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   BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93   

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https://dejure.org/1998,157
BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93 (https://dejure.org/1998,157)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1998 - 1 BvL 22/93 (https://dejure.org/1998,157)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 22/93 (https://dejure.org/1998,157)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtberücksichtigung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit geringfügiger Arbeitszeit bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl für die Freistellung vom gesetzlichen Kündigungsschutz bei verfassungskonformer Auslegung mit GG Art 3 Abs 1 vereinbar

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ermittlung der Beschäftigtenzahl für die Anwendung der Kleinbetriebsklausel

  • Wolters Kluwer

    Freistellung Teilzeitbeschäftigter vom Kündigungsschutz; Vereinbarkeit von § 23 des Kündigungsschutzgesetzes mit dem verfassungsrechtlichenÜbermaßverbot; Anrechnungv von Teilzeitbeschäftigten auf die Betriebsgröße; Art. 3 Abs. 3 GG kein Schutzrecht bei einer faktisch ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Nichtberücksichtigung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit geringfügiger Arbeitszeit bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl für die Freistellung vom gesetzlichen Kündigungsschutz bei verfassungskonformer Auslegung mit GG Art 3 Abs. 1 vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG 1985

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1, 3 Abs. 3; KSchG § 23 Abs. 1 Satz 3
    Verfassungsmäßigkeit der Kleinbetriebsklausel im Kündigungsschutzgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 186
  • NJW 1998, 1478
  • ZIP 1998, 710
  • MDR 1998, 659
  • NZA 1998, 469
  • WM 1998, 894
  • WM 1999, 894
  • BB 1998, 1060
  • DB 1998, 829
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93
    Diese Bestimmung ist nach einem heute ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar (1 BvL 15/87).

    Das wird in dem heute im Verfahren 1 BvL 15/87 ergangenen Normenkontrollbeschluß im einzelnen dargelegt.

    In dieser Auslegung ist sie mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. dazu den heute ergangenen Beschluß in der Sache 1 BvL 15/87, Umdruck S. 21 f.).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Sachgesetzlichkeiten und die damit begründeten Randunschärfen normativer Regelungen in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerfGE 11, 245 [254]; stRspr; zuletzt BVerfGE 89, 15 [24]).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Sachgesetzlichkeiten und die damit begründeten Randunschärfen normativer Regelungen in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerfGE 11, 245 [254]; stRspr; zuletzt BVerfGE 89, 15 [24]).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Honorarverteilung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93
    Das gilt auch dann, wenn die Regelung nicht auf eine Ungleichbehandlung abzielt, sondern andere Zwecke verfolgt (vgl. BVerfGE 85, 191 [206]).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
    Auszug aus BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber bei komplexen Sachverhalten häufig eine gewisse Zeit benötigt, um Erfahrungswerte für eine völlig sachangemessene Regelung zu finden, und daß er inzwischen auf der Grundlage neuerer Einsichten eine Neuregelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 33, 171 [189 f.]).
  • BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81

    Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93
    Vorher wurden Teilzeitkräfte ohne Rücksicht auf den Umfang ihrer Tätigkeit bei der Bestimmung der maßgeblichen Betriebsgröße mitgezählt (vgl. BAGE 43, 80 [82 ff.]; Weigand, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 4. Aufl. 1996, § 23 KSchG Rn. 38, jeweils m. w. N.; a. A. Wank, ZIP 1986, S. 206 [207 ff.]).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93
    Der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts legt dar, der Senat habe in einem Urteil aus dem Jahre 1990 (BAGE 64, 315) die zur Prüfung gestellte Norm als verfassungsgemäß angesehen.
  • ArbG Bremen, 26.08.1992 - 5 Ca 5072/92

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93
    In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 23 Abs. 1 Satz 3 des Kündigungsschutzgesetzes in der bis zum 30. September 1996 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit danach bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nur Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind, deren regelmäßige Arbeitszeit wöchentlich zehn Stunden oder monatlich 45 Stunden übersteigt, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Arbeitsgerichts Bremen vom 26. August 1992 mit Ergänzungsbeschluß vom 14. September 1994 (5 Ca 5072/92) - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Seidl, der Richter Grimm, Kühling, der Richterinnen Seibert, Jaeger, Haas und der Richter Hömig, Steiner am 27. Januar 1998 beschlossen:.
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass andere Indizien deutlich belegen, dass der Sinn der Norm im Text nur unzureichend Ausdruck gefunden hat (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 22/93 - [Kleinbetriebsklausel II] zu B I 5 der Gründe, BVerfGE 97, 186) und die weiteren Auslegungsmethoden die wahre Bedeutung der Norm freilegen (vgl. BVerfG 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 - zu C III 2 der Gründe, BVerfGE 35, 263) .
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 4/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Eine solche Auslegung ist nicht bereits dann gerechtfertigt, wenn der vom Gesetzgeber beschlossene Normtext rechtspolitisch fehlerhaft erscheint, vielmehr muss die auf den Wortlaut abstellende Auslegung zu einem sinnwidrigen und vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnis führen (vgl nur BVerfG Urteil vom 27.1.1998 - 1 BvL 22/93 - BVerfGE 97, 186; BVerfG Urteil vom 19.6.1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 - BVerfGE 35, 263; BSG Urteil vom 27.5.2008 - B 2 U 11/07 R - BSGE 100, 243 = SozR 4-2700 § 150 Nr. 3, RdNr 24 ff, 34) .
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Zwar mag allein der Wortlaut einer Vorschrift nicht in jedem Fall eine unüberwindliche Grenze für die verfassungskonforme Auslegung bilden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 88, 145 ; 97, 186 ).

    Das gilt insbesondere dann, wenn andere Indizien deutlich belegen, dass der Sinn einer Norm im Wortlaut unzureichend Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerfGE 97, 186 ).

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