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   BVerfG, 14.12.1966 - 2 BvR 279/66   

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https://dejure.org/1966,671
BVerfG, 14.12.1966 - 2 BvR 279/66 (https://dejure.org/1966,671)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1966 - 2 BvR 279/66 (https://dejure.org/1966,671)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1966 - 2 BvR 279/66 (https://dejure.org/1966,671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 46
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1966 - 2 BvR 279/66
    103 Abs. 1 GG gebietet, daß das Gericht Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 11, 218 (220); 14, 320 (323); 18, 380 (383)).
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1966 - 2 BvR 279/66
    103 Abs. 1 GG gebietet, daß das Gericht Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 11, 218 (220); 14, 320 (323); 18, 380 (383)).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1966 - 2 BvR 279/66
    103 Abs. 1 GG gebietet, daß das Gericht Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 11, 218 (220); 14, 320 (323); 18, 380 (383)).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Denn mit dem Recht auf Beteiligung verbunden ist das Recht darauf, daß die entscheidende Behörde die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. für das Recht auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG z.B. BVerfGE 21, 46 [48] mit weiteren Nachweisen), damit notwendig auch die Ausführungen überdenkt und schließlich eine Entscheidung trifft, in der die Stellungnahme jedenfalls gleichsam als Rechnungsposten berücksichtigt ist und wenigstens der weite Ermessensrahmen, der nach der Rechtsprechung des Senats den Planungsbehörden für ihre Planungsentscheidungen grundsätzlich zukommt, eingehalten wird.
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Gemäß Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte ferner gehalten, die Ausführungen der Prozessbeteiligten nicht nur zu ermöglichen, sondern sie auch zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 14, 320, 323; 18, 380, 383; 21, 46, 48; 21, 102, 103 f.; 22, 267, 273; 27, 248, 251; 47, 182, 187; 49, 212, 215; 50, 32, 35; 53, 219, 222; 54, 43, 45; 54, 86, 91; 54, 117, 123; 58, 353, 356; 60, 1, 5; 60, 96, 99; 60, 247, 249; 60, 250, 252; 61, 119, 122; 62, 347, 352; 63, 80, 85; 63, 177, 179 f.; 64, 135, 144; 65, 293, 295; 65, 305, 307; 66, 260, 263; 67, 39, 41; 69, 141, 143; 69, 145, 148; 69, 233, 246; 70, 93, 100; 83, 24, 35; 96, 205, 216; 105, 279, 311).
  • OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht von der Stellungnahme des Gehörten Kenntnis nimmt und sie in Erwägung zieht (BVerfGE 21, 46, 48; 36, 97; BGHSt 28, 44 = NJW 1978, 1984 = VRS 55, 440).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

    Sie gibt dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten deshalb grundsätzlich nur ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; 7, 53, 57), [BVerfG 18.06.1957 - 1 BvR 41/57]sei es auch nur mit Rechtsausführungen (BVerfGE 9, 261, 267 [BVerfG 14.04.1959 - 1 BvR 109/58]; BayVerfGHE 11, 190, 194; dass. MDR 1962, 542; Maunz/Dürig a.a.O. Rz. 33 ff) und gebietet dem Gericht, die Äußerungen der Verfahrensbeteiligten auch zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 21, 46, 48) [BVerfG 14.12.1966 - 2 BvR 279/66].
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