Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 16.01.2002

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   BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99   

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BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99 (https://dejure.org/2002,332)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99 (https://dejure.org/2002,332)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 1 BvR 1236/99 (https://dejure.org/2002,332)
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Apothekenöffnung an verkaufsoffenen Sonntagen

Art. 12 GG, Ausschluß der Apotheken von der Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen ist verfassungswidrig, Nichtigkeit von § 14 Abs. 4 LSchlG

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • DFR

    Apothekenöffnungszeiten

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Apotheken von der Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen - unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Apotheker

  • Wolters Kluwer

    Ladenschlussgesetz - Apotheke - Verkaufsonntag - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit

  • Judicialis

    LadschlG § 4; ; LadschlG § 14; ; LadschlG § 4 Abs. 2; ; LadschlG § 14 Abs. 4; ; LadschlG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; ApBetrO § 3... ; ; ApBetrO § 17; ; ApBetrO § 23; ; ApBetrO § 23 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausschluss der Apotheken vom verkaufsoffenen Sonntag verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluss der Apotheken vom verkaufsoffenen Sonntag verfassungswidrig

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Öffnung von Apotheken an Sonntagen

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Apotheken: Sonntags Öffnen erlaubt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Öffnungsverbot für Apotheken an verkaufsoffenen Sonntagen gekippt // Richter entscheiden zugunsten freier Berufsausübung und sehen Angestellte ausreichend geschützt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 357
  • NJW 2002, 666
  • DVBl 2002, 409
  • DÖV 2002, 427
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Der Zweck des Ladenschlussgesetzes ist in erster Linie der Arbeitszeitschutz der Angestellten im Einzelhandel; daneben tritt die Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 13, 237 mit Hinweis auf BVerfGE 1, 283 ).

    Es handelt sich insgesamt um ausreichende Gründe des Gemeinwohls, die einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 237 ; 14, 19 ; 59, 336 ).

  • BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57

    Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Es handelt sich insgesamt um ausreichende Gründe des Gemeinwohls, die einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 237 ; 14, 19 ; 59, 336 ).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Die aus Gründen des Gemeinwohls unumgänglichen Beschränkungen des Grundrechts stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 330 ; 54, 301 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. BVerfGE 101, 331 ).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Die aus Gründen des Gemeinwohls unumgänglichen Beschränkungen des Grundrechts stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 330 ; 54, 301 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Eine sowohl den Freiheitsanspruch des Berufstätigen wie die Schutzbedürftigkeit der Gemeinschaft berücksichtigende Lösung kann nur in Abwägung der Bedeutung der einander gegenüberstehenden und möglicherweise einander widerstreitenden Interessen gefunden werden (vgl. BVerfGE 7, 377 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Es handelt sich insgesamt um ausreichende Gründe des Gemeinwohls, die einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 237 ; 14, 19 ; 59, 336 ).
  • EuGH, 23.11.1989 - 145/88

    Torfaen Borough Council / B & Q PLC

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Nationale Ladenschlusszeiten stehen mit europäischem Recht in Einklang (vgl. EuGH, RS.C-145/88, Slg. 1989, S. 3851).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Die Regelung erlaubt eine wirksame und möglichst einfache Verwaltungskontrolle (vgl. BVerfGE 13, 230 ) und bewirkt eine arbeitnehmerfreundliche Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (vgl. Hufen, NJW 1986, S. 1291 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99
    Hinsichtlich der apothekenüblichen Waren stehen sie im allgemeinen Wettbewerb des Einzelhandels (vgl. BVerfGE 94, 372 ).
  • BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51

    Ladenschlußgesetze

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Die aus Gründen des Gemeinwohls unumgänglichen Einschränkungen der Berufsfreiheit stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 330 ; 54, 301 ; 104, 357 ).

    Daher müssen die Eingriffe zur Erreichung des Eingriffsziels geeignet sein und dürfen nicht weiter gehen, als es die Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 104, 357 ).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Erfasst wird grundsätzlich jede berufliche Betätigung, auch die als Inhaber von Verkaufsstellen (vgl. BVerfGE 104, 357 ).

    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 104, 357 ).

    Die Regeln zur Arbeitszeitgestaltung dienen dazu, dem Personal möglichst weitgehend den arbeitsfreien Abend und die arbeitsfreie Nacht sowie ein zusammenhängendes freies Wochenende zu sichern (vgl. BVerfGE 104, 357 ).

    (2) Ein mit dem Arbeitszeitschutz zusammenhängender Zweck des Ladenschlussgesetzes ist die Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 104, 357 mit Hinweis auf BVerfGE 13, 237 ).

    (3) Schließlich verfolgt der Gesetzgeber mit der Ladenschlussregelung das Ziel einer wirksamen und möglichst einfachen Verwaltungskontrolle (vgl. BVerfGE 13, 230 ; 104, 357 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - 4 D 36/19

    Erstes Hauptsacheverfahren zum Ladenöffnungsgesetz entschieden

    vgl. zu diesem Erfordernis bei verkaufsoffenen Sonntagen der Sache nach schon BVerfG, Urteil vom 16.1.2002 - 1 BvR 1236/99 -, BVerfGE 104, 357 = juris, Rn. 43 ff.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3407
BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99 (https://dejure.org/2002,3407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Anrufung des Plenums wegen abweichender Rechtsauffassung der beiden Senate zum fachgerichtlichen Rechtsschutz bei Gehörsverletzungen

  • zvi-online.de

    BVerfGG § 16; GOBVerfG § 48; GG Art. 103
    Anrufung des Plenums des BVerfG wegen Verletzung des Art. 103 GG bei Fehlen fachgerichtlicher Abhilfemöglichkeiten

  • Judicialis

    BVerfGG § 16 Abs. 1; ; GOBVerfG § 48 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 357
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99
    Der Erste Senat will von der Rechtsauffassung des Zweiten Senats abweichen, nach der das Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei entscheidungserheblichen Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des Artikels 103 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht das Grundgesetz verletzt (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99
    Der Erste Senat will von der Rechtsauffassung des Zweiten Senats abweichen, nach der das Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei entscheidungserheblichen Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des Artikels 103 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht das Grundgesetz verletzt (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1998 - VIII ZR 190/98 -,.
  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99
    Der Erste Senat will von der Rechtsauffassung des Zweiten Senats abweichen, nach der das Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei entscheidungserheblichen Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des Artikels 103 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht das Grundgesetz verletzt (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    I. Ausgangspunkt des Plenarverfahrens ist eine beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängige Verfassungsbeschwerde (1 BvR 10/99).

    Daraufhin hat der Erste Senat durch Beschluss vom 16. Januar 2002 gemäß § 16 Abs. 1 BVerfGG das Plenum des Bundesverfassungsgerichts angerufen (BVerfGE 104, 357).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auch wenn bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten von Verfassungs wegen die Möglichkeit einer Abhilfe innerhalb der angerufenen Gerichtsbarkeit vorzusehen ist (zum Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör vgl. insoweit den Vorlagebeschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2002 - 1 BvR 10/99, http://www.bverfg.de), eröffnet dies nicht einen im Gesetz nicht vorgesehenen Zugang zu einer weiteren Instanz.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Der Senat hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts mit dem Ziel angerufen, die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Grundgesetz keinen Rechtsschutz gegen den Richter gewährleistet, insoweit aufzugeben, als es sich um entscheidungserhebliche Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG handelt (BVerfGE 104, 357).

    Daraufhin hat der Erste Senat durch Beschluss vom 16. Januar 2002 gemäß § 16 Abs. 1 BVerfGG das Plenum des Bundesverfassungsgerichts angerufen (BVerfGE 104, 357).

  • LAG Köln, 14.06.2010 - 4 Ta 211/10

    Unzulässigkeit spruchkörperübergreifender Verbindung außerhalb des

    Auch wenn bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten von Verfassungswegen die Möglichkeit einer Abhilfe innerhalb der angerufenen Gerichtsbarkeiten vorzusehen ist (BVerfG 16.01.2002 - 1 BvR 10/99), eröffnet dieses nicht einen im Gesetz nicht vorgesehenen Zugang zu einer weiteren Instanz.
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZB 66/02

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Rechtsbeschwerde zum BGH

    Dem Antrag des Gläubigers auf Aussetzung des Verfahrens mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluß des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2002 - 1 BvR 10/99 (http://www.bverfg.de) an das Plenum ist nicht zu entsprechen.
  • BGH, 21.01.2003 - V ZR 250/01

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme der Revision

    Auch aus Gründen wirksamen Grundrechtsschutzes sind die Fachgerichte nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 104, 357) nicht verpflichtet, einen Rechtsbehelf zuzulassen, den die Auslegung der Verfahrensvorschriften nicht ermöglicht (BVerfGE 72, 119, 121).
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZB 100/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH

    Dem Antrag des Schuldners auf Aussetzung des Verfahrens mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluß des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2002 - 1 BvR 10/99 (http://www.bverfg.de) an das Plenum ist nicht zu entsprechen.
  • LAG Nürnberg, 10.06.2002 - 2 Sa 801/01

    Richtige Parteibezeichnung bei Verfahrensunterbrechung gemäß § 240 ZPO

    Unabhängig davon, ob man in Fällen eines rechtlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs bei einem Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte oder bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit lediglich eine befristete Gegenvorstellung für zulässig erachtet (vgl. BGH vom 07.03.2002, Az.: IX ZB 11/01, NJW 2002, 1577; BAG vom 22.10.1999, Az.: 5 AZB 21/99, DB 2000, 483) und im Falle der Erfolglosigkeit eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (vgl. Vorlagebeschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts an das Plenum vom 16.01.2002, Az.: 1 BvR 10/99, MDR 2002, R 15, wonach das Gesetz dem Bürger bei Gehörsverletzungen Rechtsschutz bereits durch die Fachgerichte selbst eröffnen muss), kann solche außerordentlichen Rechtsbehelfe nur der Inhaber des Verwaltungs- und Verfügungsrechts erheben.
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