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   BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61   

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https://dejure.org/1961,89
BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61 (https://dejure.org/1961,89)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1961 - 2 BvR 399/61 (https://dejure.org/1961,89)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 1961 - 2 BvR 399/61 (https://dejure.org/1961,89)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Wahlgebietsgröße

  • opinioiuris.de

    Wahlgebietsgröße

  • wahlrecht.de

    Wahlkreiseinteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Grundsatz der Gleichheit der Wahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 243
  • MDR 1962, 193
  • DÖV 1963, 593
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
    Er gebietet, daß alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben (BVerfGE 1, 208 [246 ff.]; 6, 84 [91]; 7, 63 [70]; 11, 351 [362]; Beschluß vom 26. August 1961 - 2 BvR 322/61 - S. 4).

    Aus diesem Grunde bedürfen Differenzierungen in diesem Bereich stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (BVerfGE 12, 73 [77]; weitere Rechtsprechungsnachweise BVerfGE 11, 351 [361]).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
    Sie ist nur in engen Grenzen zulässig (BVerfGE 6, 104 ff.; 6, 121 [130]; 11, 266 [277]).

    Sie findet ihre Rechtfertigung in dem erlaubten Ziel, eine die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung gefährdende Zersplitterung großer Kommunalvertretungen zu verhindern (vgl. dazu BVerfGE 6, 104 ff.).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
    Er gebietet, daß alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben (BVerfGE 1, 208 [246 ff.]; 6, 84 [91]; 7, 63 [70]; 11, 351 [362]; Beschluß vom 26. August 1961 - 2 BvR 322/61 - S. 4).

    Sind hiernach auch verfassungsrechtlich zweifelhafte Wahlrechtsbestimmungen in der Regel nur an der radikal-egalitären Wahlrechtsgleichheit und nicht am allgemeinen Gleichheitssatz zu messen, so behält dieser jedoch auch für das Wahlrecht seine regulative und letzthin übergeordnete Bedeutung (BVerfGE 1, 208 [247]; 4, 375 [382]) insofern bei, als das Gebot des grundsätzlich gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme nicht unbegrenzt gilt.

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56

    Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
    Sie ist nur in engen Grenzen zulässig (BVerfGE 6, 104 ff.; 6, 121 [130]; 11, 266 [277]).
  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
    Ferner wird der Gesetzgeber durch das Gebot des grundsätzlich gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme nicht gehindert, in gewissem Umfange der verschiedenen Größe der Wahlgebiete durch eine unterschiedliche Gestaltung des Wahlrechts Rechnung zu tragen (vgl. dazu Beschluß vom 30. Mai 1961 - 2 BvR 366/60 - S. 30 f.), wenn in jedem Wahlgebiet allen Wahlberechtigten das gleiche Stimmrecht gewährleistet bleibt und ungerechtfertigte Differenzierungen zwischen Wahlgebieten gleicher Größenordnung vermieden werden.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
    Er gebietet, daß alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben (BVerfGE 1, 208 [246 ff.]; 6, 84 [91]; 7, 63 [70]; 11, 351 [362]; Beschluß vom 26. August 1961 - 2 BvR 322/61 - S. 4).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
    Die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde rechtzeitig erhoben ist, kann jedoch dahingestellt bleiben, da sie jedenfalls offensichtlich unbegründet ist (BVerfGE 6, 7 [11]).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
    Vielmehr gibt es Ausnahmen von diesem Gebot, die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben, weil Zweck und Natur des Wahlverfahrens sie zwingend erfordern (BVerfGE 4, 31 [39 f.], 375 [382 f.]).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
    Sind hiernach auch verfassungsrechtlich zweifelhafte Wahlrechtsbestimmungen in der Regel nur an der radikal-egalitären Wahlrechtsgleichheit und nicht am allgemeinen Gleichheitssatz zu messen, so behält dieser jedoch auch für das Wahlrecht seine regulative und letzthin übergeordnete Bedeutung (BVerfGE 1, 208 [247]; 4, 375 [382]) insofern bei, als das Gebot des grundsätzlich gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme nicht unbegrenzt gilt.
  • BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
    Er gebietet, daß alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben (BVerfGE 1, 208 [246 ff.]; 6, 84 [91]; 7, 63 [70]; 11, 351 [362]; Beschluß vom 26. August 1961 - 2 BvR 322/61 - S. 4).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Diese über die gesetzliche Sperrklausel hinausgehende Differenzierung beim Erfolgswert der für einzelne Landeslisten abgegebenen Stimmen ist vor der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerfGE 13, 243 ; 34, 81 ).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Es geht um die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in formal möglichst gleicher Weise (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 11, 351 ; 13, 243 ; 16, 130 ; 34, 81 ; 95, 335 ; 95, 408 ; BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 BvK 1/07 -, Umdruck S. 35).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Allerdings darf der Gesetzgeber Abweichungen von den Wahlgrundsätzen nur zulassen, wenn der Verfassung hierfür eine ausreichende Ermächtigung zu entnehmen ist (BVerfGE 48, 64 [82]; 57, 43 [57]; 58, 177 [191]), wenn die Abweichungen zur Sicherung der mit einer demokratischen Wahl verfolgten staatspolitischen Ziele geboten sind (vgl. BVerfGE 6, 84 [92 f.]; 51, 222 [236]; vgl. ferner BVerfGE 13, 243 [247]; 51, 222 [238]; 71, 81 [97]) oder wenn es nötig ist, einen der Wahlrechtsgrundsätze im Interesse der Durchführung der übrigen einzuengen (vgl. BVerfGE 3, 19 [24]; 59, 119 [124]).

    c) Vor diesem Hintergrund ist es zu sehen, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Verhältniswahl in ständiger Rechtsprechung die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen verlangt (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 104 [111]; 7, 63 [70]; 11, 351 [362]; 13, 243 [246]; 16, 130 [139]; 34, 81 [99]; 51, 222 [236]; 79, 169 [170]; 82, 322 [337]; 85, 148 [157]).

    (vgl. BVerfGE 6, 84 [94]; 13, 243 [247]; 51, 222 [236]; 71, 81 [96]; 82, 322 [338]; vgl. auch Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, VBlBW 1991, S. 133 [137]; BayVGHE n.F. Bd. 45 Teil II, S. 54 [65]).

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