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   BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51, 1 BvR 173/51, 1 BvR 174/51, 1 BvR 175/51, 1 BvR 176/51   

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https://dejure.org/1951,80
BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51, 1 BvR 173/51, 1 BvR 174/51, 1 BvR 175/51, 1 BvR 176/51 (https://dejure.org/1951,80)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1951 - 1 BvR 166/51, 1 BvR 173/51, 1 BvR 174/51, 1 BvR 175/51, 1 BvR 176/51 (https://dejure.org/1951,80)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1951 - 1 BvR 166/51, 1 BvR 173/51, 1 BvR 174/51, 1 BvR 175/51, 1 BvR 176/51 (https://dejure.org/1951,80)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 § 91; GG Art. 19 Abs. 3
    Antragsbefugnis eines entmündigten Querulators

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 87
  • NJW 1952, 177
  • DVBl 1952, 321
  • DÖV 1952, 148
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde muß sich deshalb die Fähigkeit, die erforderlichen Verfahrenshandlungen vorzunehmen, nach der Ausgestaltung der in Anspruch genommenen Grundrechte und deren Beziehung auf das im Ausgangsverfahren streitige Rechtsverhältnis richten (BVerfGE 1, 87 [88 f.]; 10, 302 [306]; 19, 93 [100 f.]).
  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge

    Auch wenn das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht keine Bestimmungen über die Verfahrensfähigkeit enthält (vgl. BVerfGE 1, 87 ; 51, 405 ), ist bei Orientierung an der auf die Altersgrenze von 14 Jahren abstellenden fachrechtlichen Regelung über die Verfahrensfähigkeit in Kindschaftssachen (§ 167 Abs. 3 FamFG) vorliegend bei den knapp drei- bis sechsjährigen Kindern die Fähigkeit ausgeschlossen, im Verfassungsbeschwerdeverfahren selbst wirksam Verfahrenshandlungen vorzunehmen.
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Wegen der besonderen Eigenart der verfassungsgerichtlichen Verfahren können im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Bestimmungen anderer Verfahrensordnungen, die hinsichtlich der Prozessfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres angewendet werden (vgl. BVerfGE 1, 87 ; 19, 93 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Zwar schließt die Besonderheit des verfassungsgerichtlichen Verfahrens es aus, Regelungen anderer Verfahrensgesetze ohne weiteres und allgemein zu übernehmen (vgl. BVerfGE 1, 87 (88 f.); 19, 93 (100); 28, 243 (254)).
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 2000/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer

    Wegen der besonderen Eigenart der verfassungsgerichtlichen Verfahren können auch die Bestimmungen anderer Verfahrensordnungen, die hinsichtlich der Prozessfähigkeit häufig an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres analog angewandt werden (vgl. BVerfGE 1, 87 ; 10, 302 ; 19, 93 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 655/79

    Unzulässigkeit der vom Gemeinschuldner erhobenen Verfassungsbeschwerde

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht enthält keine Bestimmungen über die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen vorzunehmen (BVerfGE 1, 87 [88]).

    Wegen der Eigenart der verschiedenen verfassungsgerichtlichen Verfahren können allerdings die entsprechenden Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze, insbesondere §§ 51 ff. ZPO , nicht ohne weiteres entsprechend angewandt oder der ihnen zugrunde liegende Rechtsgedanke ohne weiteres allgemein auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht übertragen werden (BVerfGE 1, 87 [88 f.]; 28, 243 [254]).

  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Für das Grundrecht aus Art. 24a Abs. 2 SVerf kann für die Frage der Grundrechtsmündigkeit auf die Verfahrensfähigkeit gemäß 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG abgestellt werden, wonach die nach bürgerlichem Recht beschränkt Geschäftsfähigen ( 106 BGB), soweit sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und sie in einem Verfahren, das ihre Person betrifft, ein ihnen nach bürgerlichem Recht zustehendes Recht geltend machen, in Familiensachen verfahrensfähig sind (vgl. zur entsprechenden Interessenlage hinsichtlich der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG BVerfGE 1, 87 ).
  • StGH Hessen, 27.10.1965 - P.St. 388

    Schulgebet in öffentlicher Volksschule

    Auch wenn die Fähigkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde von der Ausgestaltung der einzelnen Grundrechte mitbeeinflusst wird (so BVerfGE 1, 87), so dass bei Verletzung des Rechts der Freiheit des religiösen Bekenntnisses gemäß Art. 4 GG zu berücksichtigen sei, dass das Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 besondere Altersstufen für die freie Wahl eines bestimmten religiösen Bekenntnisses vorsieht, würde die Prozessfähigkeit des Antragstellers im vorliegenden Verfahren frühestens mit Vollendung des 12. Lebensjahres eintreten (§§ 5, 6 des vorgenannten Gesetzes).
  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

    Wegen der besonderen Eigenart der verfassungsgerichtlichen Verfahren können im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Bestimmungen anderer Verfahrensordnungen, z. B. des § 52 der Zivilprozeßordnung und des § 62 der Verwaltungsgerichtsordnung , die hinsichtlich der Prozeßfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres entsprechend an gewendet werden (BVerfGE 1, 87 [89]).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85

    Kriegsdienstverweigerung - Termin der Antragstellung - Dienstzeit

    Die im Hinblick auf dieses Grundrecht erreichte Mündigkeit, d.h. die Reife, die von ihm geforderte Gewissensentscheidung treffen zu können, schließt die Mündigkeit und Legitimation ein, aus der Gewissensentscheidung die Konsequenz eines Anerkennungsantrags ziehen zu dürfen (vgl. zur Legitimation im Verwaltungsstreitverfahren BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 83/69 u.a. - BVerfGE 28, 243 sowie zur Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluß vom 28. November 1951 - 1 BvR 166/51 - BVerfGE 1, 87 , ferner BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1958 - BVerwG VII C 218.57 - BVerwGE 7, 66 ).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 36.86

    Dauer des Zivildienstes im Übergangsrecht zum

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 31.86

    Schutzwürdigkeit des Antragsinteresses Minderjähriger - Dauer des Zivildienstes

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 39.86

    Dauer des Zivildienstes im Übergangsrecht zum

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 19.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit des Anerkennungsantrags

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 23.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Minderjährigkeit als Hindernis der

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 5.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtsschutzbedürfnis eines

  • BVerfG, 29.05.1984 - 2 BvC 2/84

    Ausschluß vom Wahlrecht wegen Gebrechlichkeitspflegschaft

  • StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794

    Rechtliches Gehör; Prozessfähigkeit; Frist; Fristbeginn; Zustellung;

  • StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 774

    Bundesrecht; Prozessfähigkeit; Völkerrecht

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