Rechtsprechung
BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94, 1 BvR 1413/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Universitätsgesetz NRW
- openjur.de
Universitätsgesetz NRW
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerden gegen Bestimmungen des Universitätsgesetzes NRW teilweise erfolgreich
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neuregelung der Stellung der Dekanin oder des Dekans im Fachbereich an nordrhein-westfälischen Universitäten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Universitäten - NRW - Studienordnung - Dekan - Wissenschaftsfreiheit
Sonstiges
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerdeschriften
Papierfundstellen
- BVerfGE 93, 85
- NVwZ 1996, 709
- DVBl 1995, 1076
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94
5 Abs. 3 Satz 1 GG enthält neben einem individuellen Freiheitsrecht eine objektive, das Verhältnis von Wissenschaft, Forschung und Lehre zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm (vgl. BVerfGE 35, 79 ).Dabei kann der Gesetzgeber die Organisation der Hochschulen nach seinem Ermessen ordnen, solange gewährleistet ist, daß der Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung der Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 35, 79 ).
Mit der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung hat der Landesgesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, daß die Hochschulen nicht nur der Pflege der Wissenschaft dienen, sondern vor allem auch die Funktion von Ausbildungsstätten für bestimmte Berufe haben (vgl. BVerfGE 35, 79 ).
- BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94
Die Wissenschaftsfreiheit gewährleistet dem einzelnen Hochschullehrer keine unbeschränkte Teilhabe an der Leitung der Wissenschaftseinrichtung, an der er arbeitet (vgl. BVerfGE 57, 70 ). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78
Bremer Modell
Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94
In die Freiheit der Hochschullehrer, Inhalt und Ablauf der Lehrveranstaltungen selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 37 ), wird damit nicht eingegriffen. - BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
Auszug aus BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94
Ebenso wie grundrechtsbeschränkende Regelungen (vgl. BVerfGE 68, 319 ) müssen organisatorische Bestimmungen, die das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 GG berühren, mit der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in Einklang stehen; bei landesrechtlichen Normen ist auch zu prüfen, ob sie mit (kompetenzgemäß erlassenem) Bundesrecht vereinbar sind.
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Abweichendes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 74, 297 ; 93, 85 ; 107, 299 ) oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 30, 112 ; 42, 312 ; 70, 138 ). - BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Abweichendes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 74, 297 ; 93, 85 ; 107, 299 ) oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 30, 112 ; 42, 312 ; 70, 138 ). - BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
Solche Spielräume rechtfertigen sich durch den direkten Erfahrungsbezug der Hochschulen und die grundrechtlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre, was die eigene Schwerpunktsetzung einschließt und damit auch eine Profilbildung ermöglicht (vgl. insoweit BVerfGE 35, 79 ; 93, 85 ; 111, 333 ).
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Zu berücksichtigen sind auch die in Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Grundrechtspositionen der Studierenden, da die Hochschulen nicht nur der Pflege der Wissenschaften dienen, sondern auch die Funktion von Ausbildungsstätten für bestimmte Berufe haben (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 55, 37 ; 93, 85 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Erstens Senats vom 7. August 2007 - 1 BvR 2667/05 -, NVwZ-RR 2008, S. 33 ).b) Da die Lehre zu den dienstlichen Pflichten der Hochschulprofessoren gehört, sind Entscheidungen der zuständigen Hochschulorgane über die inhaltliche, zeitliche und örtliche Koordination der von der Hochschule anzubietenden Lehre und über die Verteilung und Übernahme von Lehrverpflichtungen grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 93, 85 ).
Hochschullehrern dürfen Aufgaben folglich "nur im Rahmen der für ihr Dienstverhältnis geltenden Regelungen übertragen werden" (vgl. BVerfGE 93, 85 ).
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 9 S 1145/16
Bestimmtheit einer universitären Prüfungsordnung
Dabei schützt die Wissenschaftsfreiheit nicht vor Beschränkungen, die für den einzelnen Grundrechtsträger auf Grund des Zusammenwirkens mit anderen Grundrechtsträgern im Wissenschaftsbetrieb unvermeidbar sind (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94, 1413/94 - BVerfGE 93, 85, vom 26.10.2004 - 1 BvR 911/00 u.a. - BVerfGE 111, 333, vom 28.10.2008 - 1 BvR 462/06 -, BVerfGE 122, 89, vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, BVerfGE 126, 1, und vom 20.07.2010 - 1 BvR 748/06 -, BVerfGE 127, 87; BVerwG, Beschlüsse vom 22.08.2005 - 6 BN 1.05 -, Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 263 und vom 16.03.2011 - 6 B 47.10 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 174, sowie Urteil vom 26.09.2012 - 6 CN 1.11 -, BVerwGE 144, 195).Die Wissenschaftsfreiheit schützt auch die Befugnis der Hochschulen zum Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94, 1 BvR 1413/94 -, BVerfGE 93, 85, …und Beschluss vom 26.06.2015, a. a. O.).
- BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der …
a) Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt Hochschullehrende, Fakultäten und Fachbereiche sowie Hochschulen (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 61, 82 ; 75, 192 ; 93, 85 ; 111, 333 ), also Universitäten und Fachhochschulen (vgl. BVerfGE 126, 1 ), und die privatrechtlich organisierte Wissenschaft (…dazu etwa Bethge, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 5 Rn. 213;… Fehling, in: BK Art. 5 Abs. 3 Rn. 132, Bearb. März 2004).Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit steht insofern Vorgaben, die einen ordnungsgemäßen Lehrbetrieb (vgl. BVerfGE 127, 87 ) mit einem transparenten Prüfungssystem (vgl. BVerfGE 93, 85 ) sicherstellen, nicht entgegen.
- BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
Die Vorschrift, die über die dem Dekanat zustehenden Aufgaben und Kompetenzen keine Aussage trifft, räumt den Dekanatsmitgliedern nicht die Befugnis zu Eingriffen in die Freiheit der Forschung und Lehre ein (vgl. hierzu auch BVerfGE 93, 85 ).Der Staat muss danach für funktionsfähige Institutionen eines freien universitären Wissenschaftsbetriebs sorgen und durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass das individuelle Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt, wie das unter Berücksichtigung der anderen legitimen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und der Grundrechte der verschiedenen Beteiligten möglich ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 85, 360 ; 93, 85 ; 111, 333 ).
Solange der Gesetzgeber ein in diesem Sinne hinreichendes Maß an organisatorischer Selbstbestimmung der Grundrechtsträger sicherstellt, ist er frei, den Wissenschaftsbetrieb nach seinem Ermessen zu regeln, um die unterschiedlichen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und die Interessen aller daran Beteiligten in Wahrnehmung seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 93, 85 ; 111, 333 ).
Vorschriften, die die für einen ordnungsgemäßen und vollständigen Lehrbetrieb erforderliche Abstimmung innerhalb des Fachbereichs sicherstellen sollen, stehen der Wissenschaftsfreiheit jedoch nicht entgegen (vgl. schon BVerfGE 93, 85 zu § 27 Abs. 1 Satz 2 Universitätsgesetz Nordrhein-Westfalen und BVerfGE 111, 333 zu § 73 Abs. 2 Satz 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz).
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
Die Klärung, welcher Auslegung einfachrechtlich der Vorzug zu geben ist, obliegt in erster Linie den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 93, 85 ; 97, 157 ).Auch Fachbereiche können sich auf die Wissenschaftsfreiheit berufen (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 75, 192 ; 93, 85 ).
Der Staat muss danach für funktionsfähige Institutionen eines freien Wissenschaftsbetriebs sorgen und durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass das individuelle Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt, wie das unter Berücksichtigung der anderen legitimen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und der Grundrechte der verschiedenen Beteiligten möglich ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 85, 360 ; 93, 85 ).
Solange der Gesetzgeber ein in diesem Sinne hinreichendes Maß an organisatorischer Selbstbestimmung der Grundrechtsträger sicherstellt, ist er frei, den Wissenschaftsbetrieb nach seinem Ermessen zu regeln, um die unterschiedlichen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und die Interessen aller daran Beteiligten in Wahrnehmung seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 93, 85 ).
- BVerfG, 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13
Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung einer Studien- und Prüfungsordnung ist …
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG), insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Lehrfreiheit sowie des von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Selbstverwaltungsrechts der Hochschulen durch den Senat hinreichend geklärt (BVerfGE 35, 79 ; 93, 85 ; 111, 333 ).Vielmehr wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten durch die in Art. 5 Abs. 3 GG enthaltene objektive, das Verhältnis von Wissenschaft, Forschung und Lehre zum Staat regelnde, wertentscheidende Grundsatznorm begrenzt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 93, 85 ; 111, 333 ).
Die Wissenschaftsfreiheit schützt auch die Befugnis zum Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen (vgl. BVerfGE 93, 85 ).
Das Urteil greift in die der Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer akademischen Selbstverwaltung zustehende Satzungsautonomie ein, die auch die Befugnis umfasst, Prüfungsordnungen zu erlassen (vgl. BVerfGE 93, 85 ).
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit dieser Frage jedoch nicht auseinandergesetzt, weil es, unter Verkennung der nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Satzungsautonomie der Universität auch in Prüfungsfragen (vgl. BVerfGE 93, 85 ), bereits deren Gestaltungsspielraum als beschränkt angesehen hat.
- BGH, 18.09.2007 - X ZR 167/05
selbststabilisierendes Kniegelenk
Danach hat der Staat im Bereich des mit öffentlichen Mitteln eingerichteten und unterhaltenen Wissenschaftsbetriebs durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung soweit unangetastet bleibt, wie das unter Berücksichtigung der anderen legitimen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und der Grundrechte der verschiedenen Beteiligten möglich ist (BVerfGE 35, 79, 112, 115 = NJW 1973, 1176; BVerfGE 54, 363, 389 ff. = NJW 1981, 163; BVerfGE 93, 85, 95 = NVwZ 1996, 709; BVerfGE 111, 333, 353 = NVwZ 2005, 315).Dies folgt daraus, dass der Staat funktionsfähige Institutionen eines freien Wissenschaftsbetriebs zur Verfügung stellen muss (BVerfGE 35, 79, 115 = NJW 1973, 1176; BVerfGE 93, 85, 95 = NVwZ 1996, 709).
Kriterium für eine verfassungsgemäße Hochschulorganisation ist, ob mit ihr "freie" Wissenschaft möglich ist und ungefährdet betrieben werden kann (BVerfGE 93, 85, 95 = NVwZ 1996, 709).
(2) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es dem Ermessen des Gesetzgebers überlassen ist, wie er die Organisation der Hochschulen regelt (BVerfGE 93, 85, 95 ff. = NVwZ 1996, 709; vgl. BVerfGE 111, 333, 353 ff. = NVwZ 2005, 315).
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 9 S 838/18
Evaluationssatzung an Hochschule
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - 14 A 1263/14
Anrechnung von Studien-Modulen im Studiengang "Bachelor of Laws" aufgrund …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13
Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht …
- BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08
Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens
- BVerwG, 26.09.2012 - 6 CN 1.11
Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis für einen …
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
DDR-Hochschullehrer
- BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 5.95
Schutz der Forschungsfreiheit vor Eingriffen durch eine Universitätskommission
- BVerfG, 27.06.2013 - 1 BvR 1501/13
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Errichtung der BTU …
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2018 - 13 A 1328/15
Vereinbarkeit der im Land Nordrhein-Westfalen verlangten Tariftreue bei der …
- BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 2667/05
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und …
- BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvQ 82/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das …
- BGH, 08.11.2022 - VI ZR 65/21
Studierendenschaft der Universität Frankfurt am Main darf sich herabsetzend über …
- BVerfG, 19.09.2019 - 1 BvR 2059/18
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen …
- BVerfG, 22.07.1999 - 1 BvR 709/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Freien Universität Berlin gegen …
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2003 - 1 L 3141/02
Entscheidung über Gründungsrektor soll Ende Februar fallen
- VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03
Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch …
- BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3048/13
Keine Verletzung von Art 5 Abs 3 S 1 durch die an einen Fachhochschullehrer …
- BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10
Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule
- VerfGH Bayern, 07.05.2008 - 19-VII-06
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Zusammensetzung des Hochschulrats …
- OVG Hamburg, 25.11.2020 - 3 Bf 183/18
Kein Zugang zu Informationen über die von der Universität Hamburg in den Jahren …
- SG Mainz, 28.05.2018 - S 14 KR 375/15
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodierung - OPS 2010 Nr 8-800 …
- VerfG Brandenburg, 25.05.2016 - VfGBbg 51/15
Die institutionelle Garantie der Hochschulselbstverwaltung in der …
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 4 S 1957/04
Normenkontrollverfahren - zur Erhöhung der Lehrverpflichtung für Professoren an …
- OVG Niedersachsen, 08.06.2004 - 5 LB 344/03
Zulässigkeit eines Anfechtungsantrages gegen die Änderung von Art und Umfang der …
- LSG Sachsen, 14.11.2012 - L 8 KA 26/10
Vergütung von Laborleistungen durch das Medizinische Versorgungszentrum eines …
- BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2667/05
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung von Studiengängen auf Bachelor- und …
- VG Dresden, 24.08.2004 - 5 K 1208/04
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1102/95
Die Berufsfreiheit als einheitliches Grundrecht
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 9 S 3751/21
Zur Frage der Anrechnung einer Vorlesung auf die Lehrverpflichtung eines …
- BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten gemäß GG Art 3 …
- VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der …
- BVerfG, 07.05.2001 - 1 BvR 2206/00
Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulgesetz Schleswig-Holsteins gescheitert
- BVerfG, 01.07.2003 - 1 BvQ 23/03
Keine eA auf Antrag von Universitätsprofessoren zur einstweiligen Unterbindung …
- VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU …
- VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 C 1608/15
Normenkontrollantrag einer Studierendenschaft gegen eine Studienordnung
- VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 C 1620/15
Normenkontrollantrag einer Studierenden gegen eine Studienordnung des …
- OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 433/21
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Vorwegnahme der Hauptsache bei fraglicher …
- OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 MN 449/07
Folgenabwägung bei einer auf die Außervollzugsetzung einer Promotionsordnung …
- VG Münster, 08.02.2019 - 1 L 1300/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2003 - 6 B 721/03
Gründungsrektor der neuen Universität Duisburg-Essen kann bestellt werden
- VerfGH Berlin, 25.09.2019 - VerfGH 182/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 23 KitaFöG
- VG Würzburg, 30.09.2014 - W 1 K 12.767
Universitätsprofessor; Teilentzug von Aufgaben; Leitung einer zentralen …
- VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12
Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 444/21
Bemessung und Erhöhung der Lehrverpflichtung eines Hochschulprofessors …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 434/21
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Vorwegnahme der Hauptsache bei fraglicher …
- VG Gelsenkirchen, 06.03.2013 - 18 Nc 150/12
Stellenprinzip; Dienstleistung; Curricularnormwert; Überschreitung des CNW im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - 15 B 1449/08
- VGH Hessen, 07.02.2007 - 8 TG 2404/06
Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung eines Studienganges
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 445/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 460/21
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Vorwegnahme der Hauptsache bei fraglicher …
- VG Würzburg, 28.07.2015 - W 1 K 13.1247
Schadensersatz wegen der Beschädigung eines privaten Kraftfahrzeugs während eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 15 B 1449/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 448/21
- VG Hannover, 17.04.2012 - 6 A 2562/11
Fakultät; Klagebefugnis; Wissenschaftsfreiheit; Prüfungsordnung; Genehmigung; …
- VG Leipzig, 12.12.2012 - NC 2 L 301/12
Möglichkeit einer Stellenstreichung durch eine Hochschule i.R.d. ihr zustehenden …
- VG Hannover, 02.10.2002 - 6 B 3437/02
Ansprüche eines Hochschullehrers auf Unterlassung einer amtlichen Bewertung …