Rechtsprechung
BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- DFR
Ehrenamtliche Parteileistungen
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ausschluss der Zuschussfähigkeit ehrenamtlicher Leistungen von Parteimitgliedern mit dem Grundsatz der Chancengleichheit und der Freiheit der politischen Parteien vom Staat vereinbar - System staatlicher Teilfinanzierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PartG § 18
Berücksichtigung ehrenamtlicher Leistungen in der Parteienfinanzierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
"Die Republikaner" gegen Parteienfinanzierung gescheitert
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
"Die Republikaner" gegen Parteienfinanzierung gescheitert
- 123recht.net (Pressemeldung)
Parteifinanzen: "Republikaner" unterliegen // Ehrenamtliche Arbeit zählt auch künftig nicht wie Spenden
Papierfundstellen
- BVerfGE 104, 287
- NVwZ 2002, 845
- DVBl 2002, 608
- DÖV 2002, 613
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
1. Die beanstandeten Vorschriften wurden im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992 (BVerfGE 85, 264) erlassen, welches das seinerzeitige System der Wahlkampfkostenerstattung zum Gegenstand gehabt hatte.Diesem Gebot wird Rechnung getragen, wenn in den Maßstab der Verteilung der öffentlichen Mittel neben dem Erfolg, den eine Partei beim Wähler erzielt, die Summe der Mitgliedsbeiträge und der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden zu einem jeweils ins Gewicht fallenden Anteil eingehen (vgl. BVerfGE 85, 264 [287, 292 f.]).
Soweit das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hat zu prüfen, ob die mutmaßlichen Vorteile von "Parlamentsparteien" bei der Werbung um Mitglieder und Spenden auf Grund der besseren Möglichkeiten der Selbstdarstellung eines Ausgleichs bedürfen (BVerfGE 85, 264 [294]), folgt hieraus jedenfalls nicht die Pflicht, die übrigen Parteien gerade dadurch zu fördern, dass die ehrenamtlichen Leistungen ihrer Mitglieder als Zuwendungen anerkannt werden, die Leistungsansprüche auslösen.
Schließlich ist in der Konsequenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 85, 264 [294]) der Wählerstimmenanteil an der staatlichen Teilfinanzierung im Rahmen von § 18 Abs. 3 Satz 2 PartG degressiv ausgestaltet worden.
Denn auch die Bezugsgröße "selbst erwirtschaftete Einnahmen" (BVerfGE 85, 264 [289]), die die Höhe der relativen Obergrenze bestimmt, dient dem Grundsatz der Staatsfreiheit und spiegelt die Verwurzelung der Partei im gesellschaftlich-politischen Bereich wider.
Auch das Ziel, kleinere, an der 5 v. H.-Sperrklausel gescheiterte Parteien im Interesse der Offenheit des politischen Prozesses zu fördern, vermag eine solche Verpflichtung nicht zu begründen (vgl. BVerfGE 85, 264 [294]).
Denn selbst wenn er an einer solchen Bewilligung unter den gegebenen Umständen ausnahmsweise nicht gehindert sein sollte, wäre es sachgerecht, bei der gebotenen Interessenabwägung der Einhaltung der absoluten Obergrenze wegen des ihr zukommenden verfassungsrechtlichen Ranges (vgl. BVerfGE 85, 264 [290]) zu Lasten der Antragstellerin das überwiegende Gewicht beizumessen.
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Dies entspricht dem Bild der politischen Partei als eines frei gebildeten, aus eigener Kraft wirkenden Zusammenschlusses von Bürgern (vgl. BVerfGE 20, 56 [115]; 73, 40 [98]).Es gehöre zum Wesen der freien, aus eigener Kraft wirkenden Partei, dass Abgeordnete, Mitglieder und Anhänger ihr Dienste leisteten, ohne dass sie vergütet würden (vgl. BVerfGE 20, 56 [115]).
Das Grundgesetz nimmt den Parteien das Risiko des Fehlschlagens eigener Bemühungen um ihre Finanzierung nicht ab (vgl. BVerfGE 20, 56 [103]; 52, 63 [86]; 73, 40 [86]).
Es widerspräche dem Sinn der staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien, diese ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung und ihr personelles, ideelles und materielles Potenzial in den Stand zu setzen, im Vorfeld von Wahlen den gleichen Aufwand zu treiben (vgl. BVerfGE 8, 51 [67]; 20, 56 [118]; 24, 300 [344]; 41, 399 [414]).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Dies entspricht dem Bild der politischen Partei als eines frei gebildeten, aus eigener Kraft wirkenden Zusammenschlusses von Bürgern (vgl. BVerfGE 20, 56 [115]; 73, 40 [98]).Das Grundgesetz nimmt den Parteien das Risiko des Fehlschlagens eigener Bemühungen um ihre Finanzierung nicht ab (vgl. BVerfGE 20, 56 [103]; 52, 63 [86]; 73, 40 [86]).
- Drs-Bund, 30.04.1996 - BT-Drs 13/4503
Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Insgesamt wiesen die von der Staatsquotenregelung des § 18 Abs. 7 Satz 1 PartG a. F. betroffenen Parteien für 1990 bis 1993 unentgeltliche parteiinterne Leistungen im Werte von fast 29 Mio. DM aus (vgl. BTDrucks 13/4503, S. 66).Die diesbezüglichen Bescheide der Präsidentin des Deutschen Bundestages und der mittelverwaltenden Stellen der Länder sind bestandskräftig (vgl. BTDrucks 13/4503, S. 53 und 13/8888, S. 64 f.).
- Drs-Bund, 30.07.1992 - BT-Drs 12/3113
Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Eine erstmalige Prüfung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages im Jahre 1991 hatte ergeben, dass diese Höchstgrenze bei einigen kleineren Parteien, darunter der Antragstellerin, erheblich überschritten worden war (vgl. BTDrucks 12/3113, S. 9 und 29 f.).Insbesondere seien "Luftbuchungen", d. h. die Geltendmachung nicht oder nicht im ausgewiesenen Umfang erbrachter Leistungen, zu befürchten (vgl. BTDrucks 12/3113, S. 8 ff.).
- BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00
Abschlagszahlungen; Antrag; Chancengleichheit; endgültige Festsetzung; …
Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile in einem das Bewilligungsjahr 1996 betreffenden Parallelfall entschieden, dass ein Antrag auf Abschlagszahlungen nach § 20 Abs. 1 Satz 1 PartG die Anmeldung eines voraussichtlichen Anspruchs auf endgültige Leistungen und das Begehren um Festsetzung des entsprechenden Betrags umfasse (BVerwGE 111, 175 ff.). - BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Es widerspräche dem Sinn der staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien, diese ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung und ihr personelles, ideelles und materielles Potenzial in den Stand zu setzen, im Vorfeld von Wahlen den gleichen Aufwand zu treiben (vgl. BVerfGE 8, 51 [67]; 20, 56 [118]; 24, 300 [344]; 41, 399 [414]). - BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Es kann dahinstehen, ob dies allein die Verwerfung der Anträge als unzulässig zu begründen vermöchte, wenn ein öffentliches Interesse an einer Entscheidung zur Sache zu bejahen wäre (vgl. hierzu: BVerfGE 87, 207 [209]; 102, 224 [232 f.]). - BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Es widerspräche dem Sinn der staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien, diese ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung und ihr personelles, ideelles und materielles Potenzial in den Stand zu setzen, im Vorfeld von Wahlen den gleichen Aufwand zu treiben (vgl. BVerfGE 8, 51 [67]; 20, 56 [118]; 24, 300 [344]; 41, 399 [414]). - BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Das Grundgesetz nimmt den Parteien das Risiko des Fehlschlagens eigener Bemühungen um ihre Finanzierung nicht ab (vgl. BVerfGE 20, 56 [103]; 52, 63 [86]; 73, 40 [86]). - BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90
Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen …
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- Drs-Bund, 17.03.1999 - BT-Drs 14/637
- Drs-Bund, 29.10.1997 - BT-Drs 13/8888
- Drs-Bund, 19.07.2001 - BT-Drs 14/6710
- Drs-Bund, 22.12.1959 - BT-Drs III/1509
- BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03
Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
bbb) Wird im Abrechnungsjahr dagegen - wie es praktisch die Regel ist (vgl. BVerfGE 104, 287, 301 m. w. N.; Boyken, Die neue Parteienfinanzierung, S. 312; BTDrucks. 13/4503 S. 6; BTDrucks. 13/8888 S. 27) - die staatliche Parteienfinanzierung gemäß § 18 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 2 PartG aF gekappt, weil bei voller Auszahlung der den Parteien unter Beachtung der relativen Obergrenze (§ 18 Abs. 5 Satz 1 PartG aF) gesetzlich an sich zustehenden Zuschüsse nach § 18 Abs. 3 PartG aF die absolute Obergrenze der Förderung überschritten würde, ist die Bundesrepublik Deutschland nicht geschädigt. - BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist …
Der Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien wird durch die Gewährung finanzieller Zuwendungen mithin dann verletzt, wenn die Parteien dadurch der Notwendigkeit enthoben werden, sich um die finanzielle Unterstützung ihrer Aktivitäten durch ihre Mitglieder sowie ihnen nahestehende Bürgerinnen und Bürger zu bemühen (vgl. BVerfGE 52, 63 ; 85, 264 ; 104, 287 ), und sie damit Gefahr laufen, ihre gesellschaftliche Verwurzelung zu verlieren (vgl. BVerfGE 85, 264 ).aa) Zunächst gestattet der Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien die Zuführung staatlicher Mittel nur bis zur Höhe einer relativen Obergrenze, die für jede Partei nach dem Verhältnis der von ihr selbst erwirtschafteten zu den ihr unmittelbar aus staatlichen Quellen zufließenden Einnahmen zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 104, 287 ).
- BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos
Er verkennt insoweit, dass die Grundsätze der Chancengleichheit der Parteien und der Wahlgleichheit einen Eingriff in die vorgefundene Wettbewerbslage zwischen den politischen Parteien nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ; 140, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
Der Gesetzgeber ist nicht berechtigt, Unterschiede zwischen politischen Parteien in Größe, Leistungsfähigkeit und Zielsetzung auszugleichen, um allen dieselbe Ausgangslage im politischen Wettbewerb zu verschaffen (vgl. BVerfGE 104, 287 ; vgl. auch BVerfGE 85, 264 ). - BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
Eine unbeschränkte Kontrolle wäre ebenso wie ein Anerkennungs- oder Registrierungsverfahren, in dem die Parteieigenschaft verbindlich zuerkannt oder festgestellt würde, mit der Gründungs- und Betätigungsfreiheit unvereinbar (…zu Letzterem s. Streinz, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2018, Art. 21 Rn. 51;… Henke, in: BK zum GG, Stand: November 2018, Art. 21 Rn. 259;… Klein, in: Maunz/Dürig, GG, Band III, Stand: August 2018, Art. 21 Rn. 273; zur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle von Entscheidungen der parteiinternen Schiedsgerichte: BVerfG, Beschluss vom 28. März 2002 - 2 BvR 307/01 - NJW 2002, 2227; s. auch BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2001 - 2 BvE 3/94 - BVerfGE 104, 287 ). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
Der Staat darf die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 2001 - 2 BvE 3/94 -, BVerfGE 104, 287 = juris, Rn. 64…, vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 111, 54 = juris, Rn. 232, …und vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14 -, BVerfGE 146, 327 = juris, Rn. 53; VerfGH NRW…, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 2/09 -, OVGE 52, 280 = juris, Rn. 82). - BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12
Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische …
Der Staat darf vor allem die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; stRspr).(3) Außerdem verkennt die Antragstellerin, dass die vorgefundene Wettbewerbslage zwischen den politischen Parteien nicht unter Berufung auf den Grundsatz der Chancengleichheit gemäß Art. 21 Abs. 1 GG verfälscht werden darf (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ; stRspr).
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
Der Staat darf grundsätzlich die vorgefundene Wettbewerbslage derjenigen, die im politischen Wettbewerb stehen, nicht verfälschen (vgl.BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09
Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß
Der Staat darf die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen (BVerfGE 104, 287, 300; BVerfGE 69, 92, 109). - BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14
Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - LVerfG 2/15
Nachträgliche Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle (§§ 44 ff VerfG SH) …
- VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen …
- VG Köln, 30.07.2008 - 6 K 4783/06
Universität Köln - Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats gegen den …
- VG Berlin, 12.08.2021 - 2 K 155.18