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   BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64   

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BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,226)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,226)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Beitritt im Organstreitverfahren

  • opinioiuris.de

    Beitritt im Organstreitverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Beitritt im Organstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 18
  • NJW 1966, 875
  • MDR 1966, 570
  • DÖV 1966, 423
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.04.1961 - 2 BvG 2/58

    Voraussetzungen für einen Beitritt im Bund/Länder-Streit

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    es sei (gegebenenfalls) von der Partei noch darzutun, inwiefern "die Entscheidung auch für die Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten von Bedeutung ist" (§ 65 Abs. 1 BVerfGG); in diesem Zusammenhang ist auf den Beschluß des Zweiten Senats vom 11. April 1961 (BVerfGE 12, 308) hingewiesen worden (in den Schreiben an alle vier Parteien).

    Auch diese Voraussetzung ist für die beiden politischen Parteien, die ihren Beitritt erklärt haben, gegeben, da die von den Antragstellern begehrten Feststellungen nach ihrem Vortrag auf den für alle politischen Parteien gleichen verfassungsrechtlichen Status dieser Parteien gegründet werden (vgl. BVerfGE 6, 309 [326]; 12, 308 [309]).

    Sie können nicht als Dritte, unabhängig von der Gestaltung des Prozeßstoffs durch die Hauptparteien, im Prozeß erscheinen, um ihre Auffassung über die streitigen Rechtsfragen darzulegen oder um Ansprüche geltend zu machen, die nicht in innerem Zusammenhang mit den Anträgen der Hauptparteien stehen (vgl. BVerfGE 6, 309 [326]; 12, 308 [310]).

    Sowohl im Bund/Länder-Streit als auch im Organstreit kann sich der Beitretende mit seinem Antrag jedoch nur auf die Seite derjenigen Hauptpartei stellen, für die die streitige Abgrenzung der Zuständigkeiten ebenso liegt wie für den Beitretenden (vgl. BVerfGE 12, 308 [310] im Fall eines Bund/Länder-Streits).

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Auch diese Voraussetzung ist für die beiden politischen Parteien, die ihren Beitritt erklärt haben, gegeben, da die von den Antragstellern begehrten Feststellungen nach ihrem Vortrag auf den für alle politischen Parteien gleichen verfassungsrechtlichen Status dieser Parteien gegründet werden (vgl. BVerfGE 6, 309 [326]; 12, 308 [309]).

    Sie können nicht als Dritte, unabhängig von der Gestaltung des Prozeßstoffs durch die Hauptparteien, im Prozeß erscheinen, um ihre Auffassung über die streitigen Rechtsfragen darzulegen oder um Ansprüche geltend zu machen, die nicht in innerem Zusammenhang mit den Anträgen der Hauptparteien stehen (vgl. BVerfGE 6, 309 [326]; 12, 308 [310]).

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Sowohl der Organstreit als auch der Bund/ Länder-Streit sind kontradiktorische Streitverfahren, bei denen Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [30 f.]; 1, 208 [222]; 2, 143 [150 ff.]; 8, 122 [129]; 13, 54 [72 f.] sowie Friesenhahn, Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland - Sonderdruck - S. 34 f. und S. 41).

    Damit aber wäre der Rahmen verlassen, der den Organstreitigkeiten durch das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, insbesondere auch durch dessen §§ 64 und 65, gezogen ist (vgl. BVerfGE 2, 143 [150 ff.]).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Sowohl der Organstreit als auch der Bund/ Länder-Streit sind kontradiktorische Streitverfahren, bei denen Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [30 f.]; 1, 208 [222]; 2, 143 [150 ff.]; 8, 122 [129]; 13, 54 [72 f.] sowie Friesenhahn, Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland - Sonderdruck - S. 34 f. und S. 41).

    Die Entscheidung ist für die Abgrenzung auch ihrer Zuständigkeiten von Bedeutung (§ 65 Abs. 1 BVerfGG), weil ihr das Recht bestritten wird, die in Frage stehenden Mittel in den Haushaltsplänen zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 1, 208 [230 f.]; 4, 31 [36]).

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Politische Parteien sind zwar in § 63 BVerfGG nicht genannt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch im Organstreit parteifähig (§ 63 BVerfGG) und berechtigt, eine angebliche Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Politische Parteien sind zwar in § 63 BVerfGG nicht genannt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch im Organstreit parteifähig (§ 63 BVerfGG) und berechtigt, eine angebliche Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Die Entscheidung ist für die Abgrenzung auch ihrer Zuständigkeiten von Bedeutung (§ 65 Abs. 1 BVerfGG), weil ihr das Recht bestritten wird, die in Frage stehenden Mittel in den Haushaltsplänen zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 1, 208 [230 f.]; 4, 31 [36]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Politische Parteien sind zwar in § 63 BVerfGG nicht genannt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch im Organstreit parteifähig (§ 63 BVerfGG) und berechtigt, eine angebliche Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Sowohl der Organstreit als auch der Bund/ Länder-Streit sind kontradiktorische Streitverfahren, bei denen Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [30 f.]; 1, 208 [222]; 2, 143 [150 ff.]; 8, 122 [129]; 13, 54 [72 f.] sowie Friesenhahn, Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland - Sonderdruck - S. 34 f. und S. 41).
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Sowohl der Organstreit als auch der Bund/ Länder-Streit sind kontradiktorische Streitverfahren, bei denen Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [30 f.]; 1, 208 [222]; 2, 143 [150 ff.]; 8, 122 [129]; 13, 54 [72 f.] sowie Friesenhahn, Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland - Sonderdruck - S. 34 f. und S. 41).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Die politischen Parteien sind deshalb insbesondere berechtigt, eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 4, 27 [30f]; vgl. ferner BVerfGE 11, 239 [241f]; 14, 121 [129]; 20, 18 [22]; 24, 260 [263]; 24, 300 [329]).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Als solche ist sie im Organstreit parteifähig, soweit sie eine Verletzung ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb geltend macht und sich damit auf ihren besonderen, in Art. 21 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status beruft (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 14, 121 ; 20, 18 ; 24, 260 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 60, 53 ; 73, 40 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Die Antragstellerin ist als politische Partei im Organstreit parteifähig, da sie eine Verletzung ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb geltend macht und sich damit auf ihren besonderen, in Art. 21 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status beruft (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 20, 18 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 60, 53 ; 73, 40 ; 148, 11 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Beruft sich eine politische Partei im Organstreit auf ihren verfassungsrechtlichen Status gegenüber anderen Verfassungsorganen, können ihr andere politische Parteien in der Regel beitreten (vgl. BVerfGE 20, 18 ).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Die zwischen den Hauptbeteiligten streitige Abgrenzung der Zuständigkeiten von Plenum, Haushaltsausschuss und Sondergremium gilt insoweit auch für das Rechtsverhältnis zur Bundesregierung (vgl. BVerfGE 20, 18 ).
  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17

    Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für

    Erforderlich ist, dass Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die zwischen ihnen streitig sind (vgl. BVerfGE 20, 18 ; 27, 152 ).
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches

    Denn sie ist lediglich Konsequenz dessen, dass der Organstreit als kontradiktorisches Verfahren ausgestaltet ist, in dem über streitig gewordene Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten zu befinden ist (vgl. BVerfGE 20, 18 ), und geht nicht über das hinaus, was für den Umgang zwischen Verfassungsorganen als selbstverständlich zu erwarten ist.
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

    Die Beteiligten müssen in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 20, 18 ).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00

    Pofalla I

    Auch der Bund-Länder-Streit ist - wie der Organstreit - ein kontradiktorisches Verfahren, bei dem Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (BVerfGE 20, 18 ).
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69

    Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und

    Antragsteller und Antragsgegner im Organstreit müssen aber in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen, aus dem sich die Rechte und Pflichten ergeben, die zwischen ihnen streitig sind (BVerfGE 20, 18 (23 f.)).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 2 BvE 3/89

    Einstellung eines Organstreitverfahrens nach außergerichtlicher Beilegung der

  • VerfGH Berlin, 22.02.1996 - VerfGH 17/95

    Ausspruch eines Hausverbots und zwangsweise Räumung von durch hungerstreikende

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 2/67

    Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2010 - LVerfG 6/10

    Eilantrag wegen Wahl zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes erfolglos

  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvQ 1/70

    Antrag auf Wahlkampfkostenerstattung ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 1/67

    Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits

  • VerfGH Saarland, 12.10.1994 - Lv 10/94
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