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   BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62   

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https://dejure.org/1966,281
BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62 (https://dejure.org/1966,281)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1966 - 1 BvR 665/62 (https://dejure.org/1966,281)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1966 - 1 BvR 665/62 (https://dejure.org/1966,281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 50
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.10.1963 - 1 BvR 415/63

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62
    Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch dann nicht dringend geboten, wenn "sich ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ein anderer Weg zeigt, auf dem durch Antragstellung bei den ordentlichen Gerichten das erstrebte Ziel erreicht werden kann" (BVerfGE 17, 120 (122)).
  • BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens -

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.05.2016 - 2 BvR 890/16

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an das Vereinigte Königreich

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13

    Möglichkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes

    Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch dann nicht dringend geboten, wenn das erstrebte Ziel auch auf einem anderen Wege, insbesondere durch das Anrufen anderer Gerichte erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 17, 120 ; 21, 50 ; 29, 120 ; 35, 379 ; 37, 150 ).
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