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   BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90   

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https://dejure.org/1996,244
BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1996,244)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1996,244)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1996,244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Werkszeitungen

  • Telemedicus

    Werkszeitungen

  • Wolters Kluwer

    Pressefreiheit - Werkszeitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
    Pressefreiheit für Werkszeitungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schutz von Werkszeitungen durch die Pressefreiheit - Rechtfertigung von Einschränkungen durch Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 28
  • NJW 1997, 386
  • NVwZ 1997, 261 (Ls.)
  • NZA 1997, 158
  • BB 1997, 205
  • DB 1996, 2443
  • afp 1997, 465
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Soweit die Anonymität den Zweck hat, Autoren vor Nachteilen zu bewahren und der Zeitung den Informationsfluß zu erhalten, fällt ins Gewicht, daß sich die Pressefreiheit auch auf das Redaktionsgeheimnis sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informant erstreckt (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

    Dem von ihm angenommenen betriebsverfassungsrechtlich geschützten Interesse des Betriebsrats, den Arbeitgeber als betrieblichen Gegenspieler aus der Kommunikation zwischen Belegschaftsmitgliedern und Betriebsrat völlig herauszuhalten, kommt jedenfalls kein solches Gewicht zu, daß die Pressefreiheit trotz ihrer großen Bedeutung für einen möglichst umfassenden und offenen Kommunikationsprozeß (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 20, 162 ) dahinter unter allen Umständen zurücktreten müßte.

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Die Pressefreiheit gehört nicht zu denjenigen Grundrechten, die ihrem Wesen nach nur natürlichen Personen zustehen können (vgl. BVerfGE 21, 271 ).

    Das Grundrecht schützt den gesamten Inhalt eines Presseorgans (vgl. BVerfGE 21, 271 ).

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABN 20/90
    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. August 1990 - 1 ABN 20/90 -,.

    Damit wird der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. August 1990 - 1 ABN 20/90 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Wirkt sich die einschlägige betriebsverfassungsrechtliche Norm oder ihre Anwendung im Einzelfall jedoch beschränkend auf eine grundrechtlich geschützte Tätigkeit aus, so haben die Arbeitsgerichte der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts bei der Rechtsanwendung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Dabei reicht seine Kontrollbefugnis gegenüber den Zivilgerichten aber nicht weiter als der Einfluß der Grundrechte auf das Privatrecht (vgl. BVerfGE 94, 1 ).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Dem von ihm angenommenen betriebsverfassungsrechtlich geschützten Interesse des Betriebsrats, den Arbeitgeber als betrieblichen Gegenspieler aus der Kommunikation zwischen Belegschaftsmitgliedern und Betriebsrat völlig herauszuhalten, kommt jedenfalls kein solches Gewicht zu, daß die Pressefreiheit trotz ihrer großen Bedeutung für einen möglichst umfassenden und offenen Kommunikationsprozeß (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 20, 162 ) dahinter unter allen Umständen zurücktreten müßte.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Vielmehr ist es stets von einem weiten und formalen Pressebegriff ausgegangen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Vielmehr ist es stets von einem weiten und formalen Pressebegriff ausgegangen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Die Ermöglichung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, die Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisten will (vgl. BVerfGE 57, 295 ), wird nicht nur von allgemein zugänglichen, sondern auch von gruppeninternen Publikationen erfüllt.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, daß sich die Freiheitsgarantie nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form der Publikation bezieht (vgl. BVerfGE 60, 234 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt nur dann vor, wenn übersehen worden ist, daß bei Auslegung und Anwendung der verfassungsmäßigen Vorschriften des Privatrechts Grundrechte zu beachten waren; wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so daß darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), und die Entscheidung auf diesem Fehler beruht.

    Im Zentrum der grundrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit steht das Recht, Art und Ausrichtung, Inhalt und Form eines Publikationsorgans frei zu bestimmen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 52, 283 ; 66, 116 ; 80, 124 ; 95, 28 ).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt aber vor, wenn übersehen worden ist, dass bei Auslegung und Anwendung des Privatrechts Grundrechte zu beachten waren, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet, und wenn die Entscheidung auf diesem Fehler beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 [37]; 97, 391 [401]).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger

    67 b) Die von Art. 19 Abs. 3 GG vorausgesetzte wesensmäßige Anwendbarkeit der geltend gemachten Grundrechte auf juristische Personen ist für Art. 10 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 3 Abs. 1 GG gegeben (vgl. zu Art. 10 Abs. 1 GG: BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ; zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 80, 124 ; 95, 28 ; 113, 63 ; zu Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 21, 362 ; 42, 374 ; 53, 336 ).
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