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   BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66   

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BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66 (https://dejure.org/1966,101)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1966 - 2 BvR 217/66 (https://dejure.org/1966,101)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1966 - 2 BvR 217/66 (https://dejure.org/1966,101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 114
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 347
  • NJW 1967, 30 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66
    Denn auch das Armenrechtsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in dem jedenfalls der Antragsteller Anspruch auf rechtliches Gehör hat (Beschluß vom 11. Oktober 1966 - 2 BvR 252/66 -).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Sofern die Wahrnehmung dieser Gelegenheit - dem Staat zurechenbar - ansonsten verhindert oder unzumutbar erschwert würde, können auch gerichtliche Hinweise oder Mitteilungen - etwa über den Eingang von Schriftsätzen, die Beiziehung von Akten oder die Durchführung einer Beweisaufnahme - von Art. 103 Abs. 1 GG gefordert sein (vgl. BVerfGE 17, 194 (197); 20, 347 (349); 32, 195 (198); 50, 381 (385)).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auch im Asylverfahren gilt, daß die Gerichte nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - verwerten dürfen, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Parteien sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 (182 f.); 20, 347 (349)).
  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfGE 20, 347 ; 89, 381 ), was einschließt, dass das Gericht neuen Tatsachenvortrag einer Partei nur dann in seiner Entscheidung berücksichtigen darf, wenn es die diesbezüglichen Schriftsätze den anderen Beteiligten zuvor zur Kenntnis gebracht hat (BVerfGE 19, 32 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Die Entscheidungskompetenz der Kammer ist gegeben (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG); die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gerichte bei der Gewährung rechtlichen Gehörs sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 20, 347 ; 50, 280 ; 55, 95 ; 67, 96 ; 70, 180 ; 89, 381 ; 101, 106 ).

    Dementsprechend darf das Gericht nur Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 20, 347 ; 70, 180 ; 89, 381 ; 101, 106 ).

  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 110/79

    Bilanzierungsfrist und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Das Recht auf Gehör gewährleistet, daß ein Gericht seine Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich der von der Entscheidung Benachteiligte hat äußern können (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - 25. Oktober 1966 2 BvR 217/66, BVerfGE 20, 347, 349).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung

    Weil Art. 103 Abs. 1 GG nur das Recht gewährleistet, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Streitstoff äußern zu können (vgl. BVerfGE 64, 203 [BVerfG 14.06.1983 - 1 BvR 545/82]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 m.w.Nachw.), muß es den Prozeßbeteiligten zwar ermöglicht werden, sich über den Inhalt der für ihre Rechtsverfolgung bedeutsamen Akten zu informieren, so daß die Verweigerung der Einsichtnahme in beigezogene Akten regelmäßig einen Gehörsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 20, 347 [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 217/66]; Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG 7 C 151.60 - BVerwGE 13, 187 [BVerwG 24.11.1961 - VII C 151/60]).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde

    Dementsprechend darf das Gericht nur Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 20, 347 ; 70, 180 ; 89, 381 ; 101, 106 ).
  • BFH, 10.01.1968 - I R 47/66

    Rechtliches Gehör - Vorliegen von Steuerakten - Verwertung von Aktenteilen

    Dieses Gebot bedeutet, wie nunmehr § 96 Abs. 2 FGO ausdrücklich bestimmt, daß das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (Entscheidung des BVerfG 2 BvR 217/66 vom 25. Oktober 1966, BVerfGE 20, 347).

    Die Entscheidung 2 BvR 217/66, a. a. O., hat es beanstandet, daß das Landgericht bei seiner Entscheidung im Armenrechtsverfahren Akten eines anderen Prozesses verwertet habe, die es beigezogen, deren Beiziehung es aber dem Bescherdeführer nicht mitgeteilt habe.

  • BFH, 27.03.2000 - III B 67/99

    Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und

    Es trifft zu, dass das Gericht gehalten ist, den Beteiligten die Beiziehung von Akten oder Urkunden anderer Gerichte und Behörden mitzuteilen und Ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, selbst dann, wenn diese Akten oder Urkunden dem Kläger vollständig bekannt sind (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359, unter 1 a der Gründe, m.w.N.; vom 9. März 1971 II R 94/67, BFHE 102, 207, BStBl II 1971, 597, unter 2. der Gründe; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. Oktober 1966 2 BvR 217/66, BVerfGE 20, 347, 349).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 204/10

    Rechtliches Gehör in Fällen der Beiziehung bzw. unterbliebenen Beiziehung von

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist auf die Beiziehung von Akten vielmehr nur dann hinzuweisen, wenn deren Verwertung ohne einen solchen Hinweis die Beteiligten überraschen würde, wie es beispielsweise bei Akten eines fremden Verfahrens (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 1966  2 BvR 217/66, BVerfGE 20, 347) oder --je nach Lage des einzelnen Falles-- auch bei den Handakten eines Betriebsprüfers (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 VIII B 174/03, BFH/NV 2006, 749) geboten sein kann (vgl. zum Ganzen auch Lange in HHSp, § 96 FGO Rz 246).
  • BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvR 1249/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung

  • BFH, 26.01.1989 - IV R 71/87

    Absoluter Revisionsgrund auf Grund der Versagung rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1903/92

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch Verwertung einer dem

  • BFH, 09.03.1971 - II R 94/67

    Fehlen eines Nachtbriefkastens - Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift -

  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 13 S 819/98

    Rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Beiziehung und

  • BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 128/87

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung von nicht

  • BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Verwertung des Inhalts von

  • BGH, 08.03.1977 - VI ZR 142/75

    Anspruch auf Schadensersatz - Vorliegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers -

  • BVerwG, 09.09.1970 - I B 55.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67

    Erledigung des Indizierungsverfahrens durch Einziehung und Unbrauchbarmachung im

  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvR 738/67

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 17-IV-99
  • BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
  • BGH, 26.06.1968 - 3 StR 133/68

    Überprüfung der Eignung eines Sachverständigen - Aberkennung der bürgerlichen

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