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   BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91   

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BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91 (https://dejure.org/2000,3001)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 2 BvH 4/91 (https://dejure.org/2000,3001)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 4/91 (https://dejure.org/2000,3001)
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Abgeordnete mit Amtsbezügen Rheinland-Pfalz

Art. 93 I Nr. 4 3. Fall GG, § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG, subsidiäre Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für Landesorganstreitigkeit;

Unzuständigwerden durch nachträglich Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit eines Landesorganstreits gegen Regelungen zur Entschädigung und Versorgung der Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz - auf Grund einer Verfassungsänderung Rechtsweg zum Landesverfassungsgericht eröffnet

  • Wolters Kluwer

    Parlament - Parlamentsautonomie - Entschädigung - Einkommen - Landtag - Wahlrechtsgrundsatz - Freie Wahl - Mandatsfreiheit

  • Judicialis

    AbgG RhPf § 12; ; AbgG RhPf § 5 Abs. 2; ; AbgG RhPf § 5 Abs. 1; ; AbgG RhPf § 6 Abs. 6; ; AbgG RhPf § 6 Abs. 2 Nr. 1; ; AbgG RhPf § 6 Abs. 2 Nr. 2; ; AbgG RhPf § 21 Abs. 1; ; AbgG ... RhPf § 21 Abs. 2; ; AbgG RhPf § 10 Abs. 1; ; AbgG RhPf § 10 Abs. 2; ; AbgG RhPf § 11; ; AbgG RhPf § 1 a; ; AbgG RhPf § 10; ; BVerfGG § 71 Abs. 1 Nr. 3; ; BVerfGG § 71 f.; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 48 Abs. 3; ; GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4, 3. Fall; ; Verf. Rh.-Pf. Art. 79 Satz 2; ; Verf. Rh.-Pf. Art. 97; ; Verf. Rh.-Pf. Art. 97 Abs. 2; ; Verf. Rh.-Pf. Art. 1 Nr. 31; ; Verf. Rh.-Pf. Art. 1 Nr. 34 b; ; Verf. Rh.-Pf. Art. 130 Abs. 1; ; Verf. Rh.-Pf. Art. 135 Abs. 2 Satz 1; ; Verf. Rh.-Pf. Art. 135 Abs. 2 Satz 2; ; Verf. Rh.-Pf. Art. 135 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in einem Landesorganstreitverfahren betreffend die Gültigkeit des rheinland-pfälzischen Abgeordnetengesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Diätenerhöhung im Bundestag - Staatsrechtler haben Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 245
  • NVwZ 2001, 316
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvH 6/92

    Landesorganstreit und Rechtsweg im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91
    Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, §§ 71 f. BVerfGG entfällt, sobald das Landesrecht für die Streitbeteiligten einen eigenen Rechtsweg zur Entscheidung der konkreten verfassungsrechtlichen Streitigkeit bereithält (vgl. BVerfGE 90, 43 ).

    Es widerspräche dem Verfassungsrang des föderativen Prinzips, wenn unter Berufung auf jenen Grundsatz das nach der Landesverfassung geschaffene Verfassungsgericht von der Entscheidung eines Falles ausgeschlossen würde, der seiner Zuständigkeit unterliegt (vgl. BVerfGE 90, 40 ; 90, 43 ).

    Eine Verweisung des Rechtsstreits an den zuständigen Verfassungsgerichtshof ist wegen Fehlens entsprechender gesetzlicher Bestimmungen und wegen des besonders gearteten Verhältnisses zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten nicht statthaft (vgl. BVerfGE 90, 40 ; 90, 43 ).

  • BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvH 2/93

    Landesorganstreit und Rechtsweg im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91
    Es widerspräche dem Verfassungsrang des föderativen Prinzips, wenn unter Berufung auf jenen Grundsatz das nach der Landesverfassung geschaffene Verfassungsgericht von der Entscheidung eines Falles ausgeschlossen würde, der seiner Zuständigkeit unterliegt (vgl. BVerfGE 90, 40 ; 90, 43 ).

    Eine Verweisung des Rechtsstreits an den zuständigen Verfassungsgerichtshof ist wegen Fehlens entsprechender gesetzlicher Bestimmungen und wegen des besonders gearteten Verhältnisses zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten nicht statthaft (vgl. BVerfGE 90, 40 ; 90, 43 ).

  • BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92

    MfS/AfNS-Verzögerungsschaden

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91
    Im subsidiären Landesorganstreitverfahren kommt es entscheidend auf das objektive Interesse an der Klärung einer landesverfassungsrechtlichen Frage durch das Bundesverfassungsgericht an (vgl. BVerfGE 99, 332 ).
  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91
    Hat das Landesrecht den Kreis der für Verfassungsstreitigkeiten Aktivlegitimierten enger gezogen als das Grundgesetz, so kann ein nach Landesrecht nicht Antragsberechtigter das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn er nach Bundesrecht "Beteiligter" in einem Verfassungsrechtsstreit ist (vgl. BVerfGE 93, 195 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91
    Diese Ausrichtung des subsidiären Landesorganstreitverfahrens und die gebotene Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts aus Rücksicht auf die Selbstständigkeit der Verfassungsbereiche der Länder (vgl. BVerfGE 96, 231 ) stehen deshalb einem objektiven Interesse an einer Klärung der landesverfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der zwischenzeitlich novellierten Vorschriften entgegen.
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91
    Der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht als "subsidiäres Landesverfassungsgericht" im Verfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4, 3. Fall GG (vgl. BVerfGE 99, 1 ) ist nur eröffnet, wenn der Antragsteller nicht die Möglichkeit hat, ein Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht einzuleiten.
  • BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvH 1/21

    Landesorganstreitverfahren wegen Ausschlusses aus der AfD-Fraktion im Hessischen

    Ein solches ist hier - zumal es sich um ein Landesorganstreitverfahren handelt (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 102, 245 ) - nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

    Die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt stets ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 102, 245 ; 103, 44 ; 104, 151 ; 104, 220 ; 104, 310 ; 105, 239 ; 106, 210 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08

    Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig

    Sie bezog sich insoweit auf zwei zur Frage der Zulässigkeit solcher Zulagen beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren (- 2 BvH 3/91 - Abgeordnetenentschädigung Thüringen, Urteil vom 21.07.2000, BVerfGE 102, 224; - 2 BvH 4/91 - Abgeordnetenentschädigung Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.07.2000, BVerfGE 102, 245) und führte aus, dass sie bei einem entsprechenden Ausgang dieser Verfahren keine grundsätzlichen Einwände gegen die Gewährung solcher Zulagen habe.
  • StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Zahlung von Funktionszulagen an stellvertretende

    Es kann dahinstehen, ob die dort geäußerte Befürchtung, durch Funktionszulagen würden im Parlament Laufbahndenken und Einkommenshierarchien herbeigeführt und damit Freiheit und Gleichheit des Mandats unterminiert werden, auf hinreichenden empirischen Grundlagen beruht (kritisch etwa H. H. Klein, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Art. 48 Rn. 170 [Stand 2001]; Kretschmer, ZParl 2000, S. 787 [789]).
  • BVerfG, 26.02.2004 - 2 BvH 1/04

    Hamburger Wahlkampf

    Der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht als "subsidiäres Landesverfassungsgericht" (vgl. BVerfGE 99, 1 ) ist im Verfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 3. Alt. GG nur eröffnet, wenn der Antragsteller nicht die Möglichkeit hat, ein Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht einzuleiten (vgl. BVerfGE 102, 245 ).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 40/15

    Die Verweisung einer Verfassungsbeschwerde an ein anderes Verfassungsgericht

    Das Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg bietet keine Rechtsgrundlage für eine Verweisung an ein anderes Gericht, schon gar nicht an ein anderes Landesverfassungsgericht (zur Rechtslage auf Bundesebene vgl. BVerfGE 64, 301, 318; 90, 40, 43; 90, 43, 46; 91, 246, 251; 102, 245, 253).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2005 - VfGBbg 64/05

    Prozeßkostenhilfe; Verweisung; Rechtswegerschöpfung

    Eine vom Beschwerdeführer beantragte Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht ist wegen des besonders gearteten Verhältnisses zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten nicht statthaft (vgl. BVerfGE 102, 245 [253] zum Verhältnis der Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit).
  • VG Potsdam, 28.07.2000 - 4 K 1178/98

    Feststellung von Abschiebungshindernissen; Rechtsschutzbedürfnis;

    Bei Bürgerkriegen gilt dies regelmäßig dann, wenn aufgrund der bewaffneten Auseinandersetzungen eine derart extreme Gefahrenlage besteht, dass praktisch jedermann, der in diesem Staat abgeschoben wird, Gefahren für Leib oder Leben in erhöhtem Maße drohen, die eine Abschiebung dorthin als unzumutbar erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerfGE 102, 249 (259) [BVerfG 21.07.2000 - 2 BvH 4/91]; m.w.N.).
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