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   BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98   

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https://dejure.org/2004,2815
BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98 (https://dejure.org/2004,2815)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.2004 - 2 BvF 1/98 (https://dejure.org/2004,2815)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 (https://dejure.org/2004,2815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG aufgrund der Tätigkeit als Prozessbevollmächtigter eines an einem früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren Beteiligten mit teilweise übereinstimmendem Streitgegenstand

  • Wolters Kluwer

    Selbstablehnung des Richters; Abstrakte Normenkontrolle zur Vereinbarkeit des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998 mit dem Grundgesetz; Ausschluss eines Richters am Bundesverfassungsgericht, wenn er in derselben Sache bereits von Amts ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 18; ; BVerfGG § 19; ; BVerfGG § 19 Abs. 3; ; EnWG § 13; ; GG Art. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 5; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; GG Art. 70 Abs. 1; ; GG Art. 84 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht; Tätigkeit in derselben Sache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 109, 130
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG - 2 BvR 890/98 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Er verweist darauf, dass er im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 890/98, das sich unmittelbar gegen die Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes durch Art. 3 Nr. 2 § 2, § 3 und § 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998 gerichtet habe, für die Beschwerdeführerin als Prozessbevollmächtigter aufgetreten sei.

    Das Verfahren 2 BvR 890/98 hat nicht zu einer Sachentscheidung geführt.

    c) Der Umstand, dass Richter Di Fabio im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 890/98 als Prozessbevollmächtigter der Beschwerdeführerin aufgetreten ist, ist vorliegend geeignet, Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit in dem zur Entscheidung anstehenden Normenkontrollverfahren zu begründen.

    Der Antrag erfasst mithin auch den mit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 890/98 angegriffenen Art. 3 Nr. 2 des zur Prüfung gestellten Gesetzes, so dass die beiden Verfahren teilweise denselben Gegenstand betreffen.

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).

    Die Sorge, dass der Richter die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann bestehen, wenn ein Richter Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben hat und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ).

    Umstände wie etwa ein erheblicher zeitlicher Abstand zur früheren Prozessvertretung oder - in sachlicher Hinsicht - eine Veränderung der Rechtslage oder anderer Beurteilungsgrundlagen, die dessen ungeachtet die Besorgnis, dass Richter Di Fabio die im Rahmen der Normenkontrolle streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ausschlössen (vgl. BVerfGE 101, 46 ), liegen nicht vor.

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Das Tatbestandsmerkmal "in derselben Sache" ist in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinn auszulegen; es meint das verfassungsgerichtliche Verfahren selbst sowie ein diesem unmittelbar vorangegangenes und ihm sachlich zugeordnetes Verfahren (vgl. BVerfGE 82, 30 m.w.N.).

    b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ; 98, 134 ).

    b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).

  • BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96

    Steiner

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ; 98, 134 ).

    Die Sorge, dass der Richter die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann bestehen, wenn ein Richter Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben hat und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ).

  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ; 98, 134 ).
  • BVerfG, 24.10.2023 - 1 BvR 1160/19

    Richter Wolff nicht von der Ausübung des Richteramts in Sachen

    Es erscheint aber die Frage berechtigt, ob nicht im Sinne einer 'zusammenfassenden Betrachtung' etwas 'Zusätzliches' gegeben ist, das mir eine Art Urheberschaft für die im oben genannten Verfassungsbeschwerdeverfahren angegriffenen Normen zuweist (vgl. BVerfGE 135, 248 ), beziehungsweise ein Fall gegeben ist, in dem es sich zwar nicht formell, aber materiell um dieselbe Sache i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG handelt (vgl. BVerfGE 109, 130 ), oder ein sonstiger Fall eines über § 18 Abs. 3 BVerfGG überschießenden Bezugs zu dem konkreten oben genannten Verfahren vorliegt, der eine Besorgnis der Befangenheit begründen könnte.

    Dies genügte für einen Ausschluss nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG selbst dann nicht, wenn dessen Gegenstand - anders als vorliegend - mit demjenigen des zur Entscheidung anstehenden Verfahrens teilweise übereinstimmte (vgl. BVerfGE 109, 130 ).

    Die Sorge, dass der Richter oder die Richterin die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann weiterhin etwa bestehen, wenn Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben wurden und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ; 109, 130 ).

    Von Bedeutung ist etwa, ob die Tätigkeit die besondere Unterstützung eines auch im gegenständlichen Verfahren Beteiligten bezweckte oder ob eine zeitliche und sachliche Verklammerung zwischen der früheren Tätigkeit und dem anhängigen Verfahren besteht (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ; 109, 130 ).

    c) Diese Maßstäbe finden einheitlich bei Entscheidungen über Befangenheitsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG und bei Entscheidungen über Ersuchen nach § 19 Abs. 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 BVerfGG Anwendung (vgl. BVerfGE 101, 46 ; 109, 130 ; 152, 332 ).

    Insbesondere betreffen beide Verfahren nicht - auch nicht nur teilweise - denselben Gegenstand (vgl. hierzu BVerfGE 109, 130 ).

  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18

    Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit

    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig lediglich eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).

    Sie finden zudem einheitlich sowohl bei Entscheidungen über Befangenheitsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG als auch bei Selbstablehnung nach § 19 Abs. 3 BVerfGG Anwendung (vgl. BVerfGE 20, 26 ; siehe auch BVerfGE 101, 46 ; 109, 130 ).

  • BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Das Tatbestandsmerkmal "in derselben Sache" in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ist - in Übereinstimmung mit den Ausschlussregelungen anderer fachgerichtlicher Verfahrensordnungen - stets in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne auszulegen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).

    Zu seinem Ausschluss nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG kann regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst - dazu gehören auch Tätigkeiten vorbereitender Art - oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17

    Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an

    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem jeweiligen Verfahren selbst oder einem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 109, 130 ).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die Gefährlichkeitsprognose obliegt aber dem Gericht (vgl. BVerfGE 109, 130, 164; Tröndle/Fischer aaO § 66 Rdn. 22).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.06.2014 - VGH N 29/14

    Besorgnis der Befangenheit eines mitwirkenden Richters am Verfahren wegen

    Auch die Tätigkeit als Prozessbevollmächtigter oder -vertreter in einem sonstigen Verfahren genügt hierfür daher selbst dann nicht, wenn dessen Gegenstand mit demjenigen des zur Entscheidung anstehenden Verfahrens teilweise übereinstimmt (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [ 131 ] ).

    Es reicht vielmehr aus, dass er - wie vorliegend - Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (VerfGH RP, Beschluss vom 10. Januar 2014 - VGH B 35/12 -, NVwZ-RR 2014, 249 f.; vgl. zu § 19 Abs. 3 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 2000 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 102, 192 [ 194 ] ; vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 108, 122 [ 126 ] ; und vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [ 131 ] ).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98 u.a. -, BVerfGE 101, 46 [ 50 f. ] ; vom 12. Juli 2000 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 102, 192 [ 194 f. ] ; vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 108, 122 [ 126 ] ; und vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [ 132 ] ).

    Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der aktuelle Antrag die in dem seinerzeitigen Verfahren angegriffenen Vorschriften erneut zur Überprüfung stellt, sodass beide Verfahren zumindest teilweise denselben Gegenstand betreffen (BVerfG, Beschlüsse vom 5. Februar 1997 - 1 BvR 2306/96 u.a. -, BVerfGE 95, 189 [ 191 f. ] ; vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98 u.a. -, BVerfGE 101, 46 [ 51 ] ; und vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [ 132 ] ).

    Es stehen vorliegend auch nicht identische Normen zur Überprüfung an (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [ 132 ] ).

  • StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 1/20
    Der Begriff "dieselbe Sache" ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG, Beschl. v. 19.1.2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130, 131 = juris Rn. 5; Beschl. v. 5.12.2019 - 1 BvL 7/18 -, juris Rn.9), der sich der Staatsgerichtshof angeschlossen hat, in einem strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen.

    Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130, 132 = juris Rn. 8 m.w.N.; NdsStGH, Beschl. v. 16.6.2006 - StGH 1/05 -, Nds. StGHE 4, 133, 135 = juris Rn. 8; Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 149 = juris Rn. 18; Beschl. v. 27.2.2008 - StGH 2/07 -, Nds. StGHE 229, 231 = juris Rn. 11).

    Nach diesen Maßgaben geben weder die dem Staatsgerichtshof mit Erklärung der Richterin C vom 30. Juni 2020 mitgeteilten Umstände, die der Staatsgerichtshof ungeachtet der Tatsache, dass sich die Richterin selbst nicht als befangen ansieht, als Selbstablehnung gemäß § 12 Abs. 1 NStGHG i.V. mit § 19 Abs. 3 BVerfGG behandelt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130, 132 = juris Rn. 8; NdsStGH, Beschl. v. 23.1.2007 - StGH 1/06 -, Nds. StGHE 4, 145, 149 = juris Rn. 17; Beschl. v. 22.10.2012 - StGH 2/12 -, n.v), noch das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit Anlass.

    Vielmehr müssen noch weitere Umstände des Einzelfalles hinzukommen ( BVerfG, Beschl. v. 5.2.1997 - 1 BvR 2306/96 u.a. -, BVerfGE 95, 189, 191 f. = juris Rn. 7; Beschl. v. 6.7.1999 - 2 BvF 2/98 u.a. -, BVerfGE 101, 46, 51 = juris Rn. 18; Beschl. v. 19.1.2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130, 132 = juris Rn. 8 f.; so auch BayVerfGH, Entscheidung vom 7.11.2019 - Vf. 31-VI-19 -, juris Rn.11).

  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

  • StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 3/20

    Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses vom Richteramt bzw zur Besorgnis der

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12

    Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur

  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17

    Zur Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Hauptamtes eines tätigen

  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes

  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18

    Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten,

  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 35/17

    "AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 104/20

    Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs

  • BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2021 - VerfGH 177/20

    Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 149/21

    Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs

  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 29/17

    "AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen

  • BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19

    Ablehnung eines Richters an der Mitwirkung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16

    Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 5-IV-19
  • BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ernennung zum Richter des

  • VerfGH Baden-Württemberg, 24.09.2018 - 1 VB 51/17

    Ausschluss eines Richters des Verfassungsgerichtshofs von der Ausübung des

  • BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20

    Begründete Selbstablehnung eines Verfassungsrichters wegen freundschaftlicher

  • StGH Niedersachsen, 23.01.2007 - StGH 1/06

    Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit;

  • StGH Niedersachsen, 16.06.2006 - StGH 1/05

    Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit;

  • StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
  • VerfGH Bayern, 20.04.2009 - 8-VII-05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einem Popularklageverfahren

  • StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19

    Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des

  • StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1948

    Ablehnungsgesuch; Ausschluss; Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Richterablehnung

  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 24-IV-19

    Anforderungen an die Selbstablehnung eines Verfassungsrichters gemäß § 11 Abs. 3

  • VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11

    Unzulässige und unbegründete Popularklage

  • VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 15/07

    Bauplanungsrecht; Eigentum; Willkür

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