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   BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93   

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https://dejure.org/1996,6
BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1996,6)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1996,6)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1996,6)
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Flughafenverfahren

Art. 16a Abs. 4 GG, Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als 'offensichtlich unbegründet';

Art. 103 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Flughafenverfahren

  • openjur.de

    Flughafenverfahren

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Regelungen über die Aussetzung des Vollzuges aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen

  • Wolters Kluwer

    Asylantrag - Asylgrundrecht - Verbleiben - BRD - Flughafenregelung - Freiheitsentziehung - Aufenthaltsbegrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 166
  • NJW 1996, 1666 (Ls.)
  • MDR 1996, 756
  • NVwZ 1996, 678
  • NVwZ 1996, 687
  • NJ 1996, 333
  • VBlBW 1996, 297
  • DVBl 1996, 739
  • DÖV 1996, 654
 
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Wird zitiert von ... (2214)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 105, 239 ).

    Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich (tatsächlich und rechtlich) zugänglich wäre (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 105, 239 ).

    Die Freiheitsentziehung als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung (vgl. BVerfGE 10, 302 ) liegt dann vor, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 105, 239 ).

  • VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252

    Corona-Pandemie - Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen

    Das Grundrecht der Freiheit der Person umfasst die körperliche Bewegungsfreiheit, also das Recht, "einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der an sich (tatsächlich oder rechtlich) zugänglich ist", und den derzeitigen Aufenthaltsort jederzeit verlassen zu können (BVerfGE 94, 166/198; 96, 10/21; 105, 239/248).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Vielmehr ist sie eine besondere Vorkehrung zur Durchsetzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten, mithin ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem der Träger des vermeintlich verletzten Rechts Eingriffe der öffentlichen Gewalt abwehren kann (vgl. BVerfGE 94, 166 ; stRspr).