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   BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95   

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https://dejure.org/1999,24
BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95 (https://dejure.org/1999,24)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95 (https://dejure.org/1999,24)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95 (https://dejure.org/1999,24)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Rentenversicherung - Arbeitsentgelte - Arbeitseinkommen - Berücksichtigung - Sonderversorgung - Zusatzversorgung - DDR-Versorgungssysteme - Beitragsbemessungsgrenze - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    AAÜG § 6 Abs. 4; ; AAÜG § 6 Abs. 2; ; AAÜG § ... 6 Abs. 2 Satz 1; ; AAÜG § 1 Abs. 2; ; AAÜG § 6 Abs. 3; ; AAÜG § 6 Abs. 3 Nr. 7; ; AAÜG § 8 Abs. 2; ; AAÜG § 5 Abs. 2; ; AAÜG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; AAÜG § 1 Abs. 3; ; AAÜG § 8 Abs. 3 Satz 1; ; SGB VI § 307 a; ; SGB VI § 256 a; ; SGB VI § 159; ; RAnglG § 23 ff.; ; BVerfGG § 82 Abs. 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der Deutschen Demokratischen Republik in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Medien und die Besetzung der Bundesprüfstelle

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 100, 59
  • NJW 1999, 2501
  • NJ 1999, 373
  • NJ 2000, 373
  • FamRZ 1999, 1341
  • DVBl 1999, 940 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (279)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
    Die Zusatzversorgungssysteme glichen damit der betrieblichen Altersversorgung und der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in den alten Bundesländern (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 -, Umdruck S. 6).

    Es sollte eine beitragsfinanzierte Rentenversicherung mit lohnorientierten, dynamischen Leistungen (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrages) geschaffen werden (vgl. zu den Zielen der Sozialunion im einzelnen und zu den Auswirkungen des Staatsvertrages Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 -, Umdruck S. 9 ff.).

    a) Die in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen und im Einigungsvertrag nach dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen genießen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. April 1999, - 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 -, Umdruck S. 43 ff.).

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
    In dieser Zeit darf er sich mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen (vgl. BVerfGE 33, 171 ; 37, 104 ; 70, 1 ; 71, 364 ; 75, 108 ; stRspr).

    Damit einhergehende Härten und Ungerechtigkeiten geben erst dann Anlaß zur verfassungsrechtlichen Beanstandung, wenn der Gesetzgeber seine Regelungen nicht anhand inzwischen möglicher Erkenntnisse und Erfahrungen überprüft und auf den Versuch einer sachgerechteren Lösung verzichtet (vgl. BVerfGE 33, 171 ; 37, 104 ; 71, 364 ).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
    bb) Der Abbau überhöhter Leistungen zum Zweck der Angleichung des Niveaus gleichartiger Sozialleistungen ist als legitimes gesetzgeberisches Anliegen schon vor der Herstellung der deutschen Einheit anerkannt gewesen (vgl. zur Abschmelzung des Knappschaftsruhegeldes: BVerfGE 36, 73 ; zur steuerlichen Privilegierung von Renten: BVerfGE 54, 11 ; zur Beseitigung von Überversorgungen: BVerfGE 58, 81 ; 64, 87 ).

    Sie müssen aber am vorgegebenen Sachverhalt orientiert und sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 58, 81 ; 80, 297 ; ferner BVerfGE 87, 1 ).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen darf der Gesetzgeber typisierende und pauschalierende Regelungen treffen (vgl. BVerfGE 87, 234 ; 100, 59 ; 195 ).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Im Rahmen dieser gesetzgeberischen Festlegung muss gewährleistet werden, dass Wohnungsmieter und Eigentümer gleichbehandelt werden, soweit zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfG Beschluss vom 11.5.2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2144/98, 1 BvR 2300/98 - BVerfGE 112, 368 RdNr 98 = SozR 4-2600 § 307a Nr. 3 RdNr 54; BVerfG Urteil vom 28.4.1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95 - BVerfGE 100, 59, 90 = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3, juris RdNr 129) .
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Eine Typisierung ist außerdem nur zulässig, wenn die damit verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 100, 59 ), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und die Ungleichbehandlung nicht besonders ins Gewicht fällt (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 100, 59 ; 143, 246 ).
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