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   BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,16
BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60 (https://dejure.org/1960,16)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.1960 - 2 BvR 96/60 (https://dejure.org/1960,16)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 (https://dejure.org/1960,16)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 218
  • MDR 1960, 734
 
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Wird zitiert von ... (212)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
    Es fehlt bereits an dem ersten dieser beiden Merkmale, wenn das Gericht - wie hier - einen in zulässiger Weise eingereichten Schriftsatz übersieht (vgl. BVerfGE 5, 22 (24)); auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an.
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Dies gilt auch bezüglich des in einem fristgerecht eingereichten, nachgelassenen Schriftsatz enthaltenen Vortrags; diesen hat das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen und gegebenenfalls - unter Umständen auch zur Wahrung rechtlichen Gehörs des Gegners - die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen (vgl. § 283 Satz 2 ZPO; BVerfGE 11, 218, 220; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - VIII ZR 377/18, NJW-RR 2020, 284 Rn. 13; MünchKommZPO/Prütting, 6. Aufl., § 283 Rn. 26; BeckOK ZPO/Bacher, 38. Edition, § 283 Rn. 18 f. [Stand: 1. September 2020]).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 21, 191 ; 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 ).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte zwar dazu, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218, 220 ; 83, 24, 35 ; Senat, BGHZ 154, 288, 300 ; st. Rspr.).
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