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   BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15   

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BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15 (https://dejure.org/2016,20617)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15 (https://dejure.org/2016,20617)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 1015/15 (https://dejure.org/2016,20617)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 12 Abs. 1 GG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des "Bestellerprinzips" bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des "Bestellerprinzips" bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 72 Abs 2 GG
    Beschränkung der Berufsfreiheit von Wohnungsvermittlern durch Bestellerprinzip (§ 2 Abs 1a WoVermRG nF) verfassungsrechtlich unbedenklich - Eingriff in Berufsfreiheit durch legitimes Ziel des Verbraucherschutzes sozialstaatlich gerechtfertigt und mangels milderer, gleich ...

  • IWW

    Art. 2 Abs. 1 GG Art. 12 Abs. 1 S.... 2 GG Art. 14 GG Art. 20 Abs. 1 GG Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1, 11 GG § 2 Abs. 1 S. 2 WoVermRG § 2 Abs. 1a WoVermRG § 2 Abs. 5 WoVermRG § 3 Abs. 2 WoVermRG § 6 Abs. 1 WoVermRG Art. 3 Nr. 1 Buchst. a) MietNovG § 125 S. 1 BGB § 556d BGB § 652 Abs. 1 BGB
    Maklerrecht

  • Wolters Kluwer

    Einführung des Bestellerprinzips durch den Gesetzgeber aufgrund seiner Einschätzung der Nachfragesituation auf dem Wohnungsmarkt ; Beschränken der geschützten Freiheit der Wohnungsvermittler; Erhalt eines Entgelts für die Vermittlungstätigkeit des Wohnungsvermittlers von ...

  • doev.de PDF

    Einführung des "Bestellerprinzips" bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge

  • rewis.io

    Beschränkung der Berufsfreiheit von Wohnungsvermittlern durch Bestellerprinzip (§ 2 Abs 1a WoVermRG nF) verfassungsrechtlich unbedenklich - Eingriff in Berufsfreiheit durch legitimes Ziel des Verbraucherschutzes sozialstaatlich gerechtfertigt und mangels milderer, gleich ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einführung des Bestellerprinzips durch den Gesetzgeber aufgrund seiner Einschätzung der Nachfragesituation auf dem Wohnungsmarkt; Beschränken der geschützten Freiheit der Wohnungsvermittler; Erhalt eines Entgelts für die Vermittlungstätigkeit des Wohnungsvermittlers von ...

  • rechtsportal.de

    Einführung des Bestellerprinzips durch den Gesetzgeber aufgrund seiner Einschätzung der Nachfragesituation auf dem Wohnungsmarkt; Beschränken der geschützten Freiheit der Wohnungsvermittler; Erhalt eines Entgelts für die Vermittlungstätigkeit des Wohnungsvermittlers von ...

  • datenbank.nwb.de

    Beschränkung der Berufsfreiheit von Wohnungsvermittlern durch Bestellerprinzip (§ 2 Abs 1a WoVermRG nF) verfassungsrechtlich unbedenklich - Eingriff in Berufsfreiheit durch legitimes Ziel des Verbraucherschutzes sozialstaatlich gerechtfertigt und mangels milderer, gleich ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Bestellerprinzip" bei Provisionen von Mietwohnungsmaklern verfassungskonform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bestellerprinzip ist verfassungsgemäß

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einführung des Bestellerprinzips bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge ist verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maklerprovision für Mietwohnungen - und das Bestellerprinzip

  • lto.de (Kurzinformation)

    Maklerprovisionen: Bestellerprinzip verfassungsgemäß

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge ist verfassungsgemäß

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge verfassungsgemäß

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen verfassungsgemäß

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des "Bestellerprinzips" bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge

  • kanzleibeier.eu (Kurzinformation und Auszüge)

    Maklerrecht

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Bestellerprinzip bei Provisionen von Mietwohnungsmaklern ist verfassungskonform

  • wr-recht.de (Kurzinformation)

    Bestellerprinzip bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestellerprinzip ist verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestellerprinzip ist nicht verfassungswidrig

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Veranlasserprinzip

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Einführung des "Bestellerprinzips" bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge unzulässig - Einschränkung der Berufsfreiheit verfassungsrechtlich gerechtfertigt

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsrecht ist verfassungsgemäß! (IMR 2016, 387)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsrecht ist verfassungsgemäß! (IBR 2016, 546)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 142, 268
  • NJW-RR 2016, 1349
  • ZIP 2016, 57
  • MDR 2016, 1077
  • NZM 2016, 685
  • ZMR 2016, 749
  • ZMR 2016, 750
  • NJ 2016, 378
  • WM 2016, 1497
  • DVBl 2016, 1251
  • DÖV 2016, 875
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
    Das Grundrecht umschließt auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen verbindlich auszuhandeln (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 117, 163 ; 134, 204 ).

    Die ansonsten durch die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Vertragsfreiheit tritt im Bereich beruflicher Betätigung gegenüber dem speziellen Schutz durch Art. 12 Abs. 1 GG zurück (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 134, 204 jeweils m.w.N.).

    Insoweit genügt die Möglichkeit einer Zweckerreichung (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 126, 112 ; stRspr).

    Damit dient das Textformerfordernis dem legitimen Zweck, die Beteiligten zuverlässig über den Inhalt und die rechtlichen Folgen ihrer Erklärungen zu informieren und hiermit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu fördern (ähnlich bereits BVerfGE 117, 163 ).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
    Das Grundrecht umschließt auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen verbindlich auszuhandeln (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 117, 163 ; 134, 204 ).

    Die ansonsten durch die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Vertragsfreiheit tritt im Bereich beruflicher Betätigung gegenüber dem speziellen Schutz durch Art. 12 Abs. 1 GG zurück (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 134, 204 jeweils m.w.N.).

    Eine Grundrechtsverletzung kann in einer solchen Lage nur festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerfGE 134, 204 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
    Insbesondere ist es den Beschwerdeführern zu 1) und 2) nicht zumutbar, sich zunächst um eine Klärung im fachgerichtlichen Verfahren zu bemühen, weil sie sich hiermit der Gefahr eines Bußgeldverfahrens aussetzen müssten (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ; 131, 47 ).

    Angesichts der Marktverhältnisse lässt sich eine vergleichbare Wirksamkeit dieses Prioritätsprinzips nicht - wie erforderlich (vgl. BVerfGE 81, 70 ) - eindeutig feststellen.

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Der Gesetzgeber darf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit begrenzen, um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 142, 268 ).

    Soweit die Privatautonomie ihre regulierende Kraft nicht zu entfalten vermag, weil ein Vertragspartner kraft seines Übergewichts Vertragsbestimmungen einseitig setzen kann, müssen staatliche Regelungen auch ausgleichend eingreifen, um den Grundrechtsschutz zu sichern (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 89, 214 ; 98, 365 ; 126, 286 ; 134, 204 ; 142, 268 ).

    Dasselbe gilt für die Bewertung der Interessenlage, wozu er die einander entgegenstehenden Belange hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit gewichten muss (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 134, 204 ; 142, 268 ).

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    (aa) Art. 12 Abs. 1 GG schützt auch die Freiheit der Berufsausübung (BVerfGE 138, 261, Rn. 52; BVerfG, NJW-RR 2016, 1349 Rn. 49).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Sie ist "in erster Linie" anhand des objektiven Gegenstands des zu prüfenden Gesetzes vorzunehmen (vgl. BVerfGE 121, 317 ; 142, 268 ; stRspr).

    Die Zuständigkeit für das Strafrecht umfasst auch das Recht der Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 142, 268 ; stRspr) und schließt die Ahndung von Verstößen gegen außerstrafrechtliche Regelungen ein (vgl. BVerfGE 23, 113 m.w.N.).

    Ob aber ein Gesetz als Ganzes zustimmungsbedürftig ist, wenn es auch nur eine Vorschrift enthält, die die Zustimmungsbedürftigkeit anordnet (sog. Einheitsthese, vgl. BVerfGE 55, 274 ; 112, 226 ; 142, 268 ; offenhaltend BVerfGE 105, 313 ), bedarf keiner Entscheidung, da das Gesetz insgesamt weder nach Art. 104a Abs. 4 GG noch aufgrund anderer Tatbestände zustimmungsbedürftig gewesen ist (vgl. ausführlich BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 88 ff.).

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Nach dem durch Staatspraxis und Regelungstradition seit nunmehr 150 Jahren geprägten Rechtsverständnis umfasst das bürgerliche Recht die Gesamtheit aller Normen, die herkömmlicherweise dem Zivilrecht zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 126, 331 ; 142, 268 ).

    Entscheidend ist, ob durch eine Vorschrift Privatrechtsverhältnisse geregelt werden , also die Rechtsverhältnisse zwischen Privaten und die sich aus ihnen ergebenden Rechte und Pflichten (vgl. BVerfGE 42, 20 ; 61, 149 ; 142, 268 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - Vf. 32-IX-20 -, juris, Rn. 56).

    Ein sozialstaatlich motivierter Eingriff in das Marktgeschehen mit dem Ziel, soziale Disparitäten auszugleichen oder zu beseitigen, lässt den Kompetenztitel des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG daher noch nicht entfallen (vgl. BVerfGE 142, 268 ).

    Da das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG jedenfalls heute auch durch Elemente sozialer Regulierung wirtschaftlicher Vorgänge geprägt ist (vgl. BVerfGE 142, 268 ), tritt Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG insoweit zurück (vgl. Seiler, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 74 Rn. 3 ; Kment, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 74 Rn. 3); Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG hat gegenüber kompetenziellen Spezialregelungen innerhalb und außerhalb des Katalogs von Art. 74 GG (lediglich) die Funktion eines subsidiären Auffangtatbestands (vgl. Oeter, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2018, Art. 74 Rn. 96).

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Ungeachtet der Frage, ob ein Gesetz als Ganzes zustimmungsbedürftig ist, wenn es auch nur eine Vorschrift enthält, die die Zustimmungsbedürftigkeit anordnet (sog. Einheitsthese, vgl. BVerfGE 55, 274 ; 112, 226 ; 142, 268 ; offenhaltend BVerfGE 105, 313 ), ist das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022 auch nicht aufgrund anderer Tatbestände zustimmungsbedürftig gewesen.

    Die Zuständigkeit für das Strafrecht umfasst auch das Recht der Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 142, 268 ; stRspr) und schließt die Ahndung von Verstößen gegen außerstrafrechtliche Regelungen ein (vgl. BVerfGE 23, 113 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Sie ist "in erster Linie" anhand des objektiven Gegenstandes des zu prüfenden Gesetzes vorzunehmen (vgl. BVerfGE 121, 317 ; 142, 268 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    Sie ist "in erster Linie" anhand des objektiven Gegenstands des zu prüfenden Gesetzes vorzunehmen (vgl. BVerfGE 121, 317 ; 142, 268 ; stRspr).
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Dasselbe gilt für die Bewertung der Interessenlage, wozu er die einander entgegenstehenden Belange hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit gewichten muss (vgl. BVerfG 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1 BvR 1843/11 - Rn. 70, BVerfGE 134, 204; 29. Juni 2016 - 1 BvR 1015/15 - Rn. 64, BVerfGE 142, 268) .
  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23

    Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann daher in einer solchen Lage nur festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerfG 29. Juni 2016 -  1 BvR 1015/15 - Rn. 64, BVerfGE   142, 268; 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11 ua. - Rn. 70, BVerfGE 134, 204; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169) .
  • BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16

    CAS-Schiedsklausel nichtig - Claudia Pechstein kann vor deutschen staatlichen

    Vielmehr ist diese in der Vertragsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG verankert (zu dieser vgl. BVerfGE 134, 204 ; 142, 268 ; 149, 126 , zum Ganzen C.D. Classen, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 92 Rn. 41; Detterbeck, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 92 Rn. 28; Hillgruber, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 92 Rn. 26 f., 90 (Juli 2021); Kment, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 92 Rn. 6).
  • LG Berlin, 12.03.2020 - 67 S 274/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsgemäßheit des im

  • BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel

  • BGH, 14.03.2019 - I ZR 134/18

    Anspruch auf Maklercourtage bei bestehendem Maklervertrag

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 4 U 87/17

    Abgabe von Arzneimitteln im Fernabsatz: Wettbewerbsverstoß durch Hinweis auf eine

  • LG Berlin, 06.08.2020 - 67 S 109/20

    Verfassungswidrigkeit der in Berlin landesrechtlich angeordneten

  • BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18

    Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten

  • BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvR 1375/14

    Verfassungswidrigkeit der bisherigen Rechtsprechung des BAG zum Verbot

  • BVerfG, 04.01.2021 - 1 BvR 619/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Vorschriften zur

  • BSG, 25.10.2018 - B 3 KR 10/16 R

    Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untersagung von

  • BVerwG, 24.03.2021 - 4 VR 2.20

    Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung

  • BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend eine Vorlagepflicht des

  • VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16

    Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der

  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1709

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Meldepflichten aufgrund von

  • BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten

  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 1 VB 97/20

    Teils unzulässige, iÜ unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl zivilgerichtlicher

  • VerfGH Thüringen, 05.10.2021 - VerfGH 5/21

    Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 5/21

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

  • LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17

    Provisionsfrei - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Wohnräume zur Miete

  • VG Gießen, 09.08.2022 - 6 K 2794/21

    Zahlung von PPK-Mitbenutzungsentgelten aufgrund einer Abstimmungsvereinbarung

  • OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 42/17

    Private Krankenversicherung: Nichtigkeit eines mit einer Privatklinik

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 1 VB 97/20

    Formelle Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen eines Vermieters wegen

  • VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16
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