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   BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63   

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https://dejure.org/1965,78
BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63 (https://dejure.org/1965,78)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1965 - 2 BvL 4/63 (https://dejure.org/1965,78)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1965 - 2 BvL 4/63 (https://dejure.org/1965,78)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 17
  • MDR 1965, 544
  • DB 1965, 918
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63
    Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese Bindung in seiner verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (vgl. BVerfGE 18, 52 [59]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63
    Der zu regelnde Sachbereich ist dadurch gekennzeichnet, daß die ergänzenden staatlichen Regelungen rasch ergehen müssen (vgl. BVerfGE 8, 274 [321]).
  • RG, 22.01.1891 - 3437/90

    1. Inwieweit kann der Thatbestand strafbarer Zolldefraude dadurch erfüllt werden,

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63
    Diese Warenverzeichnisse sind vom Reichsfinanzhof und vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung als rechtsverbindliche Normen mit "gleicher Gesetzeskraft" (vgl. RGSt. 21, 325 [327]) anerkannt worden (vgl. RFH 10, 18; 30, 347; RGSt. 13, 321; 25, 8; 43, 427).
  • BFH, 30.11.1960 - VII 60/59 U

    Rechtsgültigkeit der "Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1958"

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63
    Der Bundesfinanzhof hat mitgeteilt, der für das Zolltarifwesen zuständige VII. Senat habe in seinem Urteil vom 30. November 1960 - VII 60/59 U - (Slg. Bd. 72 S. 147) die Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG bejaht und die darauf beruhenden "Erläuterungen" als geltendes Recht angewandt.
  • RG, 14.12.1893 - 3421/93

    1. Sind die dem amtlichen Warenverzeichnisse zum Vereinszolltarife eingefügten

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63
    Diese Warenverzeichnisse sind vom Reichsfinanzhof und vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung als rechtsverbindliche Normen mit "gleicher Gesetzeskraft" (vgl. RGSt. 21, 325 [327]) anerkannt worden (vgl. RFH 10, 18; 30, 347; RGSt. 13, 321; 25, 8; 43, 427).
  • RG, 08.02.1886 - 142/86

    1. Sind die dem amtlichen Warenverzeichnisse zum Vereinszolltarife vorgedruckten

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63
    Diese Warenverzeichnisse sind vom Reichsfinanzhof und vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung als rechtsverbindliche Normen mit "gleicher Gesetzeskraft" (vgl. RGSt. 21, 325 [327]) anerkannt worden (vgl. RFH 10, 18; 30, 347; RGSt. 13, 321; 25, 8; 43, 427).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Bindung in seiner verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (Art. 97 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 18, 52 ; 19, 17 ).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Ein Bedürfnis, staatliche Regelungen rasch und allgemeinverbindlich und damit gerade durch Rechtsverordnung zu erlassen, kann insbesondere auch aus der Pflicht zur Umsetzung, Durchführung und Ergänzung inter- oder supranationaler Vorgaben resultieren (vgl. dazu BVerfGE 19, 17 ).

    c) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass zur näheren Bestimmung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung auch Rechtsakte außerhalb der eigentlichen Verordnungsermächtigung, insbesondere auch Rechtsakte anderer Normgeber, herangezogen werden können (vgl. BVerfGE 19, 17 ).

  • BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von

    Dies bedeutet nicht, dass sich die Eingriffsvoraussetzungen ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl. BVerfGE 19, 17 ; 58, 257 ; 62, 203 ; 80, 1 ; 82, 209 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2014 - 1 BvR 2160/11 -, juris, Rn. 20).
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