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   BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03   

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https://dejure.org/2007,4128
BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03 (https://dejure.org/2007,4128)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.2007 - 2 BvK 1/03 (https://dejure.org/2007,4128)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 2007 - 2 BvK 1/03 (https://dejure.org/2007,4128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Organstreitverfahren betreffend einen Verfassungsstreit innerhalb Schleswig-Holsteins gem. Art. 99 GG, § 13 Nr. 10 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG); Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 13 Nr. 10; ; BVerfGG § ... 24; ; BVerfGG § 64 Abs. 3; ; BVerfGG § 73 Abs. 2; ; SH AbgG § 6 Abs. 1 a.F.; ; SH AbgG § 6 Abs. 2 a.F.; ; SH AbgG § 17; ; SH AbgG § 48 Abs. 3; ; LVerf SH. Art. 11 Abs. 1; ; LVerf SH. Art. 11 Abs. 2; ; LVerf SH. Art. 11 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; GG Art. 48 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 99; BVerfGG § 13 Nr. 10
    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens zwischen einem Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages und dem Land Schleswig-Holstein wegen unterbliebener Regelung einer höheren Abgeordnetenentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Organklage eines ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten gegen Aufhebung eines Gesetzes zur Änderung der Abgeordnetendiäten erfolglos

Sonstiges

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

Papierfundstellen

  • BVerfGE 119, 302
  • DVBl 2008, 106
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03
    Sie schlug unter anderem vor, die Gewährung von Funktionszulagen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224) auf wenige Spitzenpositionen zu beschränken.

    Das Abgeordnetengesetz a.F. widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 102, 224), wonach das Gebot der formalen Gleichstellung der Abgeordneten nach Position und Entschädigung nur wenige Ausnahmen erlaube.

    a) Ein objektives Klarstellungsinteresse besteht nicht, da die Entschädigungsregelungen für Abgeordnete inzwischen geändert wurden (vgl. BVerfGE 102, 224 ).

    Anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224) kann die Verfassungsmäßigkeit der Entschädigungsregelungen beurteilt werden.

  • BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 2/51

    Deutsch-Französisches Wirtschaftsabkommen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03
    Eine präjudizielle Bedeutung (vgl. BVerfGE 1, 372 ) hat der Antragsteller nicht dargetan.
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03
    Von dieser Frist gilt auch keine Ausnahme (vgl. BVerfGE 80, 188 ), da der Antragsteller seit seiner Wahl zum Landtagsabgeordneten im Jahre 1998 von dem Abgeordnetengesetz betroffen war.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03
    Auch im Organstreitverfahren ist das Rechtsschutzbedürfnis des Organs grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ).
  • BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03
    Die Gefahr der Wiederholung besteht nicht (vgl. BVerfGE 87, 207 ).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03
    Auch im Organstreitverfahren ist das Rechtsschutzbedürfnis des Organs grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03
    Auch im Organstreitverfahren ist das Rechtsschutzbedürfnis des Organs grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Auch im Organstreitverfahren ist das Rechtsschutzbedürfnis des Organs grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ; 119, 302 ; 124, 78 ; 140, 115 ).

    a) Das Ausscheiden eines Antragstellers aus dem Deutschen Bundestag führt grundsätzlich zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Organstreitverfahren, wenn und weil sich ein solcher oder ein ähnlicher Streit zwischen den Beteiligten nicht wiederholen kann, es sei denn, dass ein sonstiges schutzwürdiges Interesse an der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage besteht (vgl. BVerfGE 87, 207 ; vgl. auch BVerfGE 102, 224 ; 119, 302 , allerdings mit der Besonderheit, dass zwischenzeitlich auch die jeweils angegriffene Norm geändert worden war; siehe BVerfGE 136, 190 zum Ausscheiden des Antragsgegners aus dem Bundestag).

    b) Ein subjektives (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresse (vgl. BVerfGE 119, 302 ) liegt in der Person des Antragstellers zu 4. nicht vor.

    Im Verhältnis zwischen diesem und der Antragsgegnerin besteht keine Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 119, 302 ; 136, 190 m.w.N.), weil nicht zu erwarten ist, dass der Antragsteller alsbald wieder ein Bundestagsmandat erwirbt.

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Das auch im Organstreit erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ; 119, 302 ; 124, 78 ; 140, 115 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 178) liegt vor.

    Selbst wenn man in diesen Fällen ein besonderes Fortsetzungsfeststellungsinteresse fordern wollte, läge dieses vorliegend in der Form einer Wiederholungsgefahr und eines objektiven Klarstellungsinteresses vor (vgl. dazu BVerfGE 119, 302 ; 121, 135 ; 131, 152 ; 137, 185 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 187).

  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    Auch im Organstreitverfahren ist das Rechtsschutzbedürfnis des Organs grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ; 119, 302 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 80, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
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