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   BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52   

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https://dejure.org/1952,75
BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52 (https://dejure.org/1952,75)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.1952 - 1 BvR 379/52 (https://dejure.org/1952,75)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 1952 - 1 BvR 379/52 (https://dejure.org/1952,75)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 2; ZPO § 114
    Fristbeginn für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 415
  • NJW 1952, 1210
  • DÖV 1952, 701
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52
    Die Voraussetzungen des § 114 ZPO, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf das Verfahren der Verfassungsbeschwerde entsprechend anzuwenden ist - vgl. BVerfGE 1, 109 -, sind erfüllt; die Beschwerdeführer sind außerstande, ohne Beeinträchtigung des für sie notwendigen Unterhalts die Kosten des Verfahrens zu tragen, und die beabsichtigte Rechtsverfolgung ist weder aussichtslos noch mutwillig.

    Wegen der Zulässigkeit der Beiordnung eines nicht am Sitz des Bundesverfassungsgerichts zugelassenen Rechtsanwalts wird auf BVerfGE 1, 109 verwiesen.

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Sämtliche Verfassungsbeschwerden sind auch rechtzeitig erhoben, da die Jahresfrist zur Anfechtung des rückwirkend in Kraft getretenen G 131 erst mit dem Zeitpunkt seiner Verkündung beginnt (vgl. BVerfGE 1, 415).
  • BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Die am 25. April 1952 unmittelbar gegen das G 131 erhobene Verfassungsbeschwerde ist nach § 93 Abs. 2 BVerfGG rechtzeitig eingelegt (BVerfGE 1, 415 ff. [417]; 3, 58 ff. [75]).
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