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   BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52   

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https://dejure.org/1953,4
BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52 (https://dejure.org/1953,4)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1953 - 1 BvL 104/52 (https://dejure.org/1953,4)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1953 - 1 BvL 104/52 (https://dejure.org/1953,4)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 266
  • NJW 1953, 1057
  • DVBl 1953, 380
  • DVBl 1953, 501
  • DÖV 1953, 575
  • DÖV 1953, 604
 
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Wird zitiert von ... (261)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 24.09.1952 - I B 100.52
    Auszug aus BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
    Die Entstehungsgeschichte des Art. 11 GG ergibt eindeutig, daß man im Parlamentarischen Rat gerade diese Vorschrift ursprünglich auf "Bundesangehörige" beschränken wollte, dann aber bewußt auf "alle Deutschen" ausgedehnt hat (vgl. die Darstellung der Entstehungsgeschichte bei Wernicke, Bonn. Komm. Anm. I zu Art. 11,und im JöR NF Bd. 1 S. 128-133, bes. die Ausführungen des Abg. Carlo Schmid in der 44. Sitzung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rats, Stenogr. Berichte S. 573 f; Oberverwaltungsgericht Berlin 24.9. 1952 I B 100/52 NA; Oberverwaltungsgericht Lüneburg 13.6. 1951 - II OVG A 106/51 in DVBl. 1952 S. 57 ff. [58]).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin bejaht die Frage in einer Entscheidung vom 24. September 1952 - I B 100/52 NA -, denn es komme nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für Einschränkungen der Freizügigkeit gem. Art. 11 Abs. 2 GG gegenüber einzelnen Zuwanderern gegeben seien, vielmehr genüge es, daß sie überhaupt bestehen.

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
    Auch das Memorandum der Alliierten Hohen Kommission vom 2. Dezember 1949 an die Bundesregierung (BT-Drucks. 685 S. 6) enthält keine solche Anweisung, sondern Wünsche und Anregungen zur Lösung des Flüchtlingsproblems (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. März 1953, BVerfGE 2, 181 ff. [210]).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
    Im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 80 ff. BVerfGG sind als Beteiligte nur die Verfassungsorgane anzusehen, die dem Verfahren nach § 82 Abs. 2 BVerfGG beigetreten sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. April 1953, BVerfGE 2, 213 ff. [218]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Daß die unterschiedliche Behandlung der verdrängten und einheimischen Versorgungsempfänger keine Benachteiligung oder Bevorzugung "wegen der Heimat" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG enthält, bedarf keiner besonderen Begründung (vgl. BVerfGE 2, 266 [286]).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

    Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß ein Gesetz nicht verfassungswidrig ist, wenn eine Auslegung möglich ist, die im Einklang mit dem Grundgesetz steht, und das Gesetz bei dieser Auslegung sinnvoll bleibt (vgl. BVerfGE 2, 266 [278]; 69, 1 [55]; st. Rspr.).
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