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   BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62   

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https://dejure.org/1962,89
BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62 (https://dejure.org/1962,89)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.1962 - 2 BvR 74/62 (https://dejure.org/1962,89)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 1962 - 2 BvR 74/62 (https://dejure.org/1962,89)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Verstoß gegen rechtliches Gehör - Zulassung als Nebenkläger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 320
  • NJW 1962, 2248 (Ls.)
  • MDR 1963, 26
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, daß das Gericht die Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung ziehen muß (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]).
  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62
    Eine gerichtliche Entscheidung, die ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft, läßt die Monatsfrist aber dann neu beginnen, wenn das Rechtsmittel nicht offensichtlich unzulässig war (BVerfGE 5, 17 [19 f.] und Beschluß vom 4. April 1962 - 2 BvR 462/61 -.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62
    Eine gerichtliche Entscheidung, die ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft, läßt die Monatsfrist aber dann neu beginnen, wenn das Rechtsmittel nicht offensichtlich unzulässig war (BVerfGE 5, 17 [19 f.] und Beschluß vom 4. April 1962 - 2 BvR 462/61 -.
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Nach allem wird der Beschluß des Landgerichts durch die Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht im entsprechenden Umfang gegenstandslos (vgl. BVerfGE 14, 320 [324]).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Diesem Recht der Beteiligten auf Äußerung entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 14, 320 ; 42, 364 ; 60, 250 ; 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr), soweit das Vorbringen nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt gelassen werden darf (vgl. BVerfGE 18, 380 ; 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Diesem Anspruch des Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 218 ; 14, 320 ; 18, 380 ; 22, 267 ) die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen.
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