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   BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96   

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https://dejure.org/1998,214
BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96 (https://dejure.org/1998,214)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96 (https://dejure.org/1998,214)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 (https://dejure.org/1998,214)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unterschiedliche Behandlung von Grundstückseigentum und Erbbaurecht bei der Restitution von Unternehmensresten und von Erbbaurechten als Gegenstand einer Einzelrestitution und als verbliebener Rest eines Unternehmens mit GG Art 3 Abs 1 nicht vereinbar - Einordnung des ...

  • Wolters Kluwer

    Allgemeiner Gleichheitssatz - Erbbaurecht - Grundeigentum - Enteignungen in der DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung, - des Begehrens bei einer Verfassungsbeschwerde; Rechtsschutzinteresse, - für eine Verfassungsbeschwerde bei Erledigung; Einzelrestitution; Rückübertragung, - von Erbbaurechten; Erbbaurecht; Rückübertragung eines -s; nach VermG; Restitution; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3; VermG § 6 Abs. 6a
    Verfassungsrechtlich gebotene Behandlung von Erbbaurechten nach dem VermG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Anspruch auf Rückübertragung eines Erbbaurechts nach dem Vermögensgesetz, hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Anspruch auf Rückübertragung eines Erbbaurechts nach dem Vermögensgesetz, hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Erbbaurecht im Unternehmensrecht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 129
  • NJW 1999, 1460 (Ls.)
  • NZM 1999, 235 (Ls.)
  • ZMR 1999, 375
  • NJ 1999, 194
  • WM 1999, 87
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95

    Offene Vermögensfragen - Unternehmensrestitution, Rückgabe von Erbbaurechten als

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 -.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sie dagegen im angegriffenen Urteil auf die Revision des beklagten Landes abgewiesen (vgl. VIZ 1997, S. 33):.

    Im Schrifttum wird in § 3 Abs. 1 a Satz 1 VermG dagegen eine Verfahrensregelung für die Fälle gesehen, in denen dingliche Rechte zu restituieren sind (vgl. Nolting, a.a.O., § 6 VermG Rn. 389 a, und EWiR 1997, S. 93 f.; Redeker/Hirtschulz/Tank, a.a.O., § 3 Rn. 125 f.; vgl. auch BTDrucks 12/2480, S. 40); in dieser Bedeutung beschränke sich die Regelung nicht auf die Einzelrestitution, sie gelte vielmehr auch für die Unternehmensrestitution und für die Rückübertragung von Unternehmensresten, wenn diese nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG zurückzugeben seien (vgl. vor allem Nolting, EWiR 1997, S. 93 ).

  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 67/72

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Wuchers - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
    Das Erbbaurecht hat, anders als Sicherungs-, Verwertungs- und andere Nutzungsrechte an fremden Grundstücken, eigentumsähnlichen Charakter (vgl. BGH, NJW 1974, S. 1137).

    Für das Erbbaurecht folgt das aus der rechtlichen Ausgestaltung, die es in der Erbbaurechtsverordnung erhalten hat (vgl. zum folgenden auch BGH, NJW 1974, S. 1137).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
    Das allgemeine Gleichheitsgrundrecht ist aber verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 96, 315 ; stRspr).

    Sie liegt vielmehr auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 70, 230 ; 84, 197 ).

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 25/56

    Veräußerung von Hauberganteilen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
    Grundstücksgleiche Rechte werden formell und materiell wie Grundstücke behandelt (vgl. BGHZ 23, 241 ).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 15.93

    Erstreckung des Rückgabeanspruchs von einzelnen Bestandteilen eines stillgelegten

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich bei der Rückgabe von Vermögensgegenständen nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG um einen der Einzelrestitution angenäherten Sonderfall der Unternehmensrestitution (vgl. außer dem angegriffenen Urteil die Urteile vom 26. Mai 1994, VIZ 1994, S. 476, und vom 18. Januar 1996, VIZ 1996, S. 210 ).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
    Das allgemeine Gleichheitsgrundrecht ist aber verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 96, 315 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
    Sie liegt vielmehr auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 70, 230 ; 84, 197 ).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
    Sie liegt vielmehr auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 70, 230 ; 84, 197 ).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
    Gesetzeswortlaut und Regelungszweck, die der verfassungskonformen Auslegung einer Norm Grenzen setzen (vgl. BVerfGE 90, 263 ; 95, 64 ), stehen dem nicht entgegen.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
    Gesetzeswortlaut und Regelungszweck, die der verfassungskonformen Auslegung einer Norm Grenzen setzen (vgl. BVerfGE 90, 263 ; 95, 64 ), stehen dem nicht entgegen.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine Erledigung nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 98, 169 ; 103, 44 ), die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 99, 129 ) oder ein Rehabilitationsinteresse des Beschwerdeführers besteht (vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 183; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 269a ).
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist insbesondere dann gegeben, wenn die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbleibt und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 99, 129 ; 119, 309 ; 139, 148 ).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Das gilt nicht nur für den Gesetzgeber, sondern auch für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften durch die Gerichte (vgl. BVerfGE 84, 197 [199]; - 99, 129 [139]; - 101, 239 [269]).
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