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   BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99   

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BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99 (https://dejure.org/2002,237)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2002 - 1 BvR 525/99 (https://dejure.org/2002,237)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 (https://dejure.org/2002,237)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Das landesrechtliche Verbot, neben der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin" eine weitere Gebietsbezeichnung zu führen (ÄKammerG BW § 39 Abs 3 Halbs 1), verstößt gegen GG Art 12 Abs 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Führung einer Gebietsbezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin"; Öffentliche Bekanntgabe beruflicher Qualifikationen; Verbot, mehr als eine Facharztbezeichnung zu führen

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; KaG § 39 Abs. 3; ; WBO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum landesrechtlichen Verbot, neben der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin" eine weitere Gebietsbezeichnung zu führen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum landesrechtlichen Verbot, neben der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin" eine weitere Gebietsbezeichnung zu führen

  • IWW (Kurzinformation)
  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Allgemeinmediziner darf weiteres Gebiet führen

  • vertragsarztrecht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Auch Allgemeinmediziner dürfen jetzt mit weiteren Facharzttiteln werben

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 181
  • NJW 2003, 879
  • NZS 2003, 149
  • DVBl 2003, 262
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99
    Die Freiheit der Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 GG umfasst das Recht, die Öffentlichkeit über erworbene berufliche Qualifikationen wahrheitsgemäß und in angemessener Form zu informieren (Anschluss an BVerfGE 33, 125).

    In seiner Facharzt-Entscheidung von 1972 berücksichtigte das Bundesverfassungsgericht die seit Mitte des 19. Jahrhunderts gewachsene Struktur der Ärzteschaft als Ergebnis unterschiedlicher Strömungen im Selbstverständnis der Ärzte (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

    Da es dem Arzt unbestrittenermaßen möglich ist, die Anerkennung als Facharzt für mehr als eine Fachrichtung zu erwerben, kann ihm nicht von vornherein abgesprochen werden, auch mehrere Fachgebiete wissenschaftlich und praktisch zu beherrschen (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

    cc) Die Bekanntmachung einer ärztlichen Qualifikation, die in einem förmlich geregelten Anerkennungsverfahren rechtmäßig erworben worden ist, wird vom Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 33, 125 ; vgl. auch BVerfGE 36, 212 ).

    aa) Die Arbeitsteilung vor 30 Jahren beruhte auf der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Ärzte keine Gebietsbezeichnung führte und die Fachärzte auf eine Überweisung durch die praktischen Ärzte angewiesen waren (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99
    An Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist daher das Verbot, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, die in rechtmäßig erlangten Titeln und Berufsbezeichnungen ihren Niederschlag gefunden haben, im Berufsleben zu benutzen (vgl. BVerfGE 36, 212 ; 57, 121 ; 71, 162 m.w.N.).

    cc) Die Bekanntmachung einer ärztlichen Qualifikation, die in einem förmlich geregelten Anerkennungsverfahren rechtmäßig erworben worden ist, wird vom Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 33, 125 ; vgl. auch BVerfGE 36, 212 ).

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99
    Soweit allerdings lediglich Berufsangehörige ohne Mehrfachqualifikation daran interessiert sind, dass Spezial- oder Zusatzkenntnisse ihren Konkurrenten keinen Vorteil am Markt verschaffen, ist dieses Interesse nicht schutzwürdig (vgl. BVerfGE 82, 18 ).

    Zutreffende Angaben über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten als Gefährdungen dieses Gemeinwohlbelangs zu begreifen, verbietet sich von vornherein, wenn die Qualifikation in einem förmlich geregelten Anerkennungsverfahren rechtmäßig erworben ist (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 82, 18 ).

  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99
    An Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist daher das Verbot, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, die in rechtmäßig erlangten Titeln und Berufsbezeichnungen ihren Niederschlag gefunden haben, im Berufsleben zu benutzen (vgl. BVerfGE 36, 212 ; 57, 121 ; 71, 162 m.w.N.).

    Zutreffende Angaben über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten als Gefährdungen dieses Gemeinwohlbelangs zu begreifen, verbietet sich von vornherein, wenn die Qualifikation in einem förmlich geregelten Anerkennungsverfahren rechtmäßig erworben ist (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 82, 18 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99
    a) Zu den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Handlungen gehört die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsträger, mit der den Nachfragern die erforderlichen Informationen für die Inanspruchnahme der Dienste vermittelt werden (vgl. BVerfGE 85, 248 m.w.N.; 94, 372 ).

    Das Bezirksberufsgericht wird zu prüfen haben, ob die sonstigen der Verurteilung zugrunde liegenden Handlungen, soweit sie unabhängig von § 39 Abs. 3 KaG werberechtliches Verhalten betreffen, angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch eine Warnung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 94, 372 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, DVBl 2002, S. 767).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99
    In beiden Fällen kommt den Berufstätigen die Gewährleistung des Art. 12 Abs. 1 GG zugute (vgl. BVerfGE 16, 286 ; 21, 173 ; 87, 287 ; 97, 12 ; vgl. auch BVerfGE 54, 237 ).

    Handelt es sich insoweit um nicht miteinander vereinbare Berufe, kann dem Berufstätigen - wie bei Inkompatibilitätsvorschriften (vgl. BVerfGE 87, 287) - eine Wahl zwischen ihnen zugemutet werden, wenn gewichtige Belange des Gemeinwohls auf dem Spiel stehen.

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99
    a) Die Gesetzesmaterialien (vgl. LTDrucks 6/8650, S. 36) und dem folgend die Judikatur (vgl. VGH Baden-Württemberg, MedR 1994, S. 71 ) sowie die in diesem Verfahren abgegebenen Stellungnahmen benennen als Gemeinwohlbelang die Sicherstellung einer hohen Qualität der medizinischen Versorgung für die Bevölkerung, also ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, das den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 25, 236 ).
  • BVerfG, 18.02.2002 - 1 BvR 1644/01

    Werberecht - diesmal für Tierärzte

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99
    Das Bezirksberufsgericht wird zu prüfen haben, ob die sonstigen der Verurteilung zugrunde liegenden Handlungen, soweit sie unabhängig von § 39 Abs. 3 KaG werberechtliches Verhalten betreffen, angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch eine Warnung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 94, 372 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, DVBl 2002, S. 767).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 9 S 2197/92

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag; Fachgebietsbeschränkung für Ärzte

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99
    a) Die Gesetzesmaterialien (vgl. LTDrucks 6/8650, S. 36) und dem folgend die Judikatur (vgl. VGH Baden-Württemberg, MedR 1994, S. 71 ) sowie die in diesem Verfahren abgegebenen Stellungnahmen benennen als Gemeinwohlbelang die Sicherstellung einer hohen Qualität der medizinischen Versorgung für die Bevölkerung, also ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, das den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 25, 236 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99
    a) Zu den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Handlungen gehört die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsträger, mit der den Nachfragern die erforderlichen Informationen für die Inanspruchnahme der Dienste vermittelt werden (vgl. BVerfGE 85, 248 m.w.N.; 94, 372 ).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Die Eingriffsmittel dürfen zudem nicht übermäßig belastend sein (vgl. BVerfGE 19, 330 ), so dass bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 103, 1 ; 106, 181 ).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Die gesetzliche Beschränkung muss danach zur Erreichung des vom Gesetzgeber verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein und auch die Grenze der Angemessenheit und Zumutbarkeit wahren (vgl. BVerfGE 103, 1 ; 106, 181 ).
  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 28/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - kein Vergütungsanspruch für einen stationären

    Gesetzliche Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruhen (vgl zB BVerfGE 101, 312, 322 f) und durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind (vgl nur BVerfGE 106, 181, 191 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 35 S 172) .
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