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   BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60   

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BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 (https://dejure.org/1960,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 79 Abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahmegrund - Rechtskräftiges Strafurteil - Nichtig erklärte Norm - Materielles Strafrecht - Gerichtsverfassungsrecht - Verfahrensrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahmegrund - Rechtskräftiges Strafurteil - Nichtig erklärte Norm - Materielles Strafrecht - Gerichtsverfassungsrecht - Verfahrensrecht

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 263
  • NJW 1960, 1563
  • MDR 1961, 26
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    § 79 BVerfGG beruht, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat (BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 f.]), auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von rechtskräftigen Gerichtsurteilen, die eine für nichtig erklärte Norm zur Grundlage haben, dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor jenem des Rechtsschutzes des Einzelnen den Vorrang zu geben.
  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53

    Friedensgericht des ehemaligen Württemberg-Baden und Anspruch auf den

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Darum handelt es sich aber bei den Strafurteilen der ehemaligen Friedensgerichte (BVerfG, Beschluß vom 5. April 1960 - 1 BvR 312/53, 362/59, 819/59 und 925 591).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    § 79 BVerfGG beruht, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat (BVerfGE 2, 380 [404 f.]; 7, 194 [195 f.]), auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von rechtskräftigen Gerichtsurteilen, die eine für nichtig erklärte Norm zur Grundlage haben, dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vor jenem des Rechtsschutzes des Einzelnen den Vorrang zu geben.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Wiederaufnahme des Verfahrens aus sachfremden Erwägungen verneint, mithin willkürlich entschieden und so gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 1 [7]) oder gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]) verstoßen habe, sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
    Nach dem Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1959 (BVerfGE 10, 200 ), mit dem das württemberg-badische Gesetz Nr. 241 über die Friedensgerichtsbarkeit vom 29. März 1949 (RegBl. S. 47) für nichtig erklärt worden ist, beantragte er die Wiederaufnahme des mit dem friedensgerichtlichen Urteil abgeschlossenen Verfahrens nach § 79 Abs. 1 BVerfGG .
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Der Sache nach will der Erste Senat die Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundgesetz keinen Rechtsschutz gegen den Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 65, 76 ; 76, 93 ; stRspr), insoweit aufgeben, als es sich um entscheidungserhebliche Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG handelt.

    Der Erste Senat hat deshalb gemäß § 48 Abs. 2 GOBVerfG beim Zweiten Senat angefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ) festhalte.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert gebliebene Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in der als Grundsatz (vgl. BVerfGE 7, 194 [195]; - 11, 263 [265]) bestimmt ist, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 [265]; - 32, 387 [389]; - 37, 217 [262]).

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Bei der Bewertung ist einerseits zu berücksichtigen, dass das Buch zwar ein bestimmtes einseitig-überspitztes Bild vom Erblasser zeichnet, ihm andererseits aber zu weiten Teilen auch großen Respekt zollt - also gerade keine "Schmähschrift" in Buchform ist, bei der der Vorwurf der Verfälschung des Lebensbildes näher liegen könnte (dazu etwa BVerfG v. 24.01.1971 - 1 BvR 435/60, juris Tz. 68; BGH v. 20.03.1968 - I ZR 44/06, juris Tz. 24).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Der Sache nach will der Erste Senat die Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundgesetz keinen Rechtsschutz gegen den Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 65, 76 ; 76, 93 ; stRspr), insoweit aufgeben, als es sich um entscheidungserhebliche Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG handelt.

    Der Erste Senat hat deshalb gemäß § 48 Abs. 2 GOBVerfG beim Zweiten Senat angefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ) festhalte.

  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Denn Art. 19 Abs. 4 GG gewährt Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 15, 275 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 107, 395 ).
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Eine verfassungswidrige Auslegung einer Verfahrensnorm ­ jedenfalls des § 81 StPO, die sich nicht auf die materielle Richtigkeit der Entscheidung auswirkte (siehe im Folgenden) ­ begründet aber keinen Wiederaufnahmegrund nach § 79 Abs. 1, 3. Alt. BVerfGG: Bereits mit Entscheidung vom 7. Juli 1960 hat das Bundesverfassungsgericht herausgestellt, dass § 79 Abs. 1 BVerfGG einen Wiederaufnahmegrund nur dann einräumt, wenn ein rechtskräftiges Strafurteil auf einer für nichtig erklärten Norm des materiellen Strafrechts beruht, nicht aber auch dann, wenn die Norm dem Gerichtsverfassungs- oder Verfahrensrecht angehört (BVerfGE 11, 263, in juris, dort Rz. 7 f.).
  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

    Dabei wird § 79 Abs. 1 BVerfGG als eine aus Gründen materieller Gerechtigkeit vorgesehene Ausnahme von dem der Rechtssicherheit dienenden und in § 79 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck gekommenen Grundsatz der Bestandskraft rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen angesehen (BVerfGE 11, 263, 265; BGHSt 18, 339, 343 f.; Stuth in Umbach/Clemens, BVerfGG § 79 Rdn. 20; Leibholz/Rupprecht, BVerfGG § 79 Rdn. 3; Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., § 20 V Rdn. 75; Asam, Die Voraussetzungen einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 79 Abs. 1 BVerfGG, S. 17 f.).

    Der Senat kann offen lassen, ob - wie das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in Einklang mit der, zum großen Teil nicht näher begründeten herrschenden Auffassung in der Literatur meint - nach den Entscheidungen BVerfGE 11, 263 und 12, 338 Normen des Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrechts als Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 79 Abs. 1 BVerfGG stets ausscheiden (vgl. Ulsamer in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer/Bethge/Winter BVerfGG § 79 Rdn. 9; Leibholz/Rupprecht, BVerfGG § 79 Rdn. 3; Stuth in Umbach/Clemens, BVerfGG § 79 Rdn. 20; Gössel in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO vor § 359 Rdn. 144; Schmidt in KK 3. Aufl. StPO vor § 359 Rdn. 24) oder ob bei der Frage der Zulässigkeit eines auf § 79 Abs. 1 BVerfGG gestützten Wiederaufnahmeantrages Normen des Verfahrensrechts dann in Betracht kommen, wenn das Strafurteil auf ihnen beruht.

    Teils wurde eine Wiederaufnahme analog § 79 Abs. 1 BVerfGG bejaht (LG Bochum MDR 1970, 259), teils die Anwendbarkeit des § 79 Abs. 1 BVerfGG deshalb verneint, weil die Entscheidung BVerfGE 23, 191 lediglich die von § 79 Abs. 1 BVerfGG nicht erfaßte verfassungskonforme Auslegung einer Norm beinhalte, die zudem verfahrensrechtlicher Natur sei, für die nach BVerfGE 11, 263, 265 eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG ohnehin nicht in Betracht komme (vgl. LG Hannover NJW 1970, 288; OLG Celle NJW 1970, 1652; sowie hierzu Böckenförde NJW 1970, 870; Wagner JuS 1970, 380).

    b) Hinzu kommt, daß die von der gegenteiligen Meinung als Grundlage herangezogene Entscheidung BVerfGE 11, 263 die durch BVerfGE 10, 200 geschaffene besondere gerichtsverfassungsrechtliche Situation der württembergisch-badischen Friedensgerichte betraf, durch die zehn Jahre lang materiell-rechtlich nicht zu beanstandende Verurteilungen erfolgt waren, bevor sich ihre Konstituierung durch das württemberg-badische Gesetz Nr. 241 über die Friedensgerichtsbarkeit vom 29. März 1949 als verfassungswidrig herausgestellt hatte (vgl. hierzu Röhl NJW 1960, 179; Kern JZ 1960, 244, 246; Reiff NJW 1960, 1559; zusammenfassend Wasserburg StV 1982, 237, 238).

    Die Urteile der Friedensgerichte wurden denn auch nicht als nichtig angesehen (vgl. BverfGE 11, 61 m. Anm. Jauernig NJW 1960, 1885), so daß die von den Friedensgerichten Verurteilten zwar im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen konnten, ihr Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sei verletzt, nicht aber, sie seien aufgrund einer nichtigen strafrechtlichen Norm verurteilt worden (vgl. BVerfGE 11, 263, 265).

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist verfassungsgemäß (BVerfGE 2, 380, 404 f; 7, 194, 195 f; 11, 263, 265; 19, 150, 166; 53, 115, 130; s a Pestalozza aaO RdNr 79).
  • BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
    a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert gebliebene Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in der als Grundsatz (vgl. BVerfGE 7, 194 ; 11, 263 ) bestimmt ist, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 32, 387 ; 37, 217 ).

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz bei Gehörverletzungen

    Der Erste Senat will von der Rechtsauffassung des Zweiten Senats abweichen, nach der das Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei entscheidungserheblichen Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des Artikels 103 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht das Grundgesetz verletzt (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend ein Freigabeverfahren

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

  • BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 764/20

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

  • BVerwG, 04.06.1998 - 2 DW 3.97

    Beamtenrecht - Keine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wegen einer

  • BFH, 11.02.1994 - III R 50/92

    Erklärt das BVerfG eine gesetzliche Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz,

  • BVerwG, 15.06.1998 - 2 DW 2.97

    Beamtenrecht - Keine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wegen einer

  • BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • BFH, 11.02.1994 - III R 117/93

    Bestandskräftige Steuerbescheide können nicht im Hinblick auf anhängige

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 2 K 2211/06

    Anspruch auf Aufnahme eines Vorbehaltes der Nachprüfung in einem

  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

  • BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Einschränkung der Rücknahme - Nichtigkeit einer

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78

    Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des

  • BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61

    Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe

  • OLG Stuttgart, 13.02.1985 - 1 Ws 19/85

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Strafurteil eines deutschen

  • BVerfG, 16.11.1965 - 1 BvL 21/63

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Namensregelung bei der Adoption

  • BVerfG, 16.02.1996 - 1 BvR 62/94

    Keine Aufhebung der angegriffenen Fachgerichtsentscheidung trotz festgestellter

  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 5/73

    Aktiengesellschaft - Vorstand - Stellvertretendes Mitglied

  • OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11

    Kein Rechtsmittel gegen die Bestellung des gemeinsamen Vertreters

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 105.78

    Fortsetzung eingestellter Verfahren nach Nichtigkerklärung der

  • BVerfG, 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98

    Keine analoge Anwendung des BVerfGG § 79 Abs 1 auf berufsgerichtliche

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 86.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung eines Rechtsstreits in der

  • BVerwG, 25.11.1964 - V C 60.63

    Unvorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf den

  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 50/11

    Unzureichende Begründung der Beschwerdebefugnis

  • LSG Bayern, 22.02.2007 - L 10 AL 344/06

    Rechtmäßigkeit einer Minderung von Arbeitslosengeld wegen verspäteter

  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66

    Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig

  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 106/02
  • OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 49/82
  • LSG Sachsen, 13.06.2002 - L 3 AL 153/01

    Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosengeld; Berechnung des

  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 117.67

    Unanfechtbarkeit eines Bescheides

  • FG Münster, 18.01.2012 - 11 K 4319/10

    Keine Änderbarkeit bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide zur

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2001 - L 5 AL 1909/01

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Einmalzahlungen vor dem 22.6.2000

  • BVerwG, 05.11.1964 - V C 60.63
  • BVerwG, 11.11.1960 - I B 81.60

    Landesrechtliche Streupflicht der Gemeinden für Ortsdurchfahrten

  • OLG Koblenz, 12.08.1986 - 1 Ws 22/86

    Europäischer Gerichtshof; Verfahren; Wiederaufnahme

  • BVerwG, 19.08.1969 - II B 31.69

    Ablehnung eines Versorgungsantrags - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Regensburg, 02.07.1998 - RO 12 K 98.672

    Zustimmung zur Verlegung einer neuen Telekommunikationslinie; Aufwand für den

  • BSG, 19.03.1969 - 10 RV 726/67

    Anspruch auf Waisenrente aus der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig

  • BVerwG, 28.12.1967 - II B 81.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 85/02

    Strafprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesrecht;

  • BVerwG, 09.01.1963 - V ER 204.62

    Versagung des Armenrechts - Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung -

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