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   BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60   

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https://dejure.org/1965,3
BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60 (https://dejure.org/1965,3)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1965 - 1 BvR 571/60 (https://dejure.org/1965,3)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1965 - 1 BvR 571/60 (https://dejure.org/1965,3)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Kirchensteuergesetz

  • openjur.de

    Kirchensteuergesetz

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Anerkennung des Besteuerungsrechtes einer Religionsgesellschaft - Voraussetzungen für das Vorleigen einer landesrechtlichen Bestimmung - Bestimmung der Rechtsgrundlage für die Kirchensteuererhebung durch die Evangelisch-lutherische Kirche im Hamburgischen ...

  • opinioiuris.de

    Kirchensteuergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Anerkennung des Besteuerungsrechtes einer Religionsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 253
  • NJW 1966, 150
  • MDR 1966, 117
 
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Wird zitiert von ... (154)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60
    Im übrigen läßt die Auferlegung von Geldleistungspflichten die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich unberührt (vgl. BVerfGE 4, 7 [17]; 8, 274 [330]; 10, 89 [116]; 10, 354 [371]; 11, 105 [126]; 14, 221 [241]; 19, 119 [128 f.]).

    In solchen Fällen könnte ein Verstoß gegen Art. 14 GG allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Geldleistungspflichten den Steuerschuldner übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen würden (vgl. BVerfGE 14, 221 [241]).

  • BFH, 23.02.1962 - VI 205/60 U

    Rechtsmitteleinlegung gegen das Finanzgericht Hamburg in Kirchensteuersachen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60
    Gegen Entscheidungen des Finanzgerichts Hamburg in Kirchensteuersachen sei Rechtsbeschwerde zulässig; dies habe der Bundesfinanzhof neuerdings ausdrücklich anerkannt (BStBl. 1962 III S. 248 = BFH 74, 672).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH 74, 672) kann ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg in Kirchensteuersachen mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden.

  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60
    Abgesehen davon lassen sich die Grundsätze, die für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive gelten, nicht auf die Verleihung autonomer Satzungsgewalt an Körperschaften des öffentlichen Rechts anwenden (vgl. BVerfGE 12, 319 [325]).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Die ihnen zugrundeliegende Auffassung über die rechtliche Stellung des Zeugen in einem an strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen ausgerichteten justizförmigen Verfahren steht mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 9, 83 [88]; 17, 306 [313]; 19, 206 [215]; 19, 253 [257]).
  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Danach muss die eine Steuerpflicht begründende Norm nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sein, so dass eine Steuerlast in gewissem Umfang für den Bürger voraussehbar sowie überschaubar wird (vgl. BVerfGE 13, 153 ; 19, 253 ; 34, 348 ; 73, 388 ).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Aus Art. 80 Abs. 1 GG läßt sich eine solche Begrenzung nicht unmittelbar herleiten (vgl. BVerfGE 12, 319 [325]; 19, 253 [267]; 21, 54 [62]; 32, 346 [360 f.]).
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