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   BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62   

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https://dejure.org/1964,5
BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62 (https://dejure.org/1964,5)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.1964 - 1 BvR 375/62 (https://dejure.org/1964,5)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 1964 - 1 BvR 375/62 (https://dejure.org/1964,5)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 121
  • NJW 1964, 1848
  • MDR 1964, 903
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
    Nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen; die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung muß evident sein, wenn Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein soll (BVerfGE 12, 326 [333, 337 f.]; 12, 341 [348]; 9, 124 [130]; 2, 118 [119]; 1, 264 [276]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
    Die Würdigung der Tatsachen und Beweisergebnisse muß den ordentlichen Gerichten vorbehalten bleiben; für Willkür (vgl. hierzu BVerfGE 4, 1 [7]) ist nichts ersichtlich.
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
    Nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen; die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung muß evident sein, wenn Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein soll (BVerfGE 12, 326 [333, 337 f.]; 12, 341 [348]; 9, 124 [130]; 2, 118 [119]; 1, 264 [276]).
  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
    Nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen; die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung muß evident sein, wenn Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein soll (BVerfGE 12, 326 [333, 337 f.]; 12, 341 [348]; 9, 124 [130]; 2, 118 [119]; 1, 264 [276]).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
    Nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen; die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung muß evident sein, wenn Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein soll (BVerfGE 12, 326 [333, 337 f.]; 12, 341 [348]; 9, 124 [130]; 2, 118 [119]; 1, 264 [276]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
    Eine gerichtliche Entscheidung verletzt Art. 3 GG nur dann, wenn die Rechtsanwendung und das eingeschlagene Verfahren bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 13, 132 [150]).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
    In Ausübung der in Art. 14 Abs. 1 GG ihm erteilten Ermächtigung muß der Gesetzgeber sowohl die Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten des Privateigentums beachten wie auch alle übrigen Normen und Wertentscheidungen der Verfassung; er darf Inhalt und Schranken des Eigentums nicht in einer Weise bestimmen, die grob sachwidrig ist und in die Interessen der Beteiligten ohne Grund oder übermäßig eingreift (vgl. BVerfGE 14, 263 [277 f.]).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
    Nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen; die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung muß evident sein, wenn Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein soll (BVerfGE 12, 326 [333, 337 f.]; 12, 341 [348]; 9, 124 [130]; 2, 118 [119]; 1, 264 [276]).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Das heißt: Nachprüfbar ist erst die Einhaltung äußerster Grenzen, deren Überschreitung im Wege der Verfassungsbeschwerde dann gerügt werden kann, wenn der Träger des jeweiligen Grundrechts dadurch unmittelbar betroffen ist (vgl. dazu etwa BVerfGE 9, 334 (337); 18, 121 (124); 23, 12 (24 f.) sowie 22, 180 (204); 27, 253 (283)).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Jedenfalls im Zeitpunkt der Änderung von Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG a.F. im Zuge der Föderalismusreform I des Jahres 2006 war die über fast sechs Jahrzehnte gewachsene Unterscheidung zwischen frei finanziertem und öffentlich-rechtlich gefördertem Wohnraum etabliert (vgl. BTDrucks 7/2011, S. 10; 14/4553, S. 35; Pestalozza, in: v. Mangoldt/Klein/ders., GG, Bd. 8, 3. Aufl. 1996, Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 Rn. 1262; vgl. auch BVerfGE 18, 121 ; 78, 249 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob das aus dem Mietvertrag folgende Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung Eigentum im Sinne dieser Freiheitsgewährleistung ist, bislang offen gelassen (vgl. BVerfGE 18, 121 ; 83, 82 ).
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