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   BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89   

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BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89 (https://dejure.org/1995,708)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.1995 - 2 BvG 1/89 (https://dejure.org/1995,708)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 1995 - 2 BvG 1/89 (https://dejure.org/1995,708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wahrung der Länderrechte gegenüber der EG (Fernsehrichtlinie)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handlungspflichten der Bundesregierung bei Beanspruchung der Rechtsetzungskompetenz durch die EWG hinsichtlich eines in der Gesetzgebungskompetenz der Länder stehenden Gegenstandes - Fernsehrichtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Europäische Gemeinschaft - Rechtsetzungskompetenz - Sache des Bundes - Vertretung der Rechte der Bundesrepublik Deutschland - Bund-Länder-Streit - Beitritt von Ländern - Einhaltung der Frist des § 64 III BverfGG - Von der Gemeinschaft beanspruchter Gegenstand - Bund als ...

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    EWG-Richtlinie

  • kommunikationsseminare.eu PDF, S. 20 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Rundfunk - "EG-Fernsehrichtlinie"

Sonstiges (2)

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • bundestag.de PDF, S. 13 (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bundesrats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 203
  • NJW 1996, 3408 (Ls.)
  • MDR 1995, 648
  • NVwZ 1996, 1093
  • DVBl 1995, 561
  • DÖV 1995, 552
  • ZUM 1995, 405
  • afp 1995, 483
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    Äußerstenfalls wird sie - wo das Gemeinschaftsrecht eine Mehrheitsentscheidung zwar an sich zuläßt, einer solchen jedoch das Verfassungsprinzip der Bundesstaatlichkeit (Art. 79 Abs. 3 GG) entgegensteht - das aus der Gemeinschaftstreue folgende Gebot wechselseitiger Rücksichtnahme zur Geltung zu bringen haben (vgl. BVerfGE 89, 155 [184]).

    Zwar hat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die bestimmbar festgelegten Gemeinschaftskompetenzen (vgl. BVerfGE 89, 155 [187 f., 191 ff.]) durch ihre Handhabung nicht an Voraussehbarkeit verlieren und ihre Begrenzungsfunktion einbüßen.

    Dieses Prinzip der begrenzten Einzelzuständigkeit bedeutet, daß die Gemeinschaftsorgane nur dort tätig werden dürfen, wo der Vertrag die Verbandskompetenz der Gemeinschaft begründet, und daß sie die jeweils vorgeschriebene Form des Rechtsaktes verwenden müssen, es sei denn, der Vertrag stellt ihnen insoweit die Wahl frei (vgl. Oppermann, Europarecht, 1991, § 6, Rn. 433; Streinz, Europarecht, 2. Aufl. 1995, Rn. 436 f.; nunmehr auch Art. E EUV und Art. 3b Abs. 1 EGV sowie BVerfGE 89, 155 [191 ff.]).

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    Für die Zulässigkeit des Antrags genügt es, daß sich aus dem Sachvortrag des Antragstellers die Verletzung oder Gefährdung eines Rechts aus einem Bund und Land umschließenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnis als mögliche Rechtsfolge ergibt (vgl. BVerfGE 81, 310 [329]).

    Der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens (vgl. BVerfGE 81, 310 [337 f.]) fordert, daß sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    Dabei haben freilich auch die Länder die Bindung der Bundesrepublik Deutschland an das europäische Recht, das durch den Europäischen Gerichtshof verbindlich ausgelegt wird (vgl. BVerfGE 75, 223 [242 f.]), zu beachten.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    Das in Art. 2 EEAG vorgesehene Verfahren formt die Pflicht von Bund und Ländern, sich im kooperativen Bundesstaat gegenseitig zu verständigen (vgl. BVerfGE 1, 299 [315]), in bestimmter Weise aus.
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    Soweit kulturelle Angelegenheiten überhaupt staatlich geregelt werden können, steht die Regelungskompetenz nach Art. 70 ff. GG den Ländern zu, wenn nicht besondere Bestimmungen des Grundgesetzes Begrenzungen oder Ausnahmen zugunsten des Bundes vorsehen (vgl. BVerfGE 12, 205 [229]).
  • BVerfG, 29.07.1953 - 2 BvE 1/53

    Bundesbankgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    In dieser Bedeutung ist der dem Bund zuzurechnende Beschluß für das Land rechtserheblich und stellt sich deshalb als Maßnahme dar (vgl. BVerfGE 3, 12 [17]).
  • BVerfG, 11.04.1989 - 2 BvG 1/89

    Kriterien für die Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
    b) Ein Antrag der Bayerischen Staatsregierung, der Bundesregierung im Wege einer einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Kabinettsbeschluß vom 8. März 1989 einstweilen nicht zu vollziehen, ist vom Senat durch Urteil vom 11. April 1989 aufgrund einer Abwägung der Folgen zurückgewiesen worden (vgl. BVerfGE 80, 74 ff.).
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