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   BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93   

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https://dejure.org/1995,47
BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 (https://dejure.org/1995,47)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 (https://dejure.org/1995,47)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 (https://dejure.org/1995,47)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche Klagen von Verfassungs wegen nicht geboten

  • verkehrslexikon.de

    Keine Notwendigkeit der Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung in zivilgerichtlichen Verfahren und zur Weiterleitung fristgebundener Schriftsätze an das zuständige Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Derzeit”

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zivilrechtliche Klage - Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung - Weiterleitung vonSchriftsätzen an das Rechtsmittelgericht - FristgebundeneSchriftsätze

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rechtsmittelbelehrung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 99
  • BFHE 169, 132
  • NJW 1995, 3173
  • NJ 1995, 644
  • FamRZ 1995, 1559
 
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Wird zitiert von ... (474)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch zunächst als Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten anerkannt, für die Art. 19 Abs. 4 GG nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ).

    Die Verfahrensordnung ist so auszugestalten, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht, aber auch Rechtssicherheit hergestellt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ).

    Sind die Formerfordernisse so kompliziert und schwer zu erfassen, dass nicht erwartet werden kann, der Rechtsuchende werde sich in zumutbarer Weise darüber Aufklärung verschaffen können, müsste die Rechtsordnung zumindest für eine das Defizit ausgleichende Rechtsmittelbelehrung sorgen (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Der Gesetzgeber ist auch bei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes dazu berufen, die miteinander kollidierenden und verflochtenen Interessen in einen Ausgleich zu bringen, der allen in verhältnismäßiger Weise gerecht wird (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 ff.]; - 93, 99 [107 f.]).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbar sind Verfahrensstufungen in Form bindender Vorentscheidungen, die durch den Angriff gegen die Endentscheidung nicht mehr oder nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden können, allerdings nur, sofern - erstens - die Bindung einer Behörde an vorangehende Feststellungen oder Entscheidungen einer anderen Behörde sich hinreichend klar aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt, - zweitens - gegen die mit Bindungswirkung ausgestattete Teil- oder Vorentscheidung ihrerseits effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 73, 339 ) und - drittens - die Aufspaltung des Rechtsschutzes mit einer etwaigen Anfechtungslast gegenüber der Vorentscheidung für den Bürger klar erkennbar (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48 ; 107, 395 ) und nicht mit unzumutbaren Risiken und Lasten verbunden ist (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
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