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   BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95   

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https://dejure.org/1997,4040
BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95 (https://dejure.org/1997,4040)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.1997 - 2 BvH 1/95 (https://dejure.org/1997,4040)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 1997 - 2 BvH 1/95 (https://dejure.org/1997,4040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen für das Landesorganstreitverfahren erfolglos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Ablehnung der Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen im Organstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 66
  • NVwZ 1998, 53 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1997, 673
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
    Insbesondere hat das Verfahren nicht zur Klärung einer grundsätzlichen, über den konkreten Anlaß hinausgehenden verfassungsrechtlichen Frage beigetragen (vgl. hierzu BVerfGE 44, 125 ; 82, 322 ).
  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
    Sie kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
    Sie kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ).
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
    Insbesondere hat das Verfahren nicht zur Klärung einer grundsätzlichen, über den konkreten Anlaß hinausgehenden verfassungsrechtlichen Frage beigetragen (vgl. hierzu BVerfGE 44, 125 ; 82, 322 ).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Danach kommt eine Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ; 110, 407 ).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Hinsichtlich der Beschwerdeführer zu IV. liegen besondere Billigkeitsgründe, die eine Auslagenerstattung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG ausnahmsweise als gerechtfertigt erscheinen lassen, nicht vor (vgl. BVerfGE 96, 66 ).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Besondere Billigkeitsgründe, die die Anordnung einer Auslagenerstattung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG ausnahmsweise angezeigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 96, 66 ), liegen nicht vor.
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