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   BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 742/66   

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https://dejure.org/1967,347
BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 742/66 (https://dejure.org/1967,347)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1967 - 1 BvR 742/66 (https://dejure.org/1967,347)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1967 - 1 BvR 742/66 (https://dejure.org/1967,347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; StPO § 121 Abs. 1 § 122 Abs. 4
    Verfassungsmäßigkeit deiner annähernd viereinhalbjährigen Untersuchungshaft bei NS-Verbrechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Taten mit lebenslanger Freiheitsstrafe - Tatzeiträume - Verfolgungsbehörde - Untersuchungshaft - Verhältnis der Untersuchungshaft - Lebenslange Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 223
  • NJW 1967, 1019
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 742/66
    Die Fortdauer der Untersuchungshaft müsse daher - auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 20, 45 ) - hingenommen werden, obwohl die Frist des § 121 Abs. 1 StPO um ein Vielfaches überschritten sei und der Zeitpunkt der Hauptverhandlung sich noch nicht voraussagen lasse.

    Denn zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und zur Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft dann nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verzögerung der Ermittlungen verursacht ist (BVerfGE 20, 45 [50]).

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 533/66

    Verfassungsmäßigkeit deiner annähernd sechsjährigen Untersuchungshaft bei

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 742/66
    Danach handelt es sich in der Tat um ein Verfahren von außergewöhnlichem Umfang und besonderer Schwierigkeit; es gilt dasselbe, was in dem Beschluß vom heutigen Tage [BVerfGE 21, 220] unter II 2 ausgeführt ist.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Wenn die Verwaltungsbehörden für sich in Anspruch nehmen, ihre Verwaltungsakte vor der gerichtlichen Überprüfung zu vollziehen, und damit vollendete Tatsachen schaffen, deren Wirkung sich im Laufe der Zeit weiter verfestigt (vgl. dazu auch BVerfGE 20, 45 [49 f.]; 21, 223 [226]), dann gehört es zu der rechtsstaatlich gebotenen Effektivität des Rechtsschutzes, daß er alsbald verwirklicht wird.
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits ausgesprochen, daß der Vollzug von Untersuchungshaft, deren Dauer die Frist des § 121 Abs. 1 StPO erheblich überschreitet, gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, wenn die Überschreitung dadurch verursacht ist, daß die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (BVerfGE 20, 45 [50]; 21, 184 [187]; 21, 220 [222]; 21, 223 [226]).
  • BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01

    Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur

    Entschieden ist ferner, dass sich aus dem Freiheitsrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ein Beschleunigungsgebot für gerichtliche Entscheidungen ergibt (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß das in Haftsachen bis zum Erlaß eines tatrichterlichen Urteils geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot im Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ) angesiedelt ist (BVerfGE 20, 45 (49 f.); 21, 184 (187); 21, 220 (222); 21, 223 (225 f.); 36, 264 (273); vgl. auch BVerfGE 42, 1 (11)).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 2874/10

    Verfahren über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 13. September 2010 ausgeführt, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 -, juris, Rn. 28; so auch BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung

    a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

    Es lassen sich auch keine generellen Grenzen für die Anzahl zulässiger Arrestmaßnahmen bestimmen, da die Höchstdauer der gesamten Freiheitsentziehungen immer auch von dem Verhalten des Betroffenen und von anderen besonderen Umständen des Einzelfalles abhängen wird (vgl. BVerfGE 20, 45 (50); 21, 220 (222 f.); 21, 223 (226) zur zulässigen Dauer der Untersuchungshaft bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 1720/01

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Strafzeitberechnung

    Aus dem Freiheitsrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ergibt sich ein Beschleunigungsgebot für gerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608

    Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist;

    Es tritt im Verhältnis zu den nachfolgenden speziellen Freiheitsrechten inhaltlich überall dort zurück, wo sein Freiheitsgehalt thematisch von speziellen Freiheitsrechten "verbraucht" ist (Maunz-Dürig, aaO, RdNr. 6 zu Art. 2; vgl. auch BVerfGE 4, 52 (57); 13, 290 (296); 19, 206 (225); 21, 223 (234)).
  • BVerfG, 11.10.2004 - 2 BvR 906/04

    Verfahren zur Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Zeitnähe der

    Art. 2 Abs. 2 GG gewährleistet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip einen Anspruch auf angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
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