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   BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51   

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BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51 (https://dejure.org/1951,60)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1951 - 1 BvR 95/51 (https://dejure.org/1951,60)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1951 - 1 BvR 95/51 (https://dejure.org/1951,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1
    Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 1
    Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 10
  • NJW 1952, 20
  • DVBl 1952, 126
  • DÖV 1952, 26
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Der Erste Senat hat bisher entschieden, daß eine Maßnahme eines fremden Staats nicht der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts unterliegt, und daß auch eine Maßnahme, die auf ein Militärregierungsgesetz gestützt und von einer deutschen Behörde "auf Anordnung der Militärregierung" ergangen ist, keine Maßnahme der deutschen öffentlichen Gewalt ist und deshalb ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entzogen ist (BVerfGE 1, 10).

    Wie auch in dem Beschluß des Senats anerkannt wird, können Maßnahmen einer nicht deutschen öffentlichen Gewalt vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft werden (vgl. BVerfGE 1, 10 [11]; 6, 15 [18]; 6, 290 [295]; 22, 91 [92]; 22, 293 [295]).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß als Akte der "öffentlichen Gewalt" im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG (nunmehr auch des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG ) nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt anzusehen sind (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 6, 290 [295]; 22, 91 [92]; 22, 293 [295]).
  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

    Nach ständiger Rechtsprechung sind dies nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 18, 385 [387 f.]; 22, 91).
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Für solche Eingriffe kann die deutsche öffentliche Gewalt grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden, und zwar auch dann nicht, wenn deutsche Stellen auf Anordnung der Besatzungsmächte an ihrer Durchführung mitwirken mußten (BVerfGE 1, 10 (11); 27, 253 (272) m. weit.
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Die Anwendung des Auslieferungsvertrages zwischen Deutschland und Griechenland vom 27. Februar/12. März 1907 (in Kraft getreten am 2. August 1907, RGBl. S. 545, wiederangewendet laut Bekanntmachung vom 26. Juni 1952, BGBl. II S. 634, außer Kraft getreten am 1. Januar 1977 mit Inkrafttreten der Europäischen Übereinkommen über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen, Bekanntmachung vom 8. November 1976, BGBl. II S. 1778, 1799) bei der Entscheidung der griechischen Behörden und Gerichte über die Auslieferung des Beschwerdeführers war für den innerstaatlichen Bereich der griechischen Rechtsordnung eine ausschließliche Angelegenheit der griechischen Staatsorgane und unterliegt als solche kraft einer allgemeinen Regel des Völkerrechts nicht der Rechtmäßigkeitsüberprüfung durch deutsche Gerichte (vgl. auch BVerfGE 1, 10 (11)).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA

    Den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde gewährt Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG nur gegen ein Verhalten der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 1, 10 ; 58, 1 ; 66, 39 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 326 ff. ).
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

    Das Abkommen wird aber -- von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen -- von Schweizer Behörden vollzogen, deren Entscheidungen als außerdeutsche Hoheitsakte nicht vom Bundesverfassungsgericht nachgeprüft werden können (BVerfGE 1, 10 [11]).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvQ 23/07

    Gesetz über die internationale Rechtshilfe; Verfassungsbeschwerde (nicht gegen

    Zur öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG gehören nur Akte der deutschen öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 1, 10 ).
  • BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 10/88

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften -

    Willkür liegt dabei vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt (vgl zB BVerfGE 1, 10, 52; 51, 43, 76).
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

    Sie können deshalb nicht unmittelbar und für diesen Zeitpunkt an ihm gemessen werden (BVerfGE 1, 10; 2, 181, 199 ff; 3, 368, 374).
  • BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 1.55

    Revisibilität des Besatzungsrechts im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Start und Beteiligung der Bundesregierung

  • VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, gerichtet auf die Feststellung der

  • BVerfG, 06.11.1956 - 1 BvR 273/56

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Akte öffentlicher Gewalt der Besatzungsmächte

  • KG, 01.12.2017 - 161 Ss 148/17

    Vermögensabschöpfung, neues Recht, Rückwirkung

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 117/67

    Rückerstattungsgerichtsbarkeit in Berlin und Bundesverfassungsrecht

  • BGH, 22.02.1956 - V ZR 99/54

    Rechtsmittel

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 10-IV-98
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