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   BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 54/02   

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BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 54/02 (https://dejure.org/2003,6006)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.2003 - 1 BvQ 54/02 (https://dejure.org/2003,6006)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 1 BvQ 54/02 (https://dejure.org/2003,6006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung - Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler - Erhaltung der finanziellen Stabilität der ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSSichG Art. 11
    Verfassungsmäßigkeit des Beitragssicherungsgesetzes; Absenkung des Aufwandes für Arzneimittel durch Rabattregelungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 369
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 54/02
    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ).

    c) Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüber stehen, gebietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts, das angegriffene Gesetz nicht am In-Kraft-Treten zu hindern, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 54/02
    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Anträge, durch einstweilige Anordnung das Inkrafttreten von Art. 1 Nr. 7 und 8, Art. 6 und Art. 11 BSSichG einstweilen aufzuschieben, hilfsweise, diese Regelungen außer Vollzug zu setzen, lehnte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ab (vgl. BVerfGE 106, 351; 106, 359; 106, 369; 108, 45).

    Die von den Betroffenen vorgetragenen Prognosen, das Zahntechnikerhandwerk werde nicht mehr gewinnbringend ausgeübt werden können, der Berufsstand werde zerschlagen (vgl. BVerfGE 106, 351 ), mehrere tausend Apotheken müssten wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossen werden, so dass die Versorgungsstruktur zerschlagen werde (vgl. BVerfGE 106, 359 ), und das System der Arzneimitteldistribution werde irreversible Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 106, 369 ), haben sich nach inzwischen mehr als zweijähriger Geltung des Beitragssatzsicherungsgesetzes, soweit ersichtlich, nicht bewahrheitet.

  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    Wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die mit Blick auf die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ).
  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne

    Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellation einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts daher, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ; BVerfGK 6, 178 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ).
  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

    Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellation einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts daher, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ; BVerfGK 6, 178 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ).
  • BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für den Antragsteller ergeben (vgl. BVerfGE 106, 369 ; 112, 220 ; 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

    Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellation einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, gebietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts, das angegriffene Gesetz nicht am Inkrafttreten zu hindern, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ).

  • BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu einem

    Auch wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die mit Blick auf die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ; 140, 99 ).
  • BVerfG, 20.03.2018 - 2 BvR 1266/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung des

    Auch wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die mit Blick auf die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ; 140, 99 ).
  • BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des

    Auch wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die mit Blick auf die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ; 140, 99 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - L 21 SF 260/10

    Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

    Eine solche Rüge eines pharmazeutischen Großhändlers erscheint im Übrigen auch nicht wahrscheinlich, da der Großhandel zwar Apothekern von den in § 2 AMPreisV vorgesehen Höchstzuschlägen abweichende Rabatte gewähren darf (vgl. BVerfG, Beschluss v. 15.01.2003 - 1 BvQ 54/02 Rdn. 13 - Beitragssatzsicherungsgesetz).
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