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   BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93   

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BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1996,6)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1996,6)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1996,6)
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Flughafenverfahren

Art. 16a Abs. 4 GG, Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als 'offensichtlich unbegründet';

Art. 103 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Flughafenverfahren

  • openjur.de

    Flughafenverfahren

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Regelungen über die Aussetzung des Vollzuges aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen

  • Wolters Kluwer

    Asylantrag - Asylgrundrecht - Verbleiben - BRD - Flughafenregelung - Freiheitsentziehung - Aufenthaltsbegrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unterbringung von Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens bei Ausreisemöglichkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 166
  • NJW 1996, 1666 (Ls.)
  • MDR 1996, 756
  • NVwZ 1996, 678
  • NVwZ 1996, 687
  • NJ 1996, 333
  • VBlBW 1996, 297
  • DVBl 1996, 739
  • DÖV 1996, 654
 
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Wird zitiert von ... (2342)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Der Verfassungsgeber läßt mit Art. 16a Abs. 4 GG das vorläufige Bleiberecht nunmehr nicht erst dann entfallen, wenn das Verwaltungsgericht sich von der Richtigkeit des Offensichtlichkeitsurteils des Bundesamtes überzeugt hat, wovon die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1984 (BVerfGE 67, 43 ) ausgegangen ist, sondern schon dann, wenn es an der Richtigkeit dieser Entscheidung keine ernstlichen Zweifel hat.

    Dieses tritt in Abwägung der Individualinteressen des Asylsuchenden mit den Belangen des Staates bei eindeutig aussichtslosen Asylanträgen zurück (vgl. BVerfGE 56, 216 ; 67, 43 ).

    (1) Mit dieser Regelung soll bei Asylanträgen, die vom Bundesamt als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden sind, die Reichweite der fachgerichtlichen Prüfung im Eilverfahren gegenüber den bisher geltenden Anforderungen (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) zurückgenommen werden.

    In Fällen einer drohenden erheblichen, über Randbereiche hinausgehenden, nicht wiedergutzumachenden Verletzung von Grundrechten ist daher erforderlichenfalls schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch tatsächlich und rechtlich eingehend zu prüfen, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 79, 69 ).

    Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten, weshalb das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; stRspr).

    Diese schon in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1984 (BVerfGE 67, 43 ) anerkannte Bewertung öffentlicher Belange hat nunmehr in der Verfassungsnorm des Art. 16a Abs. 4 GG einen Niederschlag gefunden.

    Schon Art. 19 Abs. 4 GG ließ dies nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts für den verwaltungsgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutz zu, wenn das Verwaltungsgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Gelegenheit hatte, die Richtigkeit des Offensichtlichkeitsurteils des Bundesamtes zu prüfen (vgl. BVerfGE 67, 43 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Der Asylsuchende muß mithin einen förmlichen Feststellungsakt erwirken und notfalls erstreiten, um sein Asylgrundrecht geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 60, 253 ).

    Aus den materiellen Grundrechten lassen sich hierfür nur elementare, rechtsstaatlich unverzichtbare Verfahrensanforderungen ableiten (vgl. BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ).

    Zudem ist er in aller Regel mit den kulturellen und sozialen Gegebenheiten des Aufnahmelandes, mit Behördenzuständigkeiten und Verfahrensabläufen sowie mit den sonstigen geschriebenen und ungeschriebenen Regeln, auf die er nunmehr achten soll, nicht vertraut (vgl. auch BVerfGE 60, 253 ).

    Insofern unterscheiden sich die Verhältnisse im Flughafenverfahren wesentlich von denjenigen im regulären Verfahren (vgl. zu diesem BVerfGE 60, 253 ).

    Die Grenze ist aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Einforderung des Asylrechts praktisch unmöglich wird (vgl. BVerfGE 60, 253 ).

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Dieses tritt in Abwägung der Individualinteressen des Asylsuchenden mit den Belangen des Staates bei eindeutig aussichtslosen Asylanträgen zurück (vgl. BVerfGE 56, 216 ; 67, 43 ).

    Aus den materiellen Grundrechten lassen sich hierfür nur elementare, rechtsstaatlich unverzichtbare Verfahrensanforderungen ableiten (vgl. BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ).

    Die vollziehende Gewalt muß diese Verfahrensregelungen im Einklang mit dem Grundrecht anwenden (vgl. BVerfGE 56, 216 ).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG nimmt die Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG, die grundsätzlich auch effektiven einstweiligen Rechtsschutz umfaßt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 79, 69 ), auf und gestaltet sie wegen des massenhaften Zustroms asylbegehrender Ausländer um.

    In Fällen einer drohenden erheblichen, über Randbereiche hinausgehenden, nicht wiedergutzumachenden Verletzung von Grundrechten ist daher erforderlichenfalls schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch tatsächlich und rechtlich eingehend zu prüfen, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 79, 69 ).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Hieraus kann sich für den Beschwerdeführer ein Nachfluchttatbestand ergeben (vgl. BVerfGE 74, 51 ).

    Dabei ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Bedeutung, ob der vom Beschwerdeführer geschilderte Vorgang als asylrechtserheblicher objektiver oder als für ein Abschiebungshindernis nach § 51 AuslG bedeutsamer subjektiver Nachfluchtgrund (vgl. BVerfGE 74, 51 ) zu werten wäre.

  • BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Nachdem das Grenzschutzamt auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts ein Stillhalten zunächst bis zum 27. Juli 1993 zugesichert hatte, wurde mit Beschluß vom 27. Juli 1993 (BVerfGE 89, 106) dem Grenzschutzamt Frankfurt am Main vorläufig untersagt, die verfügte Einreiseverweigerung zu vollziehen; ferner wurde dem Beschwerdeführer die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

    Selbst wenn man mit dem Verwaltungsgericht davon ausgeht, daß nach dieser Auskunft nur ausgewiesene Anhänger der Opposition und solche Personen, die das togoische Regime dafür hält, bei einer Rückkehr nach Togo mit einer menschenrechtswidrigen Behandlung rechnen müßten (vgl. dazu aber BVerfGE 89, 106 ), wird der Schluß auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs dadurch begründet, daß das Verwaltungsgericht nicht auf die sich aufdrängende Frage eingegangen ist, ob der Beschwerdeführer wegen der Publizität seiner Asylantragstellung zu diesem Personenkreis zählen könnte.

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    (3) Einem asylsuchenden Ausländer sind allerdings grundsätzlich erhöhte Sorgfalt und Mühe, die etwa durch Verständigungsschwierigkeiten bedingt sind, zuzumuten (vgl. BVerfGE 86, 280 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    e) Aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich, daß es dem Asylsuchenden möglich sein muß, mit den Gründen, die er l:ür seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes geltend machen will, auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 81, 123 ).
  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Regelmäßig müssen den Instanzenzug abschließende, keinem ordentlichen Rechtsmittel unterliegende Gerichtsentscheidungen von Verfassungs wegen nicht näher begründet werden (vgl. BVerfGE 50, 287 ; BVerfG Vorprüfungsausschuß>, NJW 1982, S. 925).
  • BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 61/51

    Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Sie ist ein besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte oder der diesen gleichgestellten Rechte (vgl. BVerfGE 1, 4 ), mithin ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem der Träger des vermeintlich verletzten Grundrechts Eingriffe der öffentlichen Gewalt abwehren kann (vgl. BVerfGE 18, 315 ).
  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81

    Agent

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 751/90

    Abwägung bei Antrag auf einstweilige Anordnung: Widerruf der Zulassung als

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92

    Rechte von Abgeordneten auf freie Entscheidung über die Beschäftigung von

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

  • BVerfG, 15.01.1974 - 2 BvL 9/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 59 ArbGG

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

  • BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 105, 239 ).

    Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich (tatsächlich und rechtlich) zugänglich wäre (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 105, 239 ).

    Die Freiheitsentziehung als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung (vgl. BVerfGE 10, 302 ) liegt dann vor, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 105, 239 ).

  • VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252

    Corona-Pandemie - Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen

    Das Grundrecht der Freiheit der Person umfasst die körperliche Bewegungsfreiheit, also das Recht, "einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der an sich (tatsächlich oder rechtlich) zugänglich ist", und den derzeitigen Aufenthaltsort jederzeit verlassen zu können (BVerfGE 94, 166/198; 96, 10/21; 105, 239/248).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Vielmehr ist sie eine besondere Vorkehrung zur Durchsetzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten, mithin ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem der Träger des vermeintlich verletzten Rechts Eingriffe der öffentlichen Gewalt abwehren kann (vgl. BVerfGE 94, 166 ; stRspr).
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