Rechtsprechung
BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Rechtsanwaltsausschluß
- openjur.de
Rechtsanwaltsausschluß
- opinioiuris.de
Rechtsanwaltsausschluß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; StPO § 58 Abs. 1 § 243 Abs. 4
Verfassungswidrige Ausschließung eines Verteidigers trotz dessen möglicher Zeugenrolle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschließung von Verteidigung - Rechtsanwalt - Freiheit der Berufsausübung
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 15.03.1963 - 2 Ws 79/63
- BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63
Papierfundstellen
- BVerfGE 16, 214
- NJW 1963, 1771
- MDR 1963, 738
- DB 1963, 1392
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63
Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgesetzt, wobei er noch stärker betont, daß beide Funktionen an sich nicht unvereinbar seien, sondern nur im Einzelfall sich eine solche Unvereinbarkeit ergeben könne (BGH in NJW 1953, 1600). - RG, 08.01.1921 - IV 1347/20
Wird die Verteidigung dadurch unzulässig beschränkt, daß der Wahlverteidiger, der …
Auszug aus BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63
In einer Reihe weiterer Entscheidungen hat das Reichsgericht stets im Einzelfall geprüft, ob sich die Funktionen der Verteidigung und der Zeugenschaft miteinander vereinen lassen, und dies mehrfach bejaht (vgl. RGSt 54, 175; 55, 219). - RG, 17.04.1893 - 1084/93
1. Wird eine Urkunde dadurch zu einem herbeigeschafften Beweismittel, daß sie in …
Auszug aus BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63
Das Reichsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 17. April 1893 (RGSt 24, 104) zu der Vereinbarkeit der Funktionen des Zeugen und des Verteidigers Stellung genommen und sie dort grundsätzlich verneint. - RG, 02.12.1919 - IV 972/19
Ist ein Revisionsgrund gegeben, wenn in einem Falle der notwendigen Verteidigung …
Auszug aus BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63
In einer Reihe weiterer Entscheidungen hat das Reichsgericht stets im Einzelfall geprüft, ob sich die Funktionen der Verteidigung und der Zeugenschaft miteinander vereinen lassen, und dies mehrfach bejaht (vgl. RGSt 54, 175; 55, 219).
- BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur …
Das gilt nicht nur für Regelungen über die Ausübung dieses Berufs und das anwaltliche Standesrecht (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 16, 214; 22, 114 und 34, 293 zum Verteidigerausschluß; 36, 212 - Master of Law; 37, 67 - geschäftsunfähiger Anwalt; 38, 105 - Vertretung von Zeugen; 39, 156 - Ergänzungsgesetz; 39, 238 - Entpflichtung eines Verteidigers; 48, 300 - Vertretungsverbot; 50, 16 - Mißbilligung; 54, 251 - Berufsvormund; 57, 121 - Fachanwalt); vielmehr greift Art. 12 Abs. 1 GG erst recht ein, wenn durch Vorschriften über Ausschließung und vorläufiges Berufsverbot (vgl. BVerfGE 44, 105 ; 48, 292) oder über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Freiheit der Berufswahl beschränkt wird. - BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt anerkannt, daß auch eine solche Rechtsnorm geeignet ist, die anwaltliche Berufsausübung wirksam zu regeln (BVerfGE 15, 226 [233]; 16, 214 [218]; 22, 114 [121]; 28, 21 [28]). - BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches …
Das hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht nur für die Zurückweisung des Verteidigers im Strafverfahren entschieden (BVerfGE 15, 226 [231]; 16, 214 [216 f.]; 22, 114 [119]; 34, 293 [299]; 43, 79 [90]), sondern auch für den Ausschluß eines Rechtsanwalts, der in einem Disziplinarverfahren gegen einen Dritten als Rechtsbeistand eines Zeugen auftreten wollte (BVerfGE 38, 105 [118 f.]). - BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61
Entziehung der Verteidigungsbefugnis
Selbst wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe, wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Verbot des Übermaßes (vgl. BVerfGE 19, 342 [348 f.]) der Ausschluß eines Rechtsanwalts von der Verteidigung gegen den Willen seines Mandanten ein so schwerwiegender Eingriff in seine durch das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübung, daß er in jedem Fall nur dann ausgesprochen werden dürfte, wenn er durch die Umstände des besonderen Falls zwingend geboten wäre, um ein höherwertiges Rechtsgut zu schützen (vgl. BVerfGE 16, 214 [217 f.]). - BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Ausschluss des …
Der Beschluß, bei dem es sich nicht - wie in der Entscheidung BVerfGE 16, 214 - um die viel weitergehende Maßnahme der Ausschließung von der Verteidigung handelte, war indessen durch § 58 Abs. 1 StPO gerechtfertigt.