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   BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60   

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https://dejure.org/1961,121
BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60 (https://dejure.org/1961,121)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.1961 - 2 BvR 402/60 (https://dejure.org/1961,121)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 1961 - 2 BvR 402/60 (https://dejure.org/1961,121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 311 § 380
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründung der Beschwerde - Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Einräumung einer Beschwerdefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 110
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60
    Das Landgericht hätte mit der Entscheidung warten müssen, auch wenn ihm die Sache entscheidungsreif erschien (vgl. BVerfGE 8, 89 (90 ff).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60
    Das Amtsgericht Bielefeld hätte die von ihm als offenkundig behandelten Tatsachen infolgedessen seiner Entscheidung nur zugrunde legen dürfen, wenn es den Beteiligten am Privatklageverfahren vorher Gelegenheit gegeben hätte, sich dazu zu äußern (vgl. z. B. BVerfGE 10, 177 (182)).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 6, 12 (14); 12, 110 (113); 57, 250 (274); st. Rspr.).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige

    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung eine von ihm dem oder den Beteiligten gesetzte Frist zur Äußerung nicht abwartet (BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17; BVerfGE 12, 110, 113 [juris Rn. 8]; BVerfG, MDR 2018, 614 Rn. 8).
  • BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88

    Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische

    Dies gilt auch für allgemein bekannte Tatsachen im Sinne des § 291 ZPO , die das Gericht, will es sie verwerten, in den Prozeß einführen muß (vgl. BVerfGE 10, 177 >182 f.<; 12, 110 >112 f.<).
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