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   BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96   

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BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96 (https://dejure.org/1997,1280)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96 (https://dejure.org/1997,1280)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96 (https://dejure.org/1997,1280)
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Selbstablehnung Richter Steiner

§ 19 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Steiner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes - Selbstablehnung eines Verfassungsrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 189
  • NJW 1997, 1500
  • NVwZ 1997, 682 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
    Er sei in den Normenkontrollverfahren, über die das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 ) entschieden habe, Verfahrensbevollmächtigter der Bayerischen Staatsregierung als Antragstellerin gewesen.

    Richter Steiner war in den Normenkontrollverfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung der den Schwangerschaftsabbruch regelnden Vorschriften, die zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 ) führten, für die Bayerische Staatsregierung als Bevollmächtigter tätig.

    Die Bayerische Staatsregierung hielt die damalige Regelung über Schwangerschaftsabbrüche unter anderem deshalb für verfassungswidrig, weil sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens nicht genüge, und den Gesetzgeber für verpflichtet, eine Nachbesserung vorzunehmen (vgl. BVerfGE 88, 203 [231 f.]. Auch der Richter selbst hat nach eigener Einschätzung mit seinen damaligen Äußerungen beabsichtigt, entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten anzustoßen. Der Bundesgesetzgeber ist dem allerdings im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz - SFHÄndG - vom 21. August 1995 (BGBl I S. 1050) nicht gefolgt.

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
    Es genügt, daß er Umstände anzeigt, die Anlaß geben, eine Entscheidung über die Besorgnis seiner Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 [3]).

    Dies hat der Senat für die Übernahme eines Auftrags zur Erstattung eines Rechtsgutachtens bereits entschieden (BVerfGE 88, 1 [4]).

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
    a) Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 82, 30 [38]; stRspr).
  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Die Besorgnis des Antragstellers, sie werde bei der Entscheidung über den Erlass der Vollstreckungsanordnung möglicherweise nicht mehr in jeder Hinsicht offen und unbefangen urteilen können (vgl. BVerfGE 72, 296 ; 95, 189 ; 135, 248 ; 148, 1 ), erscheint jedenfalls nachvollziehbar.
  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    c) Unter diesen Umständen ist die Besorgnis des Beschwerdeführers nachvollziehbar, Richter Müller werde die zu entscheidenden, in hohem Maße wertungsabhängigen und von Vorverständnissen geprägten Rechtsfragen möglicherweise nicht mehr in jeder Hinsicht offen und unbefangen beurteilen können (vgl. BVerfGE 72, 296 ; 95, 189 ; 135, 248 ).
  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Das Ablehnungsgesuch der Beschwerdeführerin zu II.), der bei sinngerechtem Verständnis ebenfalls als Richterablehnung zu verstehende Vortrag der Beschwerdeführerin zu I.) sowie die Bitte von Vizepräsident Kirchhof selbst, eine Entscheidung nach § 19 BVerfGG herbeizuführen (vgl. BVerfGE 95, 189 ), gebieten es, auch über die Frage der Besorgnis einer etwaigen Befangenheit zu befinden.

    Unter diesen Umständen ist die Besorgnis der Beschwerdeführerinnen nachvollziehbar, der Richter werde die hier zu entscheidenden Rechtsfragen möglicherweise nicht mehr in jeder Hinsicht offen und unbefangen beurteilen (vgl. dazu auch BVerfGE 95, 189 ).

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Damit geht einher, dass die Teilnahme von Richtern an solchen Tagungen und Seminaren und ihre dortigen Meinungsbekundungen grundsätzlich nicht geeignet sind, ihre Befangenheit zu begründen (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - XI ZR 388/01, NJW 2002, 2396, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, BVerfGE 95, 189, 191, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Es genügt, daß er Umstände anzeigt, die Anlaß geben, eine Entscheidung über die Besorgnis seiner Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ).
  • BVerfG, 24.10.2023 - 1 BvR 1160/19

    Richter Wolff nicht von der Ausübung des Richteramts in Sachen

    Die Sorge, dass der Richter oder die Richterin die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann weiterhin etwa bestehen, wenn Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben wurden und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ; 109, 130 ).

    Von Bedeutung ist etwa, ob die Tätigkeit die besondere Unterstützung eines auch im gegenständlichen Verfahren Beteiligten bezweckte oder ob eine zeitliche und sachliche Verklammerung zwischen der früheren Tätigkeit und dem anhängigen Verfahren besteht (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ; 109, 130 ).

    Insbesondere bezweckten die wissenschaftlichen Tätigkeiten nicht die Unterstützung eines der hiesigen Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ) und blieben frei von Vorfestlegungen mit Blick auf die vorliegend bedeutsamen Rechtsfragen.

  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit

    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis seiner Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 98, 134 ).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren

    Gleiches gilt, wenn ein Richter Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben hat und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch in anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (BVerfGE 95, 189 ).

    Im Unterschied zu den in BVerfGE 95, 189 und BVerfGE 98, 134 vom Ersten Senat beurteilten Sachverhalten fehlt es in bezug auf die nunmehr anhängigen Normenkontrollverfahren zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht an einer Beziehung des Richters Kirchhof zur antragstellenden Landesregierung von Baden-Württemberg, die sich als Übernahme einer "Gewährfunktion" (vgl. BVerfGE 82, 30 ) für den vom antragstellenden Land vertretenen verfassungsrechtlichen Standpunkt verstehen ließe.

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Dies gilt auch dann, wenn wissenschaftliche Äußerungen über die bereits vorliegende Rechtsprechung hinausgehen (vgl. BVerfG NJW 1997, 1500).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ; 98, 134 ).

    Die Sorge, dass der Richter die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann bestehen, wenn ein Richter Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben hat und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ).

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 322/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 53/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 162/00

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 1/20
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 50-VI-18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

  • StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 3/20

    Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses vom Richteramt bzw zur Besorgnis der

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 47-VI-18

    Unbegründete Besorgnis wegen Befangenheit - Richter nicht vom Verfahren

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.06.2014 - VGH N 29/14

    Besorgnis der Befangenheit eines mitwirkenden Richters am Verfahren wegen

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03

    Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Sortenschutzrechte: Beurteilungsgrundlage für

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 92/22

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch gegen ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs

  • BGH, 16.05.2018 - PatAnwSt (R) 1/18

    Antrag auf Ablehnung sämtlicher ehrenamtlichen Beisitzer des Patentanwaltssenats

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 5-IV-19
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 14/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • VerfGH Bayern, 29.02.2008 - 8-IX-08

    Begründetes Ablehnungsgesuch auf Ausschluss des Landesverfassungsrichters Hahnzog

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 395/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 338/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 397/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 196/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 28/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/99
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 34/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 70/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 304/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 18/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 390/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 31-VI-19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshof

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2021 - VerfGH 177/20

    Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs in einem

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2000 - 3 S 1036/00

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

  • VG München, 07.07.2008 - M 3 K 07.1857

    Promotionsverfahren; Bewertung einer Dissertation; Maßstab für eine Dissertation

  • VG Braunschweig, 22.05.2001 - 6 A 567/00

    Ablehnung; Befangenheit; Sachverständiger

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