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   BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04 (1)   

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BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04 (1) (https://dejure.org/2007,46)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2007 - 1 BvL 9/04 (1) (https://dejure.org/2007,46)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 1 BvL 9/04 (1) (https://dejure.org/2007,46)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder mit Art 6 Abs 5 GG unvereinbar - zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs auf in der Regel drei Jahre im Blick auf Art 6 Abs 2 GG nicht zu beanstanden

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1615 l, 1570; GG Art. 6 Abs. 2, 5
    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer unterschiedlichen Behandlung von Eltern nichtehelicher Kinder und Eltern ehelicher Kinder bei der Dauer der Gewährung von Unterhalt für die Betreuung eines Kindes; Zulässigkeit einer Schlechterstellung nichtehelicher Kinder gegenüber ehelichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 5; ; BGB § 1615 l Abs. 2 Satz 3

  • RA Kotz

    Unterhaltsanspruch - Betreuung ehelicher und nicht ehelicher Kinder

  • fr-blog.com

    Unterschiedliche Unterhaltsdauern ehliche und nichteheliche Mütter

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Betreuungsunterhalt für Mütter nichtehelicher Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1615l Abs. 2 Satz 3; GG Art. 6 Abs. 5
    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1615 l, 1570; GG Art. 6 Abs. 2, 5
    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sind nichteheliche Kinder weniger betreuungsbedürftig? - Unterschiedliche Dauer des Unterhalts für den betreuenden Elternteil ist verfassungswidrig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist verfassungswidrig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Reform des Unterhaltsrechts vorerst gestoppt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Regierungskoalition einigt sich auf modifizierte Reform des Unterhaltsrechts

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begrenzung des Betreuungsunterhalts verfassungskonfrom

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Uneheliche Kinder mit ehelichen Kindern gleichgestellt!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das neue Unterhaltsrecht (Stand der Ausführungen August 2007)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sofortiger Handlungsbedarf beim Betreuungsunterhalt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Kinderbetreuung

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt nach § 1615l BGB: Unterhaltsbefristung gem. § 1615l Abs. 2 S. 3 BGB

  • blogspot.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Persönliche Betreuung der Kinder durch die Eltern - Ist § 1570 BGB verfassungswidrig?

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 8.6.2007)

    Unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche verfassungswidrig

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 5.7.2007)

    Unehliche Kinder mit ehelichen Kindern gleichgestellt

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 118, 45
  • NJW 2007, 1735
  • MDR 2007, 1020
  • FamRZ 2007, 1076 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 965
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
    Fehlt es an solchen zwingenden tatsächlichen Gründen für die Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder, lässt sich diese nur durch kollidierendes Verfassungsrecht rechtfertigen, das mit Art. 6 Abs. 5 GG abzuwägen ist (vgl. BVerfGE 84, 168 sowie zu Art. 3 Abs. 3 GG BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ).

    Art. 6 Abs. 5 GG verbietet hier eine Differenzierung nach der Art der elterlichen Beziehung (vgl. BVerfGE 84, 168 ), bezweckt er doch gerade die Gleichstellung von Kindern, deren Eltern keine Verantwortung füreinander übernommen haben, mit solchen Kindern, deren Eltern in ehelicher Verbundenheit füreinander und für ihr Kind Sorge tragen.

    Da die Verletzung von Art. 6 Abs. 5 GG in der unterschiedlichen Regelung der Unterhaltsansprüche wegen der Betreuung von Kindern in § 1570 BGB einerseits und § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB andererseits liegt, scheidet eine Nichtigerklärung von § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB ebenso aus wie die Erklärung der Unvereinbarkeit dieser Norm mit Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 84, 168 ).

  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
    f) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2006 - XII ZR 11/04 - (FamRZ 2006, S. 1362) § 1615 l BGB für verfassungsgemäß gehalten.

    (cc) Zwar hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2006 (a.a.O.) die nacheheliche Solidarität als Grund für die längere Anspruchsdauer von § 1570 BGB herangezogen und gemeint, deshalb gewähre die Norm dem geschiedenen Elternteil Unterhalt auch um seiner selbst willen.

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
    Fehlt es an solchen zwingenden tatsächlichen Gründen für die Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder, lässt sich diese nur durch kollidierendes Verfassungsrecht rechtfertigen, das mit Art. 6 Abs. 5 GG abzuwägen ist (vgl. BVerfGE 84, 168 sowie zu Art. 3 Abs. 3 GG BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
    Der Unterhalt ist damit am Kind und seinem Bedarf an persönlicher Betreuung ausgerichtet und prägt die Umstände, unter denen es aufwächst (vgl. BVerfGE 103, 89 ).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
    Dieser Schutz kommt nicht nur der bestehenden Ehe zu, sondern erstreckt sich auch auf die Folgewirkungen einer geschiedenen Ehe (vgl. BVerfGE 53, 257 ) und wirkt auf die unterhaltsrechtlichen Beziehungen zwischen den geschiedenen Ehegatten fort (vgl. BVerfGE 66, 84 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
    aa) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 108, 351 ).
  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
    Ein Kind darf wegen seiner nichtehelichen Geburt nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfGE 25, 167 ).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
    Allerdings schließt dies nicht aus, wegen des Schutzes, den die eheliche Verbindung durch Art. 6 Abs. 1 GG erfährt, einen geschiedenen Elternteil unterhaltsrechtlich besserzustellen als einen unverheirateten Elternteil, was sich mittelbar auch auf die Lebenssituation der mit diesen Elternteilen zusammenlebenden Kindern auswirken kann (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2007 - 1 BvL 5/03 -, FamRZ 2007, S. 529).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
    Nacheheliche Solidarität kommt insbesondere auch dort zum Tragen, wo ein geschiedener Ehegatte auf seine grundsätzliche wirtschaftliche Eigenverantwortung nach der Scheidung deshalb nicht verwiesen werden kann, weil er aufgrund der von ihm in der Ehe übernommenen Aufgaben nicht in der Lage ist, durch Wiedereingliederung in das Erwerbsleben seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 361 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
    Das Elternrecht ist insofern ein Recht im Interesse des Kindes (vgl. BVerfGE 75, 201 ).
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02

    Zur Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Klage gerichtet auf

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 2 UF 125/04

    Verlängerte Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters bei langjährigem

  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01

    Unterhaltsbedarf der früher verheirateten Mutter eines nichtehelichen Kindes

  • BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83

    Bedeutung der Betreuung durch die Mutter als dem Barunterhalt gleichwertige

  • OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04

    Verfassungswidrige Befristung des Betreuungsunterhalts bei nichtehelichen Kindern

  • OLG Frankfurt, 13.10.1999 - 2 UF 335/98
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2003 - 2 UF 6/03

    Unterhaltsanspruch der Mutter des nichtehelichen Kindes: Beendigung 3 Jahre nach

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81

    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des

  • OLG Celle, 21.11.2001 - 21 UF 96/01

    Elementarunterhalt ; Krankenvorsorgeunterhalt ; Betreuungsbedarf ; Verlängerter

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelung sei der gleichheitswidrige Zustand allerdings hinzunehmen (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 973).

    Dabei habe er allerdings in jedem Fall einen gleichen Maßstab hinsichtlich der Dauer des wegen der Kinderbetreuung gewährten Unterhaltsanspruchs bei nichtehelichen und ehelichen Kindern zugrunde zu legen (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 969, 973).

    In diesen Fällen verbietet Art. 6 Abs. 5 GG eine Differenzierung zwischen dem Wohl ehelich oder außerehelich geborener Kinder (vgl. schon Senatsurteil BGHZ 168, 245, 257 f. = FamRZ 2006, 1362, 1366; BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 968 f.).

    Die nach Art. 6 Abs. 5 GG gebotene Schaffung gleicher Lebensbedingungen für ehelich wie nichtehelich geborene Kinder schließt es nicht aus, wegen des Schutzes, den die eheliche Verbindung durch Art. 6 Abs. 1 GG erfährt, einen geschiedenen Elternteil unterhaltsrechtlich besser zu stellen als einen unverheirateten Elternteil, was sich mittelbar auch auf die Lebenssituation der mit diesen Elternteilen zusammenlebenden Kinder auswirken kann (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 970).

  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu

    Zwar gebietet die nacheheliche Solidarität, die in Art. 6 Abs. 1 GG wurzelt und von dessen Schutz umfasst wird (vgl. BVerfGE 118, 45 ), nicht zwingend das Zuerkennen nachehelicher Ansprüche, zum Beispiel auf Unterhalt oder Versorgungsausgleich, für Partner aus Ehen, die von Anfang an nichtig waren.
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

    Auch eine mittelbare Schlechterstellung nichtehelicher Kinder im Verhältnis zu ehelichen Kindern ist durch Art. 6 Abs. 5 GG verboten (vgl. BVerfGE 118, 45 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12

    Betreuungsunterhalt für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die

    Im Übrigen verbietet es Art. 6 Abs. 5 GG, hinsichtlich der Dauer des aus kindbezogenen Gründen geschuldeten Betreuungsunterhalts zwischen der Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder zu differenzieren (BVerfG FamRZ 2007, 965).
  • LSG Bayern, 30.09.2009 - L 1 R 204/09

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Rente wegen Todes - Erziehungsrente -

    § 47 Abs. 1 SGV VI in der Fassung von Artikel 1 Nr. 15 des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2004 (BGBl I, S. 554) verletzt Art. 6 Abs. 5 GG, indem die Erziehung gemeinsamer nichtehelicher Kinder der Erziehungsperson und des verstorbenen anderen Elternteils keinen Anspruch auf eine Erziehungsrente auszulösen vermag (Anknüpfung an BVerfGE 118, 45).

    Dieses Grundrecht enthält einen Verfassungsauftrag, der die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Kinder ungeachtet ihres Familienstandes zum Ziel hat und den Gesetzgeber verpflichtet, nichtehelichen Kindern durch positive Regelungen die gleichen Bedingungen für ihre körperliche und seelische Entwicklung zu schaffen wie ehelichen Kindern (BVerfGE 118, 45 ).

    Insoweit wird vielmehr voll auf BVerfGE 118, 45 verwiesen; die dort angestellten Erwägungen gelten nach Auffassung des Senats ohne Einschränkung auch für die Vorenthaltung einer Erziehungsrente.

    Denn Art. 6 Abs. 5 GG verbietet auch eine mittelbare Schlechterstellung (BVerfGE 118, 45 ).

    Fehlt es an solchen zwingenden tatsächlichen Gründen für die Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder, lässt sich diese nur durch kollidierendes Verfassungsrecht rechtfertigen, das mit Art. 6 Abs. 5 GG abzuwägen ist (BVerfGE 118, 45 ).

    a) Es kann offen bleiben, ob der strenge Maßstab, der sich aus der Entscheidung BVerfGE 118, 45 herauslesen lässt, dann relativiert werden kann, wenn die Benachteiligung nichtehelicher Kinder nur "zufällig" oder "beiläufig" geschieht.

    b) Der Maßstab zur Beurteilung, ob die festgestellte Verschiedenbehandlung gerechtfertigt werden kann, muss im Prinzip der gleiche sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 118, 45 angelegt hat.

    Die somit festgestellte Unterhaltsersatzfunktion sowie der Umstand, dass eine Erziehungsrente allein wegen der Erziehung eines Kindes gewährt wird, gebieten es, die Grundsätze der Entscheidung BVerfGE 118, 45 - und insbesondere den strengen Maßstab bezüglich einer Rechtfertigung der Ungleichbehandlung - entsprechend heranzuziehen.

    a) Was die Benachteiligung der nichtehelichen Kinder angeht, kann diese nicht mit unterschiedlichen tatsächlichen Lebensbedingungen oder mit einer Bandbreite unterschiedlicher Lebensgestaltungen, die bei Nichtverheirateten im Gegensatz zu Ehepaaren anzutreffen sind, gerechtfertigt werden; die entsprechenden Passagen aus der den Unterhalt betreffenden Entscheidung BVerfGE 118, 45 gelten hier entsprechend (BVerfGE 118, 45 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Gesichtspunkt in der Entscheidung BVerfGE 118, 45 letztlich für unmaßgeblich befunden (BVerfGE 118, 45 ).

    Wer daraus ein schutzwürdiges Vertrauen der Ehepartner dahin ableitet, dass auch bei Scheitern der Ehe unter bestimmten Voraussetzungen noch eine nachwirkende Solidarität zum Tragen kommt, die bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft von vornherein fehlt, verkennt einerseits die Kernaussage der Entscheidung BVerfGE 118, 45.

    Wie die Entscheidung BVerfGE 118, 45 jedoch zeigt, besteht für solche Erwägungen im Rahmen von Art. 6 Abs. 5 GG kein Raum.

    Auch wenn eine Sozialleistung sich als nicht essentielles, verfassungsrechtlich nicht gefordertes staatliches "Benefizium" darstellt, dürfen nichteheliche Kinder gegenüber ehelichen nur unter engen Voraussetzungen benachteiligt werden (vgl. BVerfGE 118, 45 ).

    Da die Erziehungsrente vom Grundsatz her der Erziehungsperson eine Kompensation für den durch den Tod des Partners entgangenen Unterhaltsanspruch gewähren soll, ist es angemessen, die Prüfungsfrist des Gesetzgebers erst dann anlaufen zu lassen, wenn die Entscheidung BVerfGE 118, 45 im Unterhaltsrecht umgesetzt ist.

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen (BVerfGE 118, 45 ).

    Das folgt bereits aus der Entscheidung BVerfGE 118, 45.

    Dort war wie hier die Mutter des betroffenen Kindes Klägerin im Ausgangsverfahren (BVerfGE 118, 45 ).

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 65/10

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus Kind bezogenen

    Ein nur bis zum Alter von drei Jahren begrenzter Vorrang der persönlichen Betreuung durch einen Elternteil verletzt insbesondere nicht das Elternrecht des betreuenden Elternteils (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 965 Rn. 72 f.; BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.; Senatsurteil BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 24; Dose FPR 2012, 129, 130; aA OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2010, 1449).

    Damit hat er insbesondere die ihm vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG FamRZ 2007, 965 Rn. 75) aufgegebene Gleichbehandlung von ehelich und nichtehelich geborenen Kindern im Hinblick auf eine Gewährung des Betreuungsunterhalts im Kindesinteresse umgesetzt.

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Soweit eine Privilegierung der Ehe darauf beruht, dass aus ihr Kinder hervorgehen, ist die verfassungsrechtlich zulässige und geforderte Förderung von Eltern im Übrigen in erster Linie Gegenstand des Grundrechtsschutzes der Familie und als solche nicht auf verheiratete Eltern beschränkt (vgl. BVerfGE 106, 166 ; 112, 50 ; 118, 45 ).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Denn auch jener verfassungswidrige Zustand war nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis zum Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 2008 (Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 BGBl. I S. 3189, 3193) hinzunehmen (vgl. BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 973).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Bis zur Neuregelung des verfassungswidrigen Zustands war die frühere Regelung allerdings nach den ausdrücklichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts hinzunehmen (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 973 Tz. 77).

    Damit hat er sichergestellt, dass ein Kind ab diesem Alter in der Regel eine außerhäusliche Betreuung erfahren kann, während sein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 972 Tz. 73; Puls FamRZ 1998, 865, 870 f.).

  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17

    Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen

    Art. 6 Abs. 5 GG hat die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Kinder ungeachtet ihres Familienstandes zum Ziel (vgl. BVerfGE 118, 45, 62 [juris Rn. 40]) und verbietet nicht nur eine unmittelbare oder mittelbare Schlechterstellung nichtehelicher Kinder im Verhältnis zu ehelichen Kindern (vgl. BVerfG NJW 2014, 1364 Rn. 111 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher

  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvF 1/05

    Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 89/10

    Anfechtung der Vaterschaft: Verfassungsmäßigkeit des behördlichen

  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 114/08

    Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus

  • BVerfG, 14.06.2011 - 1 BvR 429/11

    Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 11/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 90/10

    Vorlagefrage des BGH an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die

  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

  • BGH, 21.05.2010 - XII ZR 90/10
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

  • BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von

  • KG, 08.01.2009 - 16 UF 149/08

    Betreuungsunterhalt: Erwerbsobliegenheit bei Betreuung eines achtjährigen Kindes

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08

    Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des

  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

  • KG, 08.10.2014 - 3 UF 38/14

    Betreuungsunterhalt: Konkurrenz zwischen Betreuungsunterhaltsansprüchen der

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

  • OLG Jena, 24.07.2008 - 1 UF 167/08

    Bedarf und Dauer des Betreuungsunterhalts

  • VG Berlin, 26.11.2008 - 2 A 81.06

    Antrag auf Feststellung, die deutsche Staatsangehörige durch Erklärung nach § 5

  • FG Hessen, 11.09.2014 - 12 K 2057/13

    Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an die Mutter des nichtehelichen Kindes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11

    Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

  • OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08

    Anspruch einer ein 13

  • OLG Rostock, 26.11.2007 - 3 U 80/07

    Sozialversicherung: Anwendbarkeit des Familienprivilegs bei Heirat nach Leistung

  • OLG Koblenz, 18.03.2009 - 9 UF 596/08

    Betreuungsunterhalt: Befristung des Unterhaltsanspruchs

  • OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 3 UF 124/08

    Betreuungsunterhalt: Anspruch nach vollendetem 3. Lebensjahr des Kindes;

  • OLG Bremen, 20.02.2008 - 4 WF 175/07

    Unterhaltsanspruch der ein nichteheliches Kind betreuenden Mutter -

  • LG Memmingen, 27.04.2009 - 2 O 2548/05

    Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 1 UF 207/07

    Zeitliche Dauer und Höhe des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter

  • OLG Oldenburg, 13.07.2009 - 13 UF 52/09

    Aufstockungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 155/98

    Übergangsregelung des Beschlusses vom 28.02.2007 (BVerfGE 118, 45) gilt auch für

  • BFH, 09.06.2022 - X B 15/21

    Unterhaltsleistungen an die ehemalige Lebensgefährtin und Mutter eines

  • OLG Oldenburg, 14.07.2011 - 14 UF 49/11

    Voraussetzungen für eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen

  • BFH, 21.03.2012 - III B 52/11

    Kein Splittingtarif für nicht verheiratete Eltern

  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 371/09

    Kein Kindergeldanspruch nach Geburt des Enkelkindes: Unterhaltsanspruch gegen

  • OLG Schleswig, 19.01.2009 - 15 UF 124/08

    Geschiedenenunterhaltsvereinbarung: Schärfere Erwerbsobliegenheit nach

  • FG Niedersachsen, 27.06.2011 - 16 K 123/11

    Bei fehlendem Unterhaltsanspruch der Tochter gegen den Kindesvater des eigenen

  • LG Landshut, 05.07.2007 - 64 T 332/07

    Eintragungsfähigkeit eines Eigentümerfischereirecht

  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 5 UF 45/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus

  • OLG Hamm, 24.02.2023 - 7 UF 68/22
  • OLG Celle, 23.06.2010 - 14 U 23/10

    Unterhalt aus Anlass der Geburt: Anwendbares Recht bei vor dem 1. Januar 2008

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