Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,7
BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1966,7)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1966,7)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1966,7)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,7) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Allphasenumsatzsteuer

  • openjur.de

    Artt. 12, 3 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung der Umsatzsteuer - Ausprägung der Umsatzsteuer - Mangelnde Wettbewerbsneutralität bei der Umsatzsteuer - Unternehmerbegriff im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung der Umsatzsteuer; Ausprägung der Umsatzsteuer; Mangelnde Wettbewerbsneutralität bei der Umsatzsteuer; Unternehmerbegriff im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

  • opinioiuris.de

    Allphasenumsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuerrechts im Hinblick auf dessen Wettbewerbsneutralität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 12
  • NJW 1967, 147
  • MDR 1967, 188
  • WM 1966, 1320
  • DÖV 1967, 164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (231)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch die Entscheidung vom 5. März 1958 (BVerfGE 7, 282) den seit 1934 geltenden § 8 für nichtig erklärt.

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seinen Entscheidungen auf dem Gebiete des Umsatzsteuerrechts, insbesondere zur Gültigkeit der Ermächtigung in §§ 8 und 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG (BVerfGE 7, 282), zur Weitergeltung der Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft (BVerfGE 12, 341) sowie zum Ausschluß eines besonderen Fabrikationsunternehmens von der Großhandelsvergünstigung (BVerfGE 19, 64) das geltende Umsatzsteuersystem zugrunde gelegt.

    Die Verwirklichung der Konzeption auf dem eingeschlagenen Wege ist jedoch gescheitert: Die erteilte Ermächtigung genügte den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nicht und wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. März 1958 (BVerfGE 7, 282) für nichtig erklärt.

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Andererseits umfassen sie in der Regel Massenvorgänge des Wirtschaftslebens; daher müssen sie, um praktikabel zu sein, die Sachverhalte, an die sie dieselben steuerrechtlichen Folgen knüpfen, typisieren und damit in weitem Umfange die Besonderheiten nicht nur des einzelnen Falles, sondern auch ganzer Gruppen vernachlässigen (BVerfGE 13, 331 (341)).

    Nur geringfügige oder nur in besonderen Fällen auftretende Ungleichheiten sind freilich unbeachtlich (BVerfGE 13, 331 (341)).

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seinen Entscheidungen auf dem Gebiete des Umsatzsteuerrechts, insbesondere zur Gültigkeit der Ermächtigung in §§ 8 und 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG (BVerfGE 7, 282), zur Weitergeltung der Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft (BVerfGE 12, 341) sowie zum Ausschluß eines besonderen Fabrikationsunternehmens von der Großhandelsvergünstigung (BVerfGE 19, 64) das geltende Umsatzsteuersystem zugrunde gelegt.

    Von dieser Ermächtigung machte der Reichsfinanzminister für die Textilwirtschaft durch eine Zusatzsteuer für Spinnwebereien Gebrauch; diese Zusatzsteuer besteht noch heute (BVerfGE 12, 341).

  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Aus diesem Anlaß das Gesamtproblem der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Umsatzsteuersystems unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit aufzurollen, hätte eine Ausweitung des Prozeßstoffes bedeutet, die weder dem Willen der damaligen Prozeßbeteiligten entsprochen hätte noch - angesichts der Bedeutung und Schwierigkeit der hierbei auftretenden Probleme - sachdienlich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 6, 273 (282)).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Ein solches Steuergesetz kann dem Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen (vgl. BVerfGE 8, 51 (64)).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden ist in dem Urteil vom 6. Mai 1964 (BVerfGE 18, 1) ausgesprochen.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Der Gesetzgeber muß aber seine Auswahl sachgerecht treffen; es kommt darauf an, ob die Unterschiede in den zu regelnden Sachverhalten "für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise" so erheblich sind, daß ihre Außerachtlassung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14 (52); seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S

    Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes - Entstehen einer Steuerpflicht von

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Der Bundesfinanzhof hat in seinem gegen die Beschwerdeführerin zu II ergangenen Urteil (BStBl. 1963 III S. 72 = Slg. Bd. 76, 204) die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Umsatzsteuersystems, insbesondere der geringeren Belastung der mehrstufigen Unternehmen, mit der folgenden Begründung bejaht:.
  • BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvR 455/62

    Unterschiedliche Umsatzbesteuerung von Röst- und löslichem Kaffee

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seinen Entscheidungen auf dem Gebiete des Umsatzsteuerrechts, insbesondere zur Gültigkeit der Ermächtigung in §§ 8 und 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG (BVerfGE 7, 282), zur Weitergeltung der Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft (BVerfGE 12, 341) sowie zum Ausschluß eines besonderen Fabrikationsunternehmens von der Großhandelsvergünstigung (BVerfGE 19, 64) das geltende Umsatzsteuersystem zugrunde gelegt.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    So hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach aus Art. 105 und 106 GG auf die grundsätzliche verfassungsrechtliche Anerkennung einer bestimmten Steuer- oder Erhebungsart geschlossen (vgl. etwa BVerfGE 14, 105 zu Finanzmonopolen; 21, 12 und 37, 38 zur Umsatzsteuer; 93, 121 zur Vermögensteuer und 31, 8 ; 40, 56 ; 42, 38 zur Vergnügungsteuer; 69, 174 zur Getränkesteuer).

    c) Weitergehende Aussagen, vor allem zur Vereinbarkeit ihrer konkreten Ausgestaltung mit anderen steuerverfassungsrechtlichen Prinzipien und mit den Grundrechten, können Art. 106 Abs. 6 GG hingegen nicht entnommen werden (vgl. BVerfGE 21, 12 ).

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in

    Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinne als "gleich" ansehen will (vgl BVerfGE 21, 12, 26; 23, 242, 252; 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 30; BSG SozR 4-2500 § 309 Nr. 1 RdNr 18) , solange bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich ein einleuchtender Grund für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte vorliegt (vgl BVerfGE 76, 256, 329; 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 30; BVerfGE 109, 96, 123 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 69) .
  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Vielmehr bleibt es dem Gesetzgeber überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also rechtlich gleich behandeln will (vgl BVerfGE 21, 12, 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht