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   BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61, 2 BvL 16/61   

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BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61, 2 BvL 16/61 (https://dejure.org/1962,4)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1962 - 2 BvL 15/61, 2 BvL 16/61 (https://dejure.org/1962,4)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1962 - 2 BvL 15/61, 2 BvL 16/61 (https://dejure.org/1962,4)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Fremdrenten

  • opinioiuris.de

    Fremdrenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 120 Abs. 1; FRG § 9 Abs. 1
    Rechtsetzungskompetenz des Bundes zur Regelung von Kriegsfolgelasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 221
  • NJW 1962, 2003
  • DVBl 1962, 675
  • DÖV 1962, 695
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
    Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob er jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern lediglich, ob jene äußersten Grenzen gewahrt sind (BVerfGE 9, 201 [206]; 11, 105 [123]).

    Für die Differenzierung zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften einschließlich der Gartenbau-Berufsgenossenschaft lassen sich sachlich vertretbare Gründe anführen; sie ist nicht willkürlich (vgl. BVerfGE 4, 7 [19 f.]; 11, 105 [121 f.]).

    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt aber die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG grundsätzlich unberührt (vgl. BVerfGE 4, 7 [17]; 8, 274 [330]; 10, 89 [116]; 10, 354 [371]; 11, 105 [126].

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt aber die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG grundsätzlich unberührt (vgl. BVerfGE 4, 7 [17]; 8, 274 [330]; 10, 89 [116]; 10, 354 [371]; 11, 105 [126].

    Die Auferlegung von Zwangsbeiträgen enthält aber keine Verletzung des Eigentums (BVerfGE 10, 354 [371]).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
    Für die Differenzierung zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften einschließlich der Gartenbau-Berufsgenossenschaft lassen sich sachlich vertretbare Gründe anführen; sie ist nicht willkürlich (vgl. BVerfGE 4, 7 [19 f.]; 11, 105 [121 f.]).

    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt aber die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG grundsätzlich unberührt (vgl. BVerfGE 4, 7 [17]; 8, 274 [330]; 10, 89 [116]; 10, 354 [371]; 11, 105 [126].

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56

    Kriegsfolgelasten I

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
    Bund und Länder hätten also entsprechend dem Grundsatz des Art. 106 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GG gesondert die Ausgaben zu tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben (vgl. BVerfGE 9, 305 [328 f.]); dabei kann offenbleiben, wie im einzelnen die Aufgaben von Bund und Ländern näher zu bestimmen sind (vgl. Patzig, Der "allgemeine Lastenverteilungsgrundsatz" des Art. 106 Abs. 4 Nr. 1 des Grundgesetzes, AöR 86 [1961] S. 245 ff.).

    Art. 120 GG enthält diese Bestimmung (BVerfGE 9, 305 [329]).

  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nur die "willkürlich ungleiche Behandlung im wesentlichen gleicher Sachverhalte" (BVerfGE 11, 283 [287]).
  • BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51

    Rechtsweg für Requisitionsentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
    Es ist zwar richtig, daß die Gesetzgebung des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland Kriegsfolgelasten in der Regel und hauptsächlich dem Reich und dem Bund auferlegt hat (vgl. BGHZ 11, 43 [53] und 13, 81 [85] sowie die dort angeführten gesetzlichen Regelungen).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
    Der Gesetzgeber darf Differenzierungen nicht vornehmen, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht auffindbar sind (BVerfGE 11, 245 [253]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt aber die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG grundsätzlich unberührt (vgl. BVerfGE 4, 7 [17]; 8, 274 [330]; 10, 89 [116]; 10, 354 [371]; 11, 105 [126].
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
    Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob er jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern lediglich, ob jene äußersten Grenzen gewahrt sind (BVerfGE 9, 201 [206]; 11, 105 [123]).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt aber die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG grundsätzlich unberührt (vgl. BVerfGE 4, 7 [17]; 8, 274 [330]; 10, 89 [116]; 10, 354 [371]; 11, 105 [126].
  • BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53

    Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung

  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 134.60

    Revisibilität von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften i.R.e.

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Ist die Fehlentwicklung des ursprünglichen gesetzgeberischen Konzepts derart offenbar und drängt sich daher die Frage nach der Wahrung der steuerlichen Belastungsgleichheit für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen auf, durfte das vorlegende Gericht davon ausgehen, es könne die eingehende eigene Darstellung der Problematik zur Vermeidung von Wiederholungen durch Berufung auf die ausführlichen, in der Fachpresse veröffentlichten Gründe des obersten Fachgerichts der Finanzgerichtsbarkeit ersetzen (vgl. auch BVerfGE 14, 221 [232 f.]; 90, 145 [167]).

    Andernfalls führte eine Vermögensbesteuerung im Ergebnis zu einer schrittweisen Konfiskation, die den Steuerpflichtigen dadurch übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen würde (vgl. BVerfGE 14, 221 [241]; 82, 159 [190]; stRspr).

    Eine Ausnahme hat das Gericht bei nur für den - bisher noch nicht praktisch gewordenen - Fall anerkannt, daß die Steuerpflicht den Pflichtigen übermäßig belastet und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 14, 221 [241]; 82, 159 [190]; stRspr).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten lasse die Eigentumsgarantie grundsätzlich unberührt (Verweis auf BVerfGE 14, 221 ; 93, 121 ; 97, 332 ).

    Zwar mag die Auferlegung von Geldleistungspflichten für sich genommen die Eigentumsgarantie grundsätzlich unberührt lassen (vgl. BVerfGE 14, 221 ; stRspr); für die Anknüpfung von Geldleistungspflichten an den Erwerb vermögenswerter Rechtspositionen gilt dies nicht.

    Auch wenn dem Übermaßverbot keine zahlenmäßig zu konkretisierende allgemeine Obergrenze der Besteuerung entnommen werden kann, darf allerdings die steuerliche Belastung auch höherer Einkommen für den Regelfall nicht so weit gehen, dass der wirtschaftliche Erfolg grundlegend beeinträchtigt wird und damit nicht mehr angemessen zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfGE 14, 221 ; 82, 159 ; 93, 121 ).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Die Krankenkassen als Träger der Sozialversicherung stehen außerhalb des finanzwirtschaftlichen Verhältnisses von Bund und Ländern, das durch Art. 120 GG allein erfasst wird (vgl. BVerfGE 14, 221 [236]).

    Hinzu kommt, dass mitten in die langjährigen Gesetzesberatungen das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1962 fiel, in dem das Gericht ausdrücklich feststellte, dass Art. 120 Abs. 1 GG ausschließlich das finanzwirtschaftliche Verhältnis von Bund und Ländern unter Ausschluss der Sozialversicherungsträger erfasse, die Vorschrift also der Überbürdung von Kriegsfolgelasten auf die Sozialversicherungsträger nicht entgegenstehe (vgl. BVerfGE 14, 221 [236 f.]).

    Ansprüche auf Zuschüsse können nicht aus Art. 120 GG, sondern nur aus den Gesetzen über die Sozialversicherung hergeleitet werden (vgl. BVerfGE 14, 221 [233 ff.]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher ausdrücklich festgestellt, dass es dem Bund nicht verboten ist, den Sozialversicherungsträgern Kriegsfolgelasten aufzubürden (vgl. BVerfGE 14, 221 [237]).

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