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   BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 45/61, 2 BvQ 1/61   

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BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 45/61, 2 BvQ 1/61 (https://dejure.org/1961,401)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.1961 - 2 BvR 45/61, 2 BvQ 1/61 (https://dejure.org/1961,401)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 1961 - 2 BvR 45/61, 2 BvQ 1/61 (https://dejure.org/1961,401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts durch Unterschriftenquoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 135
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 45/61
    Das Bundesverfassungsgericht hat weiter bei der Prüfung der Zulässigkeit von Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge es für statthaft erachtet, zwischen Parteien, die bereits im Parlament Sitz und Stimme haben, und solchen Parteien zu differenzieren, die dieses Ziel noch erstreben; es hat die Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags einer Partei bejaht, wenn diese durch einen früheren Wahlerfolg ihre Ernsthaftigkeit erhärtet hat (BVerfGE 3, 19 (27); 3,383 (398 f.); 4,375 (383 f.); 7,99 (107)).

    Er muß jedoch in diesem Stadium des Wahlverfahrens, wenn die Wahl ordnungsmäßig durchgeführt werden soll, notwendig gewisse Einschränkungen erfahren (BVerfGE 3, 19 (32); 4, 375 (386 f.)).

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 45/61
    Das Bundesverfassungsgericht hat weiter bei der Prüfung der Zulässigkeit von Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge es für statthaft erachtet, zwischen Parteien, die bereits im Parlament Sitz und Stimme haben, und solchen Parteien zu differenzieren, die dieses Ziel noch erstreben; es hat die Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags einer Partei bejaht, wenn diese durch einen früheren Wahlerfolg ihre Ernsthaftigkeit erhärtet hat (BVerfGE 3, 19 (27); 3,383 (398 f.); 4,375 (383 f.); 7,99 (107)).

    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 3. Juni 1954 - 1 BvR 183/54 - (BVerfGE 3, 383 (403 ff.)) im einzelnen dargelegt und begründet.

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 45/61
    Das Bundesverfassungsgericht hat weiter bei der Prüfung der Zulässigkeit von Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge es für statthaft erachtet, zwischen Parteien, die bereits im Parlament Sitz und Stimme haben, und solchen Parteien zu differenzieren, die dieses Ziel noch erstreben; es hat die Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags einer Partei bejaht, wenn diese durch einen früheren Wahlerfolg ihre Ernsthaftigkeit erhärtet hat (BVerfGE 3, 19 (27); 3,383 (398 f.); 4,375 (383 f.); 7,99 (107)).

    Er muß jedoch in diesem Stadium des Wahlverfahrens, wenn die Wahl ordnungsmäßig durchgeführt werden soll, notwendig gewisse Einschränkungen erfahren (BVerfGE 3, 19 (32); 4, 375 (386 f.)).

  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 45/61
    Diese Grundsätze sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.1960 ( 2 BvR 536/60) auch sinnentsprechend auf die Kommunalebene übertragen worden.
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 45/61
    Das Bundesverfassungsgericht hat weiter bei der Prüfung der Zulässigkeit von Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge es für statthaft erachtet, zwischen Parteien, die bereits im Parlament Sitz und Stimme haben, und solchen Parteien zu differenzieren, die dieses Ziel noch erstreben; es hat die Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags einer Partei bejaht, wenn diese durch einen früheren Wahlerfolg ihre Ernsthaftigkeit erhärtet hat (BVerfGE 3, 19 (27); 3,383 (398 f.); 4,375 (383 f.); 7,99 (107)).
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Indirekt wird als Folge dieser Beschränkung der formalen Wahlrechtsgleichheit zugleich der Stimmenzersplitterung vor der Wahl begegnet (vgl. BVerfGE 12, 135 [137]; 14, 121 [135]).
  • BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21

    Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder

    bb) Davon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung wahlrechtliche Unterschriftenquoren für sachlich gerechtfertigt erachtet, wenn und soweit sie dazu dienen, den Wahlakt auf ernsthafte Wahlvorschläge zu beschränken und so der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 19 ff.; 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 84 ; 12, 135 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 60, 162 ; 71, 81 ; 82, 353 ; 111, 289 ).

    Da der Nachweis der Ernsthaftigkeit der Wahlteilnahme bei Parteien, die in einem Parlament vertreten sind, aufgrund ihrer parlamentarischen Tätigkeit regelmäßig als erbracht angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 12, 10 ), ist die mit dem Unterschriftenquorum verbundene nachteilige Behandlung von Parteien, die nicht in einem Parlament vertreten sind, verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 12, 135 ).

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Sie begründen die Vermutung, daß hinter dem Wahlvorschlag eine politisch ernst zu nehmende Gruppe steht (vgl. BVerfGE 12, 135 (137); 14, 121 (135)).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Differenzierungen zwischen parlamentarisch schon vertretenen und neuen Parteien bei der Zulassung zur Wahl sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, soweit sie darauf abzielen, daß nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer sich um die Stimmen der Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 3, 19 [27]; 5, 77 [84]; 12, 10 [27 f.]; 12, 135 [137]; 82, 353 [364 f.]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

    Es ist auch nicht zu beanstanden, daß von neu auftretenden Wahlbewerbern eine bestimmte Zahl von Unterschriften verlangt wird, bei anderen hingegen, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten, von diesem Erfordernis abgesehen wird (vgl. etwa BVerfGE 3, 19 [27]; 12, 135 [137]).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08

    Organstreit; Pflicht des Landesgesetzgebers zur Anpassung von Normen des

    aa) Die Möglichkeit, bei Kommunalwahlen die Zulassung von Wahlvorschlägen politischer Parteien durch das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften zu begrenzen, ist seit langem anerkannt (SächsVerfGH, SächsVBl. 1995, 57 [58]; SächsVerfGH, JbSächsOVG 15, 63 [68]; siehe schon BVerfGE 6, 121 [130]; 12, 10 [27]; 12, 135 [137]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 89/20

    Organstreitverfahren wegen des Erfordernisses der Beibringung von

    Das - unter normalen Umständen - geltende Quorum der §§ 15, 16 KWahlG NRW ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1961 - 2 BvR 45/61, 2 BvQ 1/61, BVerfGE 12, 135 = juris; dazu im Weiteren [1]).
  • BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80

    Wahlfälschung durch Einbringung von Stimmzetteln für Insassen eines Altenheimes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf den Vorgang der Stimmabgabe, sondern gilt auch für die Wahlvorbereitungen (BVerfGE 4, 375, 386 f [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]; 5, 77, 82; 12, 33, 35; 12, 135, 139).
  • OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener

    LT-WahlG - BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Februar 1961- 2 BvR 45/61, 2 BvQ 1/61 - BVerfGE 12, 135 ff. - KommunalwahlG NRW - BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90 und 2 BvE 7/90 - BVerfGE 82, 353 ff. - BWahlG -).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01

    Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum

    Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als gerechtfertigt angesehen, weil und soweit es dazu dienen soll, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken (vgl. BVerfGE 82, 353 m.w.N.), dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 12, 135 ; 14, 121 ; 24, 300 ).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 15/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
  • SG Dortmund, 23.10.2012 - S 28 KR 234/11

    Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts durch Unterschriftenquoren im Zusammenhang

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