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   BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96   

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https://dejure.org/1997,387
BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96 (https://dejure.org/1997,387)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96 (https://dejure.org/1997,387)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 2172/96 (https://dejure.org/1997,387)
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Aufbewahrungspflicht

§§ 38 Abs. 1, 60 LMedienG, Art. 2, 1, 5 Abs. 1 Satz 2, 19 Abs. 1 GG, Selbstbezichtigung, jur. Person

Volltextveröffentlichungen (9)

  • DFR

    Aufzeichnungspflicht

  • openjur.de

    Aufzeichnungspflicht

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verpflichtung privater Rundfunkveranstalter in Baden-Württemberg, Sendezeitmitschnitte an die Landesmedienanstalt herauszugeben

  • Telemedicus

    Aufzeichnungspflicht

  • Telemedicus

    Aufzeichnungspflicht

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Sendemitschnitte

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rundfunkfreiheit und Rundfunkaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Pflicht privater Rundfunkveranstalter, ihre Sendungen zu Zwecken der Rundfunkaufsicht aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen unter bestimmten Voraussetzungen der Landesmedienanstalt vorzulegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht erklärt Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht für verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 220
  • NJW 1997, 1841
  • NVwZ 1997, 781 (Ls.)
  • DVBl 1997, 604
  • DÖV 1997, 503
  • afp 1997, 616
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

    Der Einzelne soll vom Staat grundsätzlich nicht in eine Konfliktlage gebracht werden, in der er sich selbst strafbarer Handlungen oder ähnlicher Verfehlungen bezichtigen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 2172/96 - BVerfGE 95, 220 ).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Die Erstreckung eines Grundrechts auf juristische Personen als bloße Zweckgebilde der Rechtsordnung scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dort aus, wo der Grundrechtsschutz an Eigenschaften, Äußerungsformen oder Beziehungen anknüpft, die nur natürlichen Personen wesenseigen sind (vgl. BVerfGE 95, 220 ).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Die Anwendung auf juristische Personen scheidet daher aus, soweit der Schutz im Interesse der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) gewährt wird, die nur natürliche Personen für sich in Anspruch nehmen können (vgl. BVerfGE 95, 220 ).

    So dient der Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung vor allem der Menschenwürde des Betroffenen, so dass diese Gewährleistung auf juristische Personen nicht erstreckt werden kann (vgl. BVerfGE 95, 220 ).

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