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   BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06   

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BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06 (https://dejure.org/2007,70)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2007 - 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06 (https://dejure.org/2007,70)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06 (https://dejure.org/2007,70)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 353b StGB; § 27 StGB; § 97 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO
    Pressefreiheit (Schutzbereich; Eingriff; Schwere; Vertrauensverhältnis zum Informanten; allgemeines Gesetz und Wechselwirkungslehre); Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses (sukzessive Beihilfe); Durchsuchung und Beschlagnahme im Medienunternehmen (Beihilfe; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Informantenschutz

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen einer Zeitschrift verletzen wegen unzureichender Berücksichtigung des Informantenschutzes die Pressefreiheit - Eingriff in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen ...

  • Telemedicus

    Cicero

  • Telemedicus

    Cicero

  • aufrecht.de

    Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Durchsuchung und Beschlagnahme bei Verletzung von Dienstgeheimnissen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Redaktionsräumen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige; Schutzbereich des Grundrechts der Pressefreiheit; Bedeutung der Freiheit der Medien für die freiheitliche demokratische ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    CICERO

    5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 19 Abs. 4 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 353b; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
    Verletzung Pressefreiheit durch Durchsuchung und Beschlagnahme bei Presseorganen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Neue Diskussionen um besseren Schutz der Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Journalistenrechte

  • spiegel.de (Pressebericht, 27.02.2007)

    "Cicero"-Urteil: Lass dich nicht erwischen, Journalist

  • spiegel.de (Pressebericht, 27.02.2007)

    "Cicero"-Urteil: Sieg für Pressefreiheit - klare Grenzen für Ermittler gefordert

  • beck.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit

  • 123recht.net (Pressebericht, 27.2.2007)

    Pressefreiheit // Durchsuchung von Magazin "Cicero" war verfassungswidrig

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sukzessive Beihilfe zum Geheimnisverrat; Durchsuchung von Redaktionsräumen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Cicero-Urteil

Sonstiges (3)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Bundesjustizministerin stellt Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit vor

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • cicero.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 01.10.2005)

    Razzia im Morgengrauen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 117, 244
  • NJW 2007, 1117
  • NVwZ 2007, 685 (Ls.)
  • NJ 2007, 217
  • DVBl 2007, 433
  • DÖV 2007, 980
  • ZUM 2007, 294
  • afp 2007, 110
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
    Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (Bestätigung von BVerfGE 20, 162, 191 f., 217).

    Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 50, 234 ; 77, 65 ).

    Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ).

    (c) Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

    Dies aber widerspräche dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Informantenschutz (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

    Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Medienunternehmen fällt zusätzlich der Eingriff in die Presse- oder Rundfunkfreiheit ins Gewicht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24. März 1998 - 1 BvR 1935/96 u.a. -, NJW 1998, S. 2131 ).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
    Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 77, 65 ; stRspr).

    Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 50, 234 ; 77, 65 ).

    Dementsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen Freiheitsrechte und schützt darüber hinaus in seiner objektiv-rechtlichen Bedeutung auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ).

    Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als allgemeine Gesetze anerkannt; auch sie sind unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
    Überdies liegt in der Verschaffung staatlichen Wissens über die im Bereich journalistischer Recherche hergestellten Kontakte ein Eingriff in das Redaktionsgeheimnis, dem neben dem Vertrauensverhältnis der Medien zu ihren Informanten eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 107, 299 ).

    Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als allgemeine Gesetze anerkannt; auch sie sind unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ).

    Die Verfassung gebietet es nicht, Journalisten generell von strafprozessualen Maßnahmen auszunehmen (vgl. BVerfGE 107, 299 ).

  • BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03

    Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
    c) Eine Durchsuchung in Presseräumen stellt wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar (vgl. zuletzt BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

    Gegen diese Auslegung ist verfassungsrechtlich nichts einzuwenden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
    Diese Schutzgüter sind in der Rechtsordnung allgemein durch Strafsanktionen geschützt, unabhängig davon, ob sie durch Meinungsäußerungen oder durch Presseorgane verletzt werden (vgl. BVerfGE 28, 191 ).

    Auch bei Auslegung und Anwendung von Strafvorschriften ist aber der Bedeutung der Pressefreiheit Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 28, 191 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ).

    Zu der Fallgruppe tief greifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (vgl. etwa BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
    Dementsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen Freiheitsrechte und schützt darüber hinaus in seiner objektiv-rechtlichen Bedeutung auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ).

    Überdies liegt in der Verschaffung staatlichen Wissens über die im Bereich journalistischer Recherche hergestellten Kontakte ein Eingriff in das Redaktionsgeheimnis, dem neben dem Vertrauensverhältnis der Medien zu ihren Informanten eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 107, 299 ).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
    Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 GG führen (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet dem Bürger die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97

    Zurechnung einer von anderen begangenen Einfuhrtat bei Leisten eines Beitrags zur

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Rechtsfigur seit langem anerkannt (vgl. BGHSt 3, 40 ; 6, 248 ; BGH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97 -, NStZ-RR 1997, S. 319; Beschluss vom 18. Juli 2000 - 5 StR 245/00 -, NStZ 2000, S. 594).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

  • BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01

    Beschlagnahme; Beweismittel; Ermittlungen; Verbotsbehörde; Vereinsverbot

  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

  • BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmebeschlüssen - Einzelne

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 245/00

    Versuchte gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Sukzessive Mittäterschaft und Beihilfe

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 165/05
  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Dies gilt bereits für einmalige und punktuelle Zugriffe wie beispielsweise die Beschlagnahme oder Kopie von Speichermedien solcher Systeme (vgl. zu solchen Fallgestaltungen etwa BVerfGE 113, 29; 115, 166; 117, 244).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass das fragliche Rechtsgut schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung geschützt sein muss (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ) und damit Inhaltsanknüpfungen in Neutralität zu den verschiedenen politischen Strömungen und Weltanschauungen stehen müssen.

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Dies ist bei besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstößen insbesondere der Fall, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 107, 299 ; 110, 77 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14 -, juris, Rn. 24; stRspr).
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