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   BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvP 1/94   

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https://dejure.org/1997,4131
BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvP 1/94 (https://dejure.org/1997,4131)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1997 - 2 BvP 1/94 (https://dejure.org/1997,4131)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 2 BvP 1/94 (https://dejure.org/1997,4131)
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Volksbegehren Land Franken

Art. 29 Abs. 4 GG, 'Siedlungs- und Wirtschaftsraum', Landesplanung;

Beschwerdebefugnis

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Volksbegehren Franken

  • openjur.de

    Volksbegehren Franken

  • Bundesverfassungsgericht

    Beschwerden betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung eines Volksbegehrens zur Bildung eines Landes Franken erfolglos

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung eines Volksbegehrens zur Bildung eines Landes Franken ( eines neuen Bundeslandes ); Volksbegehren zur Bildung eines Landes Franken aus den Bezirken Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Volksbegehren auf Herstellung eines Landes Franken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 139
  • NVwZ 1998, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvP 1/94
    Mit der Initiative zu einem Volksbegehren machen sie Rechte geltend, die aus dem aktiven Status des Bürgers fließen (vgl. BVerfGE 60, 175 ); ihr Antragsrecht ist daher Bestandteil des Stimmrechts (vgl. dazu die Begründung zu § 19 des Regierungsentwurfs zum Ausführungsgesetz, BTDrucks. 8/1646, S. 15).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvP 1/94
    Das Ausführungsgesetz zu Art. 29 Abs. 6 des Grundgesetzes kennt nur natürliche Personen als Antragsteller, die in bestimmter Anzahl den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens unterschreiben müssen (vgl. auch BVerfGE 13, 54 ).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Die Grenze von einer Million Einwohnern in Art. 29 Abs. 4 GG beschränkt dabei die Möglichkeit eines Volksbegehrens auf Verflechtungsräume mit einem Mindestmaß an Bedeutung (vgl. Scholz, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 29 Rn. 77 ; vgl. auch den Ablehnungsbescheid des Bundesministers des Innern vom 16. März 1994 - VI 1-110 920/15 - im Verfahren 2 BvP 1/94, wiedergegeben in BVerfGE 96, 139 ), während die 50.000-Einwohner-Grenze in Art. 29 Abs. 7 Satz 1 GG eine Art Geringfügigkeitsschwelle (vgl. Dietlein, in: Bonner Kommentar, Bd. 9, Art. 29 Rn. 79, Fn. 309 ; Wollenschläger, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 29 Rn. 33) normiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1997 - 15 A 974/97

    Bürgerbegehren zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1997 - 2 BvP 1/94 -, S. 13 f. des amtlichen Umdrucks; vgl auch Rehn/Cronauge/v. Lennep, GO NW, 2. Aufl., Loseblattsammlung (Stand: Mai 1997), § 25 Anm. III.3 und § 26 Anm. III, die ebenfalls die Heranziehung der Vorschriften über den Vertrauensmann bei Volksbegehren befürworten.
  • VG Darmstadt, 11.05.2009 - 3 K 2471/06

    Statthafte Klagearbeit bei Bürgerbegehren; Abgrenzung zwischen kassatorischem und

    Schließlich kann offen bleiben, ob der Kläger als Vertrauensperson die Rechte der Unterzeichner als Prozessvertreter im Sinne von § 62 Abs. 3 VwGO wahrnimmt (so HessVGH, HessVGH, Urteil vom 28.10.1999 aaO) oder ob er ähnlich einer Prozessstandschaft die Rechte der Gesamtheit der Unterzeichner im eigenen Namen geltend macht (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24.06.1997 - 2 BvP 1/94 -, BVerfGE 96, 139), denn die Klage erweist sich in jedem Fall als zulässig.
  • VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98

    Organstreitverfahren auf Eilantrag einer Vertrauensperson in einem

    c) In entsprechender Anwendung von § 11 Abs. 1 VVVG ist die Antragstellerin als Vertrauensperson berechtigt, einen Organstreitantrag in gesetzlicher Prozeßstandschaft für den Volksgesetzgeber beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu stellen (vgl. BVerfG NVwZ 1998, 167, zur Veröffentlichung in BVerfGE 96, 139 bestimmt; BVerfGE 60, 175 [201]; zur Abgrenzung: BVerfGE 13, 54 [81 ff.]).
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