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   BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93   

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https://dejure.org/1995,16
BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 (https://dejure.org/1995,16)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 (https://dejure.org/1995,16)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 (https://dejure.org/1995,16)
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Wasserpfennig

Art. 75 GG;

Art. 104a ff GG, Sonderabgabe;

Art. 3 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    'Wasserpfennig'

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der Frage, ob die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser durch die Länder Baden-Württemberg und Hessen mit dem Grundgesetz vereinbar ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Grundwasserentnahme

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Grundwasserentnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Abgabe - Gebühr - Wasserentnahmeabgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 319
  • NJW 1996, 2296 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 469
  • NVwZ 1997, 219
  • VBlBW 1996, 171
  • DVBl 1996, 357
  • DB 1996, 463
  • DÖV 1996, 415
 
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Wird zitiert von ... (439)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Das Bundesverfassungsgericht geht allerdings seit jeher davon aus, dass das Grundgesetz für den Begriff "Steuer" an die Definition in § 3 Abs. 1 AO anknüpft (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 93, 319 ).

    Dieser muss einerseits eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglichen und andererseits auch im Hinblick auf die zusätzliche Belastung neben den Steuern geeignet sein, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 93, 319 ; 108, 1 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ; stRspr).

    In der Entscheidung darüber, welche Sachverhalte, Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, ist er weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ; 138, 136 ).

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ; 132, 179 ).

    In der Entscheidung darüber, welche Sachverhalte, Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Nichtsteuerliche Abgaben verschiedener Art sind allerdings nicht ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss vom 7.11.1995 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 93, 319 -352, juris Rn. 149).
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