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   BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62   

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https://dejure.org/1962,125
BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62 (https://dejure.org/1962,125)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.1962 - 1 BvR 586/62 (https://dejure.org/1962,125)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 1962 - 1 BvR 586/62 (https://dejure.org/1962,125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - Spiegel-Affäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Presserecht - Abwägung bei Strafverfolgung - Verfassungsbeschwerdeverfahren - Einstweilige Anordnung

  • spiegel.de (Pressebericht, 21.11.1962)

    SPIEGEL-Klage: Putz und Pulver

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.11.1962)

    SPIEGEL-Aktion: Sie kamen in der Nacht

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 77
  • NJW 1962, 2243
  • MDR 1963, 25
  • DVBl 1963, 120
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
    Geht man aber im Sinne der grundsätzlichen Rechtsprechung des Senats (BVerfGE 7, 198 [208f.]; 10, 118 [121]; 12, 113 [130]) davon aus, daß zwischen den Erfordernissen einer freien Presse und denen der Strafverfolgung abzuwägen ist, so ist das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, zunächst zu klären, welche Eingriffe in den Betrieb der Antragstellerin derzeit noch vorliegen und welche Folgen sie für den "Spiegel" und gegebenenfalls für die Freiheit der Presse im allgemeinen haben, andererseits, welche Straftaten in Betracht kommen und welche strafprozessualen Maßnahmen zu ihrer Aufklärung erforderlich sind.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
    Geht man aber im Sinne der grundsätzlichen Rechtsprechung des Senats (BVerfGE 7, 198 [208f.]; 10, 118 [121]; 12, 113 [130]) davon aus, daß zwischen den Erfordernissen einer freien Presse und denen der Strafverfolgung abzuwägen ist, so ist das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, zunächst zu klären, welche Eingriffe in den Betrieb der Antragstellerin derzeit noch vorliegen und welche Folgen sie für den "Spiegel" und gegebenenfalls für die Freiheit der Presse im allgemeinen haben, andererseits, welche Straftaten in Betracht kommen und welche strafprozessualen Maßnahmen zu ihrer Aufklärung erforderlich sind.
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
    Geht man aber im Sinne der grundsätzlichen Rechtsprechung des Senats (BVerfGE 7, 198 [208f.]; 10, 118 [121]; 12, 113 [130]) davon aus, daß zwischen den Erfordernissen einer freien Presse und denen der Strafverfolgung abzuwägen ist, so ist das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, zunächst zu klären, welche Eingriffe in den Betrieb der Antragstellerin derzeit noch vorliegen und welche Folgen sie für den "Spiegel" und gegebenenfalls für die Freiheit der Presse im allgemeinen haben, andererseits, welche Straftaten in Betracht kommen und welche strafprozessualen Maßnahmen zu ihrer Aufklärung erforderlich sind.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Durch Urteil vom 9. November 1962 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ab (BVerfGE 15, 77).
  • BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvR 859/15

    Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anleihenkaufprogramm

    Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren nach § 32 BVerfGG grundsätzlich nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ); durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache präjudiziert werden (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ).
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Strafverfolgungsmaßnahmen steht in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fest (BVerfGE 7, 209; 12, 125; BVerfG NJW 1962, 2243; 1963, 147; BGHSt 17, 38).
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