Rechtsprechung
   BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36
BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 (https://dejure.org/2006,36)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 (https://dejure.org/2006,36)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 (https://dejure.org/2006,36)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,36) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Staatsangehörigkeit; Schutzbereich des Art. 16 GG; Vertrauensschutz für durch Täuschung erwirkte Einbürgerungen; Ausschluss der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung durch Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG; Vereinbarkeit der Erstreckung des Verbotes der Inkaufnahme ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 Abs. 1 S. 1; GG Art. 16 Abs. 1 S. 2; StlÜbk Art. 8 Abs. 2 Bst. b; VwVfG § 48; GG Art. 73 Nr. 2; VwVfG § 1 Abs. 3
    Rücknahme, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Entzug, Staatenlose, Täuschung, Rückwirkung, Gesetzgebungskompetenz, Vertrauensschutz, Gewaltenteilung, Gesetzesvorbehalt

  • Judicialis

    GG Art. 16 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 16 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung erfolglos

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Täuschung, Einbürgerung, Rücknahme, Staatenlosigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Einbürgerung ist ein Menschenrecht - Art 15 UN Menscherechtsdeklartion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Einbürgerung ist ein Menschenrecht - Art 15 UN Menscherechtsdeklartion

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung erfolgreich

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG; § 48 Abs. 1 LVwVfG
    Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Täuschung, Einbürgerung, Rücknahme, Staatenlosigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 116, 24
  • NJW 2006, 2542 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 807
  • FamRZ 2006, 925 (Ls.)
  • DVBl 2006, 910
  • DÖV 2006, 738
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (313)Neu Zitiert selbst (54)

  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
    a) Einen Vertrauensschutz für durch Täuschung erwirkte Einbürgerungen hat der Verfassungsgeber, wie das Bundesverwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat, nicht im Blick gehabt (BVerwGE 118, 216 ).

    Diese Vorgaben kann der Betroffene § 48 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 analog LVwVfG BW (zur entsprechenden Anwendung des Abs. 2 vgl. BVerwGE 78, 139 ff.; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 1994 - 4 B 26/94 -, NVwZ 1994, S. 896 ) und der gefestigten Rechtsprechung in Täuschungsfällen entnehmen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Juni 2002 - 5 B 01.1385 - JURIS, BVerwGE 118, 216 ff.; zu Parallelvorschriften vgl. BSG, Urteil vom 26. September 1990 - 9b/7 RAr 30/89 -, NVwZ 1991, S. 407).

    Im Übrigen gelten subsidiär die allgemeinen Regeln der Verwaltungsverfahrensgesetze (vgl. BVerwGE 118, 216 ; 119, 17 ; VGH BW, Beschluss vom 9. Mai 1990, NVwZ 1990, S. 1198 ; VGH BW, Beschluss vom 26. August 1993, JURIS; VGH BW, Urteil vom 29. November 2002, InfAuslR 2003, S. 205 ; VGH BW, Urteil vom 23. September 2002, VBlBW 2003, S. 210 ff.; OVG NRW, Urteil vom 2. September 1996, InfAuslR 1997, S. 82 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 4. Mai 1998, ZAR 1998, S. 184; Urteil vom 15. Mai 1998, InfAuslR 1998, S. 505 ; Urteil vom 3. Dezember 2001, AuAS 2002, S. 76 ff.; Beschluss vom 20. April 2005 - 12 UZ 3160/04 -, Umdruck S. 3 ff.; Hamb. OVG, Beschluss vom 28. August 2001, NVwZ 2002, S. 885 ; BayVGH, Urteil vom 17. Juni 2002 - 5 B 01.1385 -, JURIS; bestätigend BayVGH, Beschluss vom 19. Juni 2002 - 5 CS 02.1101 -, JURIS; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004, NJW 2005, S. 524; a.A. OVG Berlin, Urteil vom 2. November 1988, JURIS; OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2003, InfAuslR 2003, S. 211; für die herrschende Auffassung in der Literatur statt vieler Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl. 2005, Art. 16 GG Rn. 35 ff.).

    Die gebotene Rechtsklarheit herzustellen bleibt damit der Verwaltungspraxis und richterlicher Rechtskonkretisierung überlassen (vgl. BVerwGE 118, 216 ; BayVGH, Beschluss vom 19. Juni 2002 - 5 CS 02.1101 - JURIS).

    Es kann daher keine Rede davon sein, mit dem In-Kraft-Treten der Rücknahmevorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze bestehe, wie das Bundesverwaltungsgericht meint, "kein Grund mehr für die frühere Sorge des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, die Möglichkeit der Korrektur auch des fehlerhaften Erwerbs der Staatsangehörigkeit führe für alle eingebürgerten Personen zu einem 'völlig unsicheren und prekären Zustand'" (BVerwGE 118, 216 ).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
    Die Staatsangehörigkeit als Rechtsinstitut hat über den subjektiven Gewährleistungsgehalt hinaus zugleich rechtsstaatliche und demokratische Bedeutung, denn der bürgerschaftliche Status betrifft die konstituierenden Grundlagen der Rechtsordnung und des Gemeinwesens: Über ihn wird die Staatsgewalt - vermittelt über das Wahlrecht - legitimiert (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 -, NJW 2005, S. 2289 ).

    Dieser Gesetzesvorbehalt enthält - im Grundsatz nicht anders als Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG für die Auslieferung (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 - BVerfGE 113, 273 ) - einen Abwägungsauftrag an den Gesetzgeber und verpflichtet diesen, die Voraussetzungen eines Verlustes der Staatsangehörigkeit selbst des Näheren zu bestimmen (vgl. BVerfGE 83, 37 ).

    Der Senat hat im Urteil vom 18. Juli 2005 (a.a.O.) zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ähnliche Anforderungen zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht.

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
    Mit § 48 LVwVfG BW besteht eine Regelung, in der das Ermessen der Verwaltung durch ein rechtsstaatliches Abwägungsprogramm zwischen Vertrauensschutz und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung begrenzt wird (vgl. BVerfGE 59, 128 ).

    Bereits vor der Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts wurden die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wonach die Verwaltung rechtswidrige Verwaltungsakte zurücknehmen konnte, ständig angewandt (vgl. BVerwGE 19, 188 ff.), ohne dass ein Verstoß gegen den Vorbehalt des Gesetzes festgestellt wurde (für die leistungsgewährende Verwaltung ausdrücklich BVerfGE 8, 155 ; vgl. rückblickend BVerfGE 59, 128 ).

    Als materieller Maßstab gilt - nicht anders als vor der Kodifikation des allgemeinen Verwaltungsrechts in den Verwaltungsverfahrensgesetzen -, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt nur zurückgenommen werden darf, wenn das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung das durch den Erlass des fehlerhaften Aktes begründete Vertrauen des Begünstigten in die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt (vgl. BVerfGE 59, 128 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht