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   BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90   

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https://dejure.org/1997,682
BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90 (https://dejure.org/1997,682)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90 (https://dejure.org/1997,682)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 1 BvR 1174/90 (https://dejure.org/1997,682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Mehrvertretungszuschlag im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    RA-Gebühren in Verfahren der Verfassungsbeschwerde

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1998, 52

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 251
  • NJW 1997, 3430
  • MDR 1997, 1065
  • NVwZ 1998, 169 (Ls.)
  • NJ 1997, 533
  • Rpfleger 1998, 82
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" (§ 7 Abs. 1 RVG) kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl BVerfG Beschluss vom 4.12.2013 - 1 BvQ 33/11; BVerfG Beschluss vom 15.7.1997 - 1 BvR 1174/90 - BVerfGE 96, 251).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Der Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens bestimmt sich folglich, ausgehend von der subjektiven Beschwer, nach der behaupteten Verletzung eines der in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG genannten Rechte (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 96, 251 ).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    Selbständig nebeneinander bestehende Rechte, auch wenn sie jeweils den gleichen Inhalt haben und auf das gleiche Ziel gerichtet sind, erfüllen nicht den Begriff desselben Gegenstands (BVerfG JurBüro 1998, 78, 79).
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