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   BVerfG, 10.12.1963 - 2 BvR 647/62   

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https://dejure.org/1963,301
BVerfG, 10.12.1963 - 2 BvR 647/62 (https://dejure.org/1963,301)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1963 - 2 BvR 647/62 (https://dejure.org/1963,301)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1963 - 2 BvR 647/62 (https://dejure.org/1963,301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 383 Abs. 2
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatsachen und Beweisergebnisse - Entscheidung - Zugrundelegung der Beweise - Benachteiligung der Beteiligten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 194
  • DVBl 1964, 114
  • DÖV 1965, 393
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1963 - 2 BvR 647/62
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse nicht zugrunde legen, zu denen sich die Beteiligten nicht vorher äußern konnten (BVerfGE 13, 132 [145]).
  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    Den Gerichten obliegt zudem die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (BVerfGE 36, 85 ; vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 -, juris, Rn. 10 m.w.N.); es bedarf keines Antrags und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Den Gerichten obliegt in diesem Zusammenhang die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (BVerfGE 36, 85 ; 72, 84 ); es bedarf keines Antrags, und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Sofern die Wahrnehmung dieser Gelegenheit - dem Staat zurechenbar - ansonsten verhindert oder unzumutbar erschwert würde, können auch gerichtliche Hinweise oder Mitteilungen - etwa über den Eingang von Schriftsätzen, die Beiziehung von Akten oder die Durchführung einer Beweisaufnahme - von Art. 103 Abs. 1 GG gefordert sein (vgl. BVerfGE 17, 194 (197); 20, 347 (349); 32, 195 (198); 50, 381 (385)).
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