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   BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94   

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BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94 (https://dejure.org/1994,850)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94 (https://dejure.org/1994,850)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 1 BvR 1279/94 (https://dejure.org/1994,850)
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Punitive Damages

Zustellung einer Klage nach dem Haager Zustellungsübereinkommen

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Punitive Damages

  • openjur.de

    Punitive Damages

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zustellung einer Klage im Wege der Rechtshilfe eine Klage zur Geltendmachung von Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Zustellung US-amerikanischer Punitivedamages-Klagen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZustÜ Art. 13; ZPO § 328; GG Art. 2 Abs. 1
    Zustellung US-amerikanischer Punitive-damages-Klagen ist verfassungsgemäß

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zustellung einer Klage auf Strafschadensersatz (punitive damages)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Handlungsfreihei und Rechtsstaatsprinzip bei Gewährung von Rechtshilfe durch Zustellung einer Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 335
  • NJW 1995, 649
  • ZIP 1995, 70
  • EuZW 1995, 218
  • VersR 1995, 1113
  • WM 1995, 216
  • BB 1995, 320
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
    Er wird zugesprochen, wenn der Beklagte nicht nur einen allgemeinen Haftungstatbestand erfüllt, sondern darüber hinaus ein absichtliches, bösartiges oder rücksichtsloses Fehlverhalten gezeigt hat (vgl. die Darstellung des Strafschadensersatzes nach US-amerikanischem Recht in BGHZ 118, 312 ; ferner Stiefel/Stürner, Die Vollstreckbarkeit US-amerikanischer Schadensersatzurteile exzessiver Höhe, VersR 1987, S. 829 ff., insbes. S. 835 bis 843; Siehr, Zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Verurteilungen zu "punitive damages", RIW 1991, S. 705 ff.).

    bb) Ob aus verfassungsrechtlicher Sicht der Auffassung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, daß es sich bei den punitive damages um eine Sanktion handelt, die unter das Strafmonopol des Staates fällt (vgl. BGHZ 118, 312 ), kann hier dahingestellt bleiben.

    Insbesondere kann in diesem Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben, daß mit punitive damages auch immaterielle Schäden ausgeglichen werden können, was auch dem deutschen Schadensersatzrecht nicht fremd ist, und daß ein Ausgleich der Verfahrenskosten ebenfalls nicht ohne weiteres gegen den deutschen ordre public verstößt (vgl. BGHZ 118, 312 ).

    Die Einbeziehung in das ausländische Verfahren durch die Zustellung ist ihm um so mehr zuzumuten, als er den Zugriff des ausländischen Gläubigers auf sein inländisches Vermögen unter den Voraussetzungen des § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO verhindern kann (vgl. dazu BGHZ 118, 312 ).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
    Dieses Grundrecht gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit im umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 80, 137 m.w.N.).

    Sie steht damit insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen (Rechts-)Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.1992 - 3 VA 1/91
    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
    Im übrigen schließt das Haager Zustellungsübereinkommen nicht die Möglichkeit aus, zunächst im Wege der Rechtshilfe eine Klage in Deutschland zuzustellen, mit der nur ausgleichender Schadensersatz ( compensatory damages ) geltend gemacht wird, und - wenn der deutsche Beklagte sich zur Verteidigung gegen diese Klage eines Anwaltes in den USA bedient - diesem eine Klageerweiterung auf Strafschadensersatz wirksam zuzustellen (vgl. OLG Frankfurt am Main, RIW 1991, S. 417, ; OLG Düsseldorf, NJW 1992, S. 3110, ).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 20 VA 2/91
    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
    Im übrigen schließt das Haager Zustellungsübereinkommen nicht die Möglichkeit aus, zunächst im Wege der Rechtshilfe eine Klage in Deutschland zuzustellen, mit der nur ausgleichender Schadensersatz ( compensatory damages ) geltend gemacht wird, und - wenn der deutsche Beklagte sich zur Verteidigung gegen diese Klage eines Anwaltes in den USA bedient - diesem eine Klageerweiterung auf Strafschadensersatz wirksam zuzustellen (vgl. OLG Frankfurt am Main, RIW 1991, S. 417, ; OLG Düsseldorf, NJW 1992, S. 3110, ).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
    Sie steht damit insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen (Rechts-)Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
    Sie steht damit insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen (Rechts-)Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
    Stützt sich ein die Handlungsfreiheit einschränkender Akt der öffentlichen Gewalt auf eine Rechtsnorm, so kann mit der Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf Art. 2 Abs. 1 GG zur Nachprüfung gestellt werden, ob diese Norm nicht nur formell, sondern auch materiell mit den Normen der Verfassung in Einklang steht, insbesondere mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist (vgl. BVerfGE 17, 306 ; 55, 159 ; 75, 108 ; 80, 152 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78

    Falknerjagdschein

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
    Stützt sich ein die Handlungsfreiheit einschränkender Akt der öffentlichen Gewalt auf eine Rechtsnorm, so kann mit der Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf Art. 2 Abs. 1 GG zur Nachprüfung gestellt werden, ob diese Norm nicht nur formell, sondern auch materiell mit den Normen der Verfassung in Einklang steht, insbesondere mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist (vgl. BVerfGE 17, 306 ; 55, 159 ; 75, 108 ; 80, 152 ).
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
    Stützt sich ein die Handlungsfreiheit einschränkender Akt der öffentlichen Gewalt auf eine Rechtsnorm, so kann mit der Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf Art. 2 Abs. 1 GG zur Nachprüfung gestellt werden, ob diese Norm nicht nur formell, sondern auch materiell mit den Normen der Verfassung in Einklang steht, insbesondere mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist (vgl. BVerfGE 17, 306 ; 55, 159 ; 75, 108 ; 80, 152 ).
  • KG, 05.07.1994 - 1 VA 4/94
    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
    den Beschluß des Kammergerichts vom 5. Juli 1994 - 1 VA 4/94 -.
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Hierzu gehört ein Umgang mit anderen Staaten auch dann, wenn deren Rechtsordnungen und -anschauungen nicht vollständig mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 63, 343 ; 91, 335 ; 108, 238 ).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Geschützt ist jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (BVerfGE 91, 335 ).
  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Diese Fälle schwerwiegender Grundrechtsbeeinträchtigung sind mit der hier gerügten - allein finanzielle Interessen der Beschwerdeführerin gefährdenden (vgl. BVerfGE 91, 335 ) - Zustellung einer Klage und der im Rahmen der gerichtlichen Prüfung möglicherweise unterlassenen Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG nicht vergleichbar.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bisher offengelassen, ob die Zustellung einer im Ausland anhängigen Klage nach dem HZÜ wegen eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip zu unterbleiben hätte, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze des freiheitlichen Rechtsstaats, wie sie auch in internationalen Menschenrechtsübereinkommen verankert sind, verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2013 - 2 BvR 2805/12 -, juris, Rn. 13).

    Selbst wenn man darin einen Eingriff sieht, ist dieser grundsätzlich mit Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    Damit dient das Übereinkommen wichtigen Belangen des Gemeinwohls, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ).

    Bei der Abwägung ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass das Haager Zustellungsübereinkommen die Rechtsstellung von Parteien mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland, die in einen Zivilrechtsstreit in einem der anderen Vertragsstaaten verwickelt werden, entscheidend verbessert, indem es sicherstellt, dass diese grundsätzlich im Ausland nicht mit einem Zivilverfahren überzogen werden können, von dem sie keine Kenntnis haben (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    So hat es entschieden, dass eine auf Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht ( punitive or exemplary damages ) gerichtete Klage nicht von vornherein gegen unverzichtbare rechtsstaatliche Grundsätze verstößt (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2013 - 2 BvR 2805/12 -, juris, Rn. 14).

    Der inländische Beklagte ist nicht davor geschützt, vom amerikanischen Kläger dennoch in den Prozess hineingezogen zu werden, da das ausländische Verfahren nach Maßgabe des Art. 15 Abs. 2 HZÜ auch ohne Nachweis der Zustellung durchgeführt werden kann (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    Dies ist der Beschwerdeführerin zumutbar (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    Zwar könnte sie die Einbeziehung der Beschwerdeführerin in den US-amerikanischen Prozess verzögern, da die Kläger in diesem Fall auf alternative, nicht die Rechtshilfe der Bundesrepublik Deutschland erfordernde Zustellungsarten verwiesen würden, verhindern könnte sie sie aber nicht (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    Schließlich ist die Einbeziehung in den US-amerikanischen Prozess mittels deutscher Rechtshilfe der Beschwerdeführerin auch deshalb zuzumuten, weil ihr das amerikanische Prozessrecht Verteidigungsmöglichkeiten einräumt, ihr insbesondere ermöglicht, die fehlende internationale Zuständigkeit zu rügen (vgl. Hay, US-amerikanisches Recht, 5. Auflage 2011, S. 51) und auf eine Abweisung der Klage hinzuwirken (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Eine Verletzung von Art. 2 GG durch die Zustellung sei mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1994 (BVerfGE 91, 335 ff.) ebenfalls zu verneinen.

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke, die im Ausland zuzustellen sind, ihren Empfängern rechtzeitig zur Kenntnis gelangen (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gewährung von Rechtshilfe durch die Zustellung einer Klage, mit der Ansprüche auf Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht (punitive damages) geltend gemacht werden, in der Regel nicht die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    Die Entscheidung hat jedoch offen gelassen, ob die Zustellung einer solchen Klage mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren ist, wenn das mit der ausländischen Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstößt (BVerfGE 91, 335 ; vgl. auch Schlosser, a.a.O., Art. 13 HZÜ Rn. 3).

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 2247/06

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Zustellung

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke, die im Ausland zuzustellen sind, ihren Empfängern rechtzeitig zur Kenntnis gelangen (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    Das Übereinkommen dient wichtigen Belangen des Gemeinwohls, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JURIS).

    Dass die Verweigerung der Zustellung auf dieser Grundlage nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein soll, ist durch das Interesse an einer schnellen und effektiven Rechtshilfe bei gerichtlichen Zustellungen gerechtfertigt und verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 91, 335 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JURIS).

    c) Trotz dieser grundsätzlichen Entscheidung zu Gunsten der Zustellung der ausländischen Klage ist die Vorbehaltsklausel des Art. 13 Abs. 1 HZÜ jedoch nicht inhaltsleer: Eine Grenze kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dort erreicht sein, wo das mit der Klage verfolgte Ziel "offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße" (BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ).

    Zwar hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die bloße Möglichkeit der Verhängung von Strafschadenersatz (punitive damages) noch nicht unverzichtbare rechtsstaatliche Grundsätze verletzt (BVerfGE 91, 335 ).

    Ob in einem Fall, in dem das mit einer Klage verfolgte Ziel gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstößt, die Zustellung dieser Klage von den insoweit zuständigen deutschen Hoheitsträgern von Verfassungs wegen abgelehnt werden muss, hat das Bundesverfassungsgericht allerdings noch nicht abschließend entschieden (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ).

    Zu den dargestellten Rechtsinstituten hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung teilweise bereits Stellung genommen: So hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass eine auf punitive damages gerichtete US-amerikanische Schadenersatzklage nicht gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstößt (BVerfGE 91, 335 ).

  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich

    Sie verletzt Art. 2 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 55, 144 ; 91, 335 ; 96, 10 ).
  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Diese ist allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes von Art. 2 Abs. 1 GG garantiert und steht damit vor allem unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ; 91, 335 ).
  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für

    a) Der Schutzbereich von Art. 2 Abs. 1 GG ist gegenständlich nicht beschränkt, er umfasst jedes menschliche Verhalten ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht ihm für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfGE 80, 137 ; 90, 145 ; 91, 335 ).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG sowie Art

    Das Übereinkommen dient wichtigen Belangen des Gemeinwohls, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 91, 335 [339 ff.]).

    Auch dass die Verweigerung der Zustellung auf Grundlage des Art. 13 HZÜ nur unter engen Voraussetzungen, nämlich nur, wenn die Hoheitsrechte oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet sind, zulässig sein soll, ist durch das Interesse an einer schnellen und effektiven Rechtshilfe bei gerichtlichen Zustellungen gerechtfertigt und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 91, 335 [340]).

    Eine Grenze muss dort als erreicht angesehen werden, wo das mit der Klage verfolgte Ziel "offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße" (BVerfGE 91, 335 [343]; - 108, 238 [247]).

    Die Möglichkeit der Verhängung von Strafschadensersatz (punitive damages) verletzt noch nicht unverzichtbare rechtsstaatliche Grundsätze (BVerfGE 91, 335 [343 f.]).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

    Hierzu gehört ein Umgang mit anderen Staaten auch dann, wenn deren Rechtsordnungen und -anschauungen nicht vollständig mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 63, 343 ; 91, 335 ; 108, 238 ).
  • BVerfG, 09.01.2013 - 2 BvR 2805/12

    Zustellung einer in den USA erhobenen, ua auf Schadensersatz (treble damages)

  • BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur

  • OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04

    Internationale Rechtshilfe: Zustellungsersuchen für eine auf einen Kartellverstoß

  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 20 VA 2/05

    Internationale Rechtshilfe: Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Zustellung

  • OLG Celle, 20.07.2006 - 16 VA 4/05

    Zustellungsersuchen an ein deutsches Zivilgericht für eine U.S. amerikanische

  • OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 20 VA 7/05

    Internationale Rechtshilfe: Anfechtbarkeit einer bereits ausgeführten Zustellung;

  • BVerfG, 09.07.2019 - 2 BvR 547/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen Zahlungsverpflichtungen nach dem

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06

    Zulässigkeit der Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage auf

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05

    "punitive damages": Zivil- oder Handelssache gemäß Art. 1 HZÜ - Vorbehaltsklausel

  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 13 U 326/18

    "Dieselskandal"; Nutzungsentschädigung; Reparaturkosten; Erweiterung des

  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04

    Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03

    Zustellung einer in den USA eingereichten Sammelklage schwarzer Südafrikaner

  • BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04

    Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

  • BVerfG, 05.01.2004 - 1 BvR 2518/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 661a BGB

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 VA 6/03

    Bewilligung der Zustellung einer in den USA erhobenen Sammelklage

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2008 - 3 VA 6/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung der Bewilligung der Zustellung einer auf

  • KG, 25.10.2012 - 1 VA 11/12

    Zustellung: Voraussetzungen der Ablehnung der Zustellung einer im Ausland

  • OLG Hamm, 02.04.2020 - 13 U 560/18

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug mit einem Motor

  • OLG Hamm, 12.03.2020 - 13 U 306/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

  • OLG Celle, 06.07.2007 - 16 VA 5/07

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines Zeugen im Wege der internationalen

  • BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zustellung einer Klage gem dem Haager

  • OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00

    Zustellung einer ausländischen Klage im Wege der Rechtshilfe: Ablehnung des

  • OLG Frankfurt, 05.03.2001 - 13 W 18/98

    Bestimmung des erstangerufenen Gerichts im Verhältnis England-Deutschland;

  • KG, 13.08.2015 - 1 VA 8/15

    Positive gerichtliche Entscheidung über das Zustellungsersuchen eines Gerichts

  • OLG München, 07.06.2006 - 9 VA 3/04

    Zustellung einer us-amerikanischen Sammelklage

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