Rechtsprechung
   BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,164
BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63 (https://dejure.org/1963,164)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63 (https://dejure.org/1963,164)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1963 - 2 BvQ 1/63 (https://dejure.org/1963,164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen Finanzvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 220
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
    Der Umstand, daß nicht feststeht, ob die Verfassungsbeschwerde zur Zeit zulässig ist, steht dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entgegen (BVerfGE 1, 281 [282]; 8,42 [44]; 12, 36 [39]).

    Die Verfassungsbeschwerde ist schließlich auch nicht offensichtlich unbegründet (vgl. zu diesen Zulässigkeitsvoraussetzungen BVerfGE 7, 99 [105]; 7, 367 [371]; 11, 306 [308]; 12, 36 [39 f.]).

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
    Obwohl die niederländische Regierung Kenntnis von den Zweifeln haben dürfte, die hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Vertragsgesetzes und der Bestimmungen des Zusatzabkommens geltend gemacht worden sind, kann nach dem gegenwärtigen Stand des Völkerrechts nicht ausgeschlossen werden, daß die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an das Zusatzabkommen auch dann einträte und bestehen bliebe, wenn das Bundesverfassungsgericht später die Verfassungswidrigkeit des Vertragsgesetzes feststellen sollte (vgl. BVerfGE 1, 396 [412 f.]).
  • BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
    Die Verfassungsbeschwerde ist schließlich auch nicht offensichtlich unbegründet (vgl. zu diesen Zulässigkeitsvoraussetzungen BVerfGE 7, 99 [105]; 7, 367 [371]; 11, 306 [308]; 12, 36 [39 f.]).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren zur Hauptsache jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffenen Maßnahmen vorläufig verhindert werden würden (vgl. BVerfGE 12, 276 [279]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
    Die Verfassungsbeschwerde ist schließlich auch nicht offensichtlich unbegründet (vgl. zu diesen Zulässigkeitsvoraussetzungen BVerfGE 7, 99 [105]; 7, 367 [371]; 11, 306 [308]; 12, 36 [39 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
    Eine einstweilige Anordnung ist auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde zulässig (BVerfGE 11, 102 [103]), und die Verfassungsbeschwerde kann auch gegen Vertragsgesetze erhoben werden (BVerfGE 6, 290 [295]).
  • BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung des Generalvertrags

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
    Der Umstand, daß nicht feststeht, ob die Verfassungsbeschwerde zur Zeit zulässig ist, steht dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entgegen (BVerfGE 1, 281 [282]; 8,42 [44]; 12, 36 [39]).
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
    Eine einstweilige Anordnung ist auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde zulässig (BVerfGE 11, 102 [103]), und die Verfassungsbeschwerde kann auch gegen Vertragsgesetze erhoben werden (BVerfGE 6, 290 [295]).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
    Die Verfassungsbeschwerde ist schließlich auch nicht offensichtlich unbegründet (vgl. zu diesen Zulässigkeitsvoraussetzungen BVerfGE 7, 99 [105]; 7, 367 [371]; 11, 306 [308]; 12, 36 [39 f.]).
  • BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvQ 3/58

    Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
    Der Umstand, daß nicht feststeht, ob die Verfassungsbeschwerde zur Zeit zulässig ist, steht dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entgegen (BVerfGE 1, 281 [282]; 8,42 [44]; 12, 36 [39]).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten, weshalb das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23

    Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018

    Ein solches kann, wie ein Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 6, 290 ; 15, 337 ; 16, 220 ; 24, 33 ; 40, 141 ; 84, 90 ; 89, 155 ; 123, 148 ; 153, 74 ), als Akt der öffentlichen Gewalt mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 112, 363 ; 123, 267 ; 135, 317 ; 163, 165 ; 164, 193 - ERatG - NGEU).
  • BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum

    b) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist auch dann regelmäßig unzulässig, wenn das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Rechtsfolge im Verfahren der Hauptsache nicht bewirken könnte (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; 151, 58 ; 154, 1 ; 155, 357 ; 159, 1 ; 159, 14 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht